Noch eine Ebaygeschichte. Was soll ich tun?

Die Ware kostet weniger als 40 EUR und es geht um eine Tonerkassette. Der Verkäufer hat mir eine falsche geschickt und plus dazu in einer geöffneten schwarzen Tüte ( die normalerweise geschlossen werden muss ), alle Sicherheitsbänden waren aber dabei, ich habe sie natürlich runtergezogen und in den Drucker einfügen wollte. Aber die Kassette passte nicht herein, obwohl in der Beschreibung steht dieselbe Model der Kassette wie meine und außerdem steht, dass sie zu meinem Drucker passen soll. Ich habe zurückgeschickt ( natürlich auf meine Kosten ), der Verkäufer behauptet aber, dass die Ware die richtige ist. Ich habe ihm erstmal das Foto geschickt und dann die Kassette. Beweisen kann ich nun natürlich weder, dass die Tüte eröffnet war, was unzulässig ist, noch, dass die Kassette falsch ist ( der Verkäufer könnte z.B. sagen, dass ich nicht seine Kassette fotografiert habe ). Da der Verkäufer sicher ist, dass die Kassette richtig ist, erstattet er mir nichts, da die Kassette nicht weiterverkauft werden kann, da da nun die Sicherheitsbände fehlen. Verkauft habe ich per PayPal.

Was sollte ich nach Ihrer empfehlung erstmal machen. Bei PayPal+Ebay steht, dass ich den Käuferschutz während 45 Tagen nach dem Kauf in Anspruch nehmen könnte, deshalb möchte ich erstmal eine negative Bewertung abgeben und wenn das nichts bringt so ca. in 1 Woche dem PayPal+Ebay ( Käuferschutz )schreiben.

Ach ja, außerdem hat mir der Verkäufer geschrieben, dass er mich bei Ebay und eventuell Polizei anzeigt, da ich ihm in unserem Briefwechsel geschrieben habe, dass er mich betrügen will. So was habe ihm wircklich geschrieben, aber nur in unserem Briefwechsel!

Hallo,

Was sollte ich nach Ihrer empfehlung erstmal machen. Bei
PayPal+Ebay steht, dass ich den Käuferschutz während 45 Tagen
nach dem Kauf in Anspruch nehmen könnte, deshalb möchte ich
erstmal eine negative Bewertung abgeben und wenn das nichts
bringt so ca. in 1 Woche dem PayPal+Ebay ( Käuferschutz
)schreiben.

Die meisten Käufer gehen andersrum vor, mit dem Argument, dass ein einmal negativ bewerteter Verkäufer schon die Höchststrafe erhalten hat und keinen Grund mehr hat sich anzustrengen, das Problem zu lösen. Bewertungsfrist 60 Tage.

Bei einem Käuferschutzantrag „Artikel entspricht nicht der Beschreibung“ fordert paypal oft eine Bestätigung eines Experten, d. h. Fachhändlers, vom Käufer ein.

Bestreitet der Verkäufer denn jetzt eigentlich wirklich, dass das Teil auf dem Foto das von ihm verschickte ist? Oder sagt Verkäufer, das ist genau das richtige Teil und Käufer war zu ungeschickt, das einzubauen? (Käufer ist aber tatsächlich nicht ungeschickt, sondern hat solche Teile schon mehrmals zuvor gewechselt oder??)

Versuchen kann der Käufer den Käuferschutzantrag natürlich, das kostet ja nichts.

Ach ja, außerdem hat mir der Verkäufer geschrieben, dass er
mich bei Ebay und eventuell Polizei anzeigt, da ich ihm in
unserem Briefwechsel geschrieben habe, dass er mich betrügen
will. So was habe ihm wircklich geschrieben, aber nur in
unserem Briefwechsel!

Ein Vorwurf von Betrug ist, falls unwahr, könnte tatsächlich eine Verleumdung oder Beleidigung sein. Es war immerhin nur zwischen den 2 Beteiligten und nicht etwa öffentlich in einem Forum, sonst wäre das noch brenzliger.

Eine bessere Ausdrucksweise ist immer, dass man sich betrogen fühlt. Fühlen darf man alles.

Wenn’s der Verkäufer nicht war und der Käufer nicht war, kann es ja nur noch der Paketdienst gewesen sein. Wenn sehr ernstlich Anzeigen ins Spiel gebracht werden, die sich nach mehr als einer leeren Drohung anhören, könnte der Käufer den Verkäufer vielleicht auch noch auffordern eine eidesstattliche Erklärung abzugeben, dass er das geöffnete Teil nicht so verschickt hatte. Damit der Käufer dann Beschwerde beim Paketdienst einlegen kann mit evtl. nachfolgender Anzeige gegen Unbekannt. Auch bei diesem Vorgehen wäre das fehlende Beweismaterial hinderlich.

Stephanie