Wenn man sich bei der GEZ abmeldet, weil man keine Rundfunkgeräte mehr besitzt und als Abmeldungsgrund angibt, dass man kein Radio besitzt und das Fernsehgerät defekt und entsorgt ist, ist man doch abgemeldet? Wenn man als Antwort ein Schreiben erhält, in dem gefragt wird, was mit dem Radio geschehen ist und man einfach schon seit mehr als 4 Jahren keines mehr besitzt, welche Befugnis hat die GEZ dann, den Betrag für das Radio vom Konto einzuziehen? Hat man mit der Abmeldung nicht die Einzugsermächtigung zurückgezogen?
Hat man mit der
Abmeldung nicht die Einzugsermächtigung zurückgezogen?
Die GEZ ist so ziemlich die schlimmste staatliche Organisation, die es in Deutschland gibt. Was die dürfen oder nicht, interessiert sie nicht die Bohne. Natürlich ist Deine Abmeldung wirksam (gegebenenfalls Abmeldefristen bedenken) und eine Abbuchung wäre nicht rechtens.
Vorgehen hier: Abwarten, mögliche Abbuchungen stornieren. Falls angemahnt nicht reagieren (nicht nötig), falls die Sache vor Gericht kommt, einfach eine Kopie Deiner Kündigung und der Reaktion der GEZ (als „Abliefernachweis“) als Widerspruch einschicken.