Ich wohne das 2er Jahr hier und habe immer selber Heizöl gekauft, jetzt hatte ich im TV iwann gesehen, dass dies ausdrücklich im Mietvertrag stehen muss und habe geschaut, es steht nichts davon drin, aber im §9 Punkt 6 und 7 das dafür vorauszahlungen an den Vermieter zu zahlen sind. Ich habe den Vermieter angeschrieben und ihm gesagt das ich laut Mietvertrag nicht selber tanken muss und ab sofort bitte das monatlich abtragen. Vermieter weigert sich und sagt, ich werde nicht tanken…was kann ich nun tun? Ich bin sehr sparsam und komme mit 1000 L weit über 1 Jahr aus, aber mit meiner kleinen erwerbsminderungs Rente ist es für mich besser den x Betrag von 1000L in monatlichen Abschläge zu leisten? Hatte ihm geschrieben, das der Abschlag nach Rechnung so ausgerechnet wird, dass es am Ende immer auf Null kommt. Ich wohne in einem kleinen EFH mit meinen 2Kindern. vielen dank im voraus schon mal
Hallo!
Vorhersehbar wirst Du Dich irgendwann ärgern, auf Rechtsstandpunkten beharrt zu haben und bezahlen zu müssen, was der Hauseigentümer in Rechnung stellt, weil er ungeschickt einkaufte. Über z. B. http://www.tecson.de/pheizoel.html informierst Du Dich über den aktuellen Tagespreis. Dabei erkennst Du die beträchtlichen Preisschwankungen, die für Dich deutlich mehr als eine Monatsrate betragen können.
Finde eine Regelung mit einem örtlichen Heizölhändler oder lege monatlich etwas Geld zurück. Damit fährst Du besser als mit Abrechnung über den Hauseigentümer.
Gruß
Wolfgang.
Hallo!
Mieter ,die ein Haus für sich allein angemietet haben betreiben in aller Regel die Heizung allein.
Heißt, sie sorgen selbst für Ölnachschub und die Heizungswartung.
Das ist doch auch sinnvoll, weil sie es sowieso komplett zahlen müssten.
Und so kann man selber sich nach dem billigsten Ölanbieter umschauen.
Kauft Vermieter das Öl, dann hat man darauf keinen Einfluss, man zahlt, was der bezahlt hat !
Ich persönlich halte das für den wichtigsten Punkt, warum sich der Hausmieter selbst darum kümmern sollte. Es hat nur Vorteile.
Zwar muss man die Öllieferung dann auf einen Schlag finanzieren, aber da muss man eben monatlich Geld zurücklegen oder mit dem Ölhändler einen speziellen Vertrag machen, in dem Monatsraten vereinbart sind.
Ich gebe Dir aber recht, es muss im Mietvertrag stehen, für was man welche Vorauszahlung leisten muss über die dann in der Nebenkostenabrechnung abgerechnet wird.
MfG
duck313
Naja, laut Vermieter darf ich weder an die Heizung noch was verstellen …nach seinen Worten…“ Sie ist mein Eigentum und in einer Mietwohnung würden sie sich auch nicht um das alles kümmern!“
Allein aus diesem Grund darf ich bzw kann ich schon nicht öl tanken,dafür müsste ich sie ja ausstellen.
Hallo!
und wie hast du denn dann in den 2 Jahren bisher getankt ?
Man muss nämlich die Heizung abschalten vor dem Tanken und erst nach Ruhezeit von einigen Stunden wieder einschalten.
Sonst gibt es fast immer Störung, weil der beim Tanken hochgewirbelte Schmutz vom Tankboden sich erst wieder absetzen muss. Sonst saugt in der Ölbrenner an und verstopft.
Und jede Ölheizung hat außerhalb des Heizraumes einen gekennzeichneten Notschalter mit dem man den Strom der Heizung abstellen kann. Ohne Strom ist Heizung aus.
MfG
duck313