Guten Tag,
ich habe folgende frage.
Zur zeit bin ich auszubildener und beziehe ein gehalt von 570 euro brutto also ca 450euro netto.
Zusätzlich habe ich BAB beantragt und es wurde mir auch in höhe von ~400 euro bewilligt. Der betrag ist deswegen so hoch, da ich eine eigene Wohnung verfühge und zudem auch noch 550km weit weg vom elternhaus bin.
meine frage bezieht sich nun auf das kindergeld, das auch beantragt ist aber noch nicht komplett bearbeitet ist (ca 2 wochen). Soweit ich mich informiert habe steht mir bzw meinen Eltern das kidnergeld zu, aber wird es mir nun auch der Betrag vom BAB abgezogen? Ich mein sonst wäre ich bei fast 1000 euro monatlichen haben.
Vielen dank für eure mühe 
mfg Niero
Ja das Kindergeld Wird beim Bab mit angerechnet.
gruß maik
Hallo Niero,
das kann ich dir von hier leider nicht so pauschal beantworten. Nur, du darfst nicht „monatlich“ rechnen. ES gilt die Jahreseinkommensgrenze von 7680 € und ab 2010 8004 €.
BAB wird natürlich zu deinen Einkünften dazu gerechnet, aber nur der Betrag, der für das Kindergeld ausgewiesen ist (Anlage zum BAB-Bescheid).
Ich denke aber, das deine Eltern bestimmt noch Anspruch haben, wenn ich die Beträge so sehe.
Du kannst, bzw. du solltest auf jeden Fall einen Antrag auf erhöhte Werbungskosten stellen. Die Formulare müssten über die Seite www.familienkasse.de auch runterzuladen sein. Denn wenn du wegen deiner Ausbildung so weit von zuhause weg bist, kannst du die monatlichen Mietkosten und Heimfahrten auf jeden Fall angeben. Diese Kosten mtl. mal 12 ergeben in der Regel einen wesentlichen höheren WErbungskostensatz als die Pauschale von 920 € im Jahr.
Viel Erfolg!
Gruß
Juliatimlea
Spät aber es kommt, ja beim BAB wird das Kindergeld angerechnet.
MFG S.Kirscht