Noch eine Kommafrage!

Kommt hier auch wirklich kein weiteres Komma? Bin langsam ganz verwirrt. Danke!

„Mit Abrechnungsformen aus der SHW wie z. B. dem Lohnkostenzuschlag, dem Fahrtenbeitrag oder den Freiendbeträgen bin ich bereits vertraut und auch…“

Hallo,
richtig - es ist kein weiteres Komma nötig!
Gruß Bärbel

Kein weiteres Komma. :smile: Du könntest die Beispiele allerdings in Klammern oder Gedankenstriche setzen, wenn dadurch die Übersicht besser wird. Ein Komma bei „wie“ setzt man nur, wenn damit ein vollständiger Vergleichssatz eingeleitet wird. (z.B. „Sie arbeitete genauso lange, wie sie es vorgehabt hatte.“)

Hallo, Lisalei,

hier kannst du, musst aber nicht zwischen „SHW, wie z. B.“ und zwischen „Freiendbeträgen, bin ich“ ein Komma setzen; nach der Regel:

Bei den mit „wie" einem Substantiv nachgestellten näheren Erläuterungen können Kommas gesetzt werden

Die Auslagen[,] wie Post- und Fernsprechgebühren, Eintrittsgelder, Fahrtkosten u. dgl.[,] ersetzen wir Ihnen.

© Dudenverlag.

„Mit Abrechnungsformen aus der SHW wie z. B. dem
Lohnkostenzuschlag, dem Fahrtenbeitrag oder den
Freiendbeträgen bin ich bereits vertraut und auch…“

Gruß Fritz

Hallo, Lisalei!

Eventuell kannst Du auf ein weiteres Komma verzichten. Um den Einschub („wie … Freiendbeträgen“) hervorzuheben oder um den Satz besser zu gliedern, würde ich den Einschub jedoch in Kommas setzen.

Gruß, Wolfgang Zimmermann

Mit Abrechnungsformen bin ich bereits vertraut. Gleicher Sinn, wie dein Satz. Alles andere ist eingeschoben, bzw., Aufzählung. Daher würde ich vor „aus“ und vor „wie“ jeweils ein Komma setzen. Und auch vor dem Wort „bin“.
Hab mir den Satz mehrmals durchgelesen und auf meine Sprechweise geachtet. Versuch auch mal den Satz laut zu lesen. Vielleicht fällt es dir dann leichter, Kommas zu setzen. Und immer an die Kommaregeln denken.

Hallo Lisalei,

nein, passt so. Ist eine Aufzählung. Es gibt allerdings noch die Möglichkeit, nach SHW ein Komma zu setzen, dann muss aber auch das schließende Komma nach Freiendbeträgen folgen (praktisch ein Einschub).

Viele Grüße Stephan

Hallo,

laut Duden ist beides möglich.

„§ 78: Oft liegt es im Ermessen des Schreibenden, ob er etwas mit Komma als Zusatz oder Nachtrag kennzeichnen will oder nicht. Dies betrifft […] Gefüge mit wie“

Als Beispiel wird der Satz angeführt:

„Ihre Ausgaben (,) wie Fahrt- und Übernachtungskosten (,) werden Ihnen ersetzt.“

Siehe dazu auch

http://www.canoo.net/services/GermanSpelling/Amtlich…

Mit freundlichen Grüßen

Horst-Günter

Entschuldigung, dass ich mich jetzt erst melde!

Ich würde es so machen:

„Mit Abrechnungsformen aus der SHW, wie z. B. dem Lohnkostenzuschlag, dem Fahrtenbeitrag oder den Freiendbeträgen, bin ich bereits vertraut, und auch…“

Grüße!