zu meinem unteren Posting habe ich da nochmal eine Frage.
Die person die von mir das Geld haben will, hat mir aufgrund meiner Webseite nun ein Mail gesendet, Inhat:
„Sollten Sie nicht mit der Ratenzahlung bis zum 18.01.2000 beginnen, werden
wir Konkursantrag gegen Sie stellen. Taschenpfändungen sind auf dem
Wochenmarkt möglich (Pfändung der Tageskasse).
Pfändungen Ihres Warenbestandes und Werkzeuges sind möglich.
Bei Konkursantrag ist eine Werbung per Internet nicht mehr möglich.
Wir würden uns nicht scheuen, Ihr Geschäftsgebahren mitzuteilen.“
meine Frage nun dazu:
Kann er meine Werkzeuge, die ich für meinen Broterwerb für mich und meinen Sohn benötige wirklich Pfänden lassen?
Kann Er bei mir als Freischaffende Künstlerin tatsächlich ein konkursverfahren eröffnen lassen und mich damit an der Ausübung und am Anbieten meiner meiner Sachen hindern und mir verbieten eine webseite zu besitzen?
Und kann er tatsächlich meine Arbeiten Pfänden lassen, wenn ich danach nicht mehr arbeiten könnte, da der Bestand den ich zum Verkaufen benötige eine Jahrelange vorarbeit voraussetzt? ich würde dann ja auf Sozialhilfe angewiesen sein.
Ich will ja bezahlen, aber die raten die er fordert sind extrem zu hoch und nicht machbar.
das ist ja wirklich ein Hammer. Falls Du hier keine guten Antworten bekommst, würde ich dir dringend raten, einen Rechtsanwalt aufzusuchen. Es gibt auch beim Amtsgericht eine kostenlose Rechtsberatung für Leute, die wenig Einkommen haben. In deinem Fall ist es ja etwas schwierig, deine Einkommenshöhe nachzuweisen, aber ich würde es doch versuchen. Ich weiß es zwar nicht sicher, aber ich glaube nicht, dass er dir Sachen, die du zur Ausübung deines Berufs brauchst, wegpfänden darf. Ebenso darf er dir nicht soviel wegpfänden, dass du sozialhilfebedürftig wirst. Ich hatte dir ja schon gesagt, dass du dir beim Sozialamt Auskunft holen solltest, wie hoch bei dir die Pfändungsfreigrenze ist.
Ich drück dir die Daumen, dass du noch einigermaßen glimpflich da raus kommst!
Gruß,
Delia
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ich hab schon mit knirschenden Zähnen unten gelesen, was dir widerfahren ist. Ich kanns einfach nicht glauben. Wie kommt der Typ an einen gültigen Titel dirgegenüber ???
Aufgrund welcher Rechtsgrundlage kann er überhaupt das Geld von dir verlangen ?
Wenn ich sehe, wie der sich aufführt (und er muss ja schliesslich wissen, dass er mit dir nie und nimmer einen Kaufvertrag hatte) kann ich nur stinkendsauer werden.
Leider hab ich von Recht keine Ahnung. Aber ich kann nur sagen: Lass dir nicht alles gefallen !! Geh hin woimmer du Hilfe finden kannst, Rechtsberatung, Schuldnerberatung, was auch immer. Vor allen Dingen: such dir eine Rechtsberatung !!! Manchmal gibt es auch kostenlose Rechtsberatung an Unis. Geh einfach mal hin, auch wenn du keine Studentin bist.
Liebe Grüsse an dich.
Marion, die wünschte, sie könnte dir besser helfen
Da er ja ein rechtskräftiges Urteil hat kann er Dich zwar jederzeit pfäden lassen, doch nur bis zu einer gewissen Grenze! Kurzformel… Luxus wird gepfändet, Lebensbedarf nicht!
Er kann Dir nicht verbieten zu arbeiten, d. h. in diesem Falle auch die WErbung im Internet.
Er KANN einen Konkursantrag gegen Dich stellen, wobei ich nicht weiß ob Du dann die WErbung im Netz stoppen müßtest…
Erkläre ihm mal die Lage und mach einen Vorschlag zur Ratenzahlung. Eventuell geht er darauf ein bevor er gar nichts mehr bekommt!
Gruß
Bernd
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Informier dich mal, aber wenn du Zahlungsunfähig bist hast du das Recht auf Kostenlose Rechtsvertretung. Die Kosten des Anwaltes werden dann vom Staat übernommen und erst zurückgefordert, wenn du mal wieder mehr Geld hast!
Habe gerade nochmal den ersten Artikel von Dir gelesen und nach meinen Informationen kannst Du dich auch noch gegen den Titel wehren (auch wenn du in diesem Falle sicherlich fahrlässig warst, da Dir die Post nicht nachgesandt wurde)! Aus ähnlichen Gründen hatte ich auch schon einen Titel gegen mich (allerdings kam da die Post während eines Umzuges erst gar net an ;o( )!
Ich habe eine vorläufige Einstellung beantragen können und habe danach Berufung eingelegt. Hierfür dürfte bei Dir die Frist vorbei sein, doch sollte auf jeden Fall eine Klage gegen das Arschloch möglich sein, da er wider besseren Wissens gegen Dich geklagt hat. Auf diesem Wege müßtest du um eine Zahlung herumkommen! Dies ist sogar strafbar und solltest du doch zahlen müssen empfehle ich eine Strafanzeige gegen Arschi!!
Solltest Du gegen den bsiherigen Titel nichts mehr unternehmen können, was ich net glaube, so kannst du auf jeden Fall Klage gegen ihn einreichen und Strafanzeige erstatten! Denke daran… Die Anwaltskosten mußt du nicht tragen!! (Der Staat macht sich nämlich im Regelfall nicht die Mühe irgendwann nachzufragen, ob du inzwischen die Anwaltskosten zurückzahlen kannst ;o)) Kleiner Tip)
Ich kann nur sagen: Bei so einem Arsch nicht „kleinbeigeben“, sondern zurückschlagen!!
Kann Er bei mir als Freischaffende
Künstlerin tatsächlich ein
konkursverfahren eröffnen lassen und mich
damit an der Ausübung und am Anbieten
meiner meiner Sachen hindern und mir
verbieten eine webseite zu besitzen?
Und kann er tatsächlich meine Arbeiten
Pfänden lassen, wenn ich danach nicht
mehr arbeiten könnte, da der Bestand den
ich zum Verkaufen benötige eine
Jahrelange vorarbeit voraussetzt? ich
würde dann ja auf Sozialhilfe angewiesen
sein.
Ich will ja bezahlen, aber die raten die
er fordert sind extrem zu hoch und nicht
machbar.
Hoffe auf schnelle Antworten.
Gruß
Sonja
Er kann natürlich das Insolvenzverfahren beantragen (früher „Konkurs“); damit würde er dir aber helfen ! Denn dieses Verfahren dient dazu, Schulden in einem geordneten Verfahren abzutragen, ohne dem Schuldner den Hals zuzudrehen. Auch kann er dir den Gerichtsvollzieher schicken; der pfändet aber nur Dinge, die zur Führung eines einfachen Lebensstils nicht erforderlich sind (z.B. Pelzmäntel, dicke Autos usw.). Ich würde an deiner Stelle zum Gericht gehen; da gibt es Rechtsberatungsstellen, die für einkommensschwache Bürger kostenlos sind.
Ich habe leider auch Erfahrungen dieser Art machen müssen; wenn du willst kannst Du mir ja mal direkt eine Mail zuschicken.