Noch eine GEMA-Frage: Leistungsschutzrechte

Eigentlich müsste man diese Fragen ja ins Recht-Brett setzen, aber ich gehe einfach mal davon aus, dass hier Leute sitzen, die damit eher was zu tun haben/hatten.

Ist es so, dass ein Label automatisch die Leistungsschutzrechte erwirbt, wenn es eine CD herausbringt (d.h. auch ohne dass es irgendeine schriftliche Abmachung gibt)?

Muss das Label vorab irgendwelche Voraussetzungen erfüllen, um überhaupt als Label und damit Inhaber der Leistungsschutzrechte anerkannt zu werden (Eintrag in irgendein Register, angemeldetes Gewerbe o.ä.) oder reicht es, dass jeman sagt „Ich bin jetzt das Label XY und bringe in dessen Namen diese oder jene CD 'raus“?

Fragen über Fragen…
#.

Ist es so, dass ein Label automatisch die
Leistungsschutzrechte erwirbt, wenn es eine CD herausbringt
(d.h. auch ohne dass es irgendeine schriftliche Abmachung
gibt)?

Muss das Label vorab irgendwelche Voraussetzungen erfüllen, um
überhaupt als Label und damit Inhaber der
Leistungsschutzrechte anerkannt zu werden (Eintrag in
irgendein Register, angemeldetes Gewerbe o.ä.) oder reicht es,
dass jeman sagt „Ich bin jetzt das Label XY und bringe in
dessen Namen diese oder jene CD 'raus“?

Fragen über Fragen…

Hallo,

ganz so einfach ist es nicht. Die GVL in Berlin vergibt an Labels sog. Labelcode-Nummern anhand derer bei Verkauf oder Aufführung das Label ermittelbar ist.
Die Genehmigung zur Vervielfältigung erhält das Label - oder der von ihm beauftagte Produzent - über sog. Abtretungserklärungen. Diese müssen von den Künstlern, deren Darbietung auf Tonträger vervielfältigt wird unterschrieben, uns somit die Leistungsschutz-Rechte abgetreten sein.
Grüße
Günther

ganz so einfach ist es nicht. Die GVL in Berlin vergibt an
Labels sog. Labelcode-Nummern anhand derer bei Verkauf oder
Aufführung das Label ermittelbar ist.

Aha, d.h. also: ohne Labelcode quasi auch kein Label?

Die Genehmigung zur Vervielfältigung erhält das Label - oder
der von ihm beauftagte Produzent - über sog.
Abtretungserklärungen. Diese müssen von den Künstlern, deren
Darbietung auf Tonträger vervielfältigt wird unterschrieben,
uns somit die Leistungsschutz-Rechte abgetreten sein.

Aha, d.h. also: wenn es vom Künstler keinerlei Unterschrift/Abtretungserklärung gibt, ist das ganze quasi hinfällig?

Wie ich darauf komme - man stelle sich vor, ein Hobbylabel lässt gewissermaßen als Freundschaftsdienst und ohne jegliche vertragliche/schriftliche Fixierung CDs von einer Band pressen, pappt ihr Logo drauf und bringt das ganze aber ohne Labelcode 'raus. In dem Fall hätte die Band doch auch nichts abgetreten, d.h. das „Label“ besäße demnach auch keine Leistungsschutzreche, oder!?

Bis hierher schon mal vielen Dank,
#.

Wie ich darauf komme - man stelle sich vor, ein Hobbylabel
lässt gewissermaßen als Freundschaftsdienst und ohne jegliche
vertragliche/schriftliche Fixierung CDs von einer Band
pressen, pappt ihr Logo drauf und bringt das ganze aber ohne
Labelcode 'raus. In dem Fall hätte die Band doch auch nichts
abgetreten, d.h. das „Label“ besäße demnach auch keine
Leistungsschutzreche, oder!?

Richtig:
Ohne Abtretungserklärung keine Vervielfältigungsrechte !

Grüße
Günther

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