Noch einmal: Amazon-Marketplace: wie mit überraschenden Privatverkäufer umgehen?

Genau das hast du eben nicht, wie mehrere schon versucht haben, dir klarzumachen.

Genauso wenig wie du auch bei deinem ersten Posting gelesen hast, dass du die Beiträge nicht in der ich-Form schreiben sollst (oder gelesen und ignoriert, was auf das gleiche hinausläuft).

Wenn du nur gepostet hast, in der Hoffnung, Recht zu bekommen, dass der Verkäufer den Artikel zurücknehmen muss, nur weil der Käufer blauäugig war sich nicht ausreichend informiert hat, sorry, den Gefallen können wir dir nicht tun.

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Hallo Leute,

(meinen ersten Beitrag habe ich versehentlich in der ‚ich‘-Form geschrieben,
ich veröffentliche ihn hiermit Forumskonform umformuliert):slight_smile:

beim Amazon-Marketplace können auch Privatleute Sachen verkaufen,
das weiss wahrscheinlich kaum jemand.

Problematisch wird das wenn der Verkäufer die Rücknahme verweigert und auf das Fernabsatzgesetz verweist mit der Begründung, es würde nicht für Privatpersonen gelten.

Wie ist das aber wenn der Käufer gar nicht mitbekommt das er ein einer Privatperson kauft weil er nicht darauf hingewiesen wird?

Der konkrete Fall:

es wurde ein original verpacktes Buch (Juris-Kommentar) über den Amazon-Marketplace als Gebrauchtware gekauft.

Da es dem Käufer nichts nutzte wollte er es innerhalb 1 Woche nach Lieferung zurücksenden und hat das über die Amazon-Rückgabe-Prozedur beantragt.

Der Verkäufer schrieb daraufhin er sei Privatverkäufer und für ihn gelte das Fernabsatzgesetz nicht.

Der Käufer wusste bis dahin nicht das überhaupt Privatpersonen über den Amazon-Marketplace verkaufen können noch hat er vor oder nach dem Kauf eine Mitteilung erhalten das es sich bei dem Verkäufer um eine Privatperson handelt.

der Käufer hat sich daraufhin telefonisch bei Amazon beschwert und eine Email folgenden Inhaltes bekommen (Auszug):

„über die Amazon.de Marketplace Plattform können sowohl private als auch gewerbliche Händler Ihre Ware anbieten.
Sofern der Verkäufer gewerblich tätig ist, steht Ihnen als Käufer ein zweiwöchiges Widerrufsrecht zu, sofern nicht Käufer und Verkäufer eine andere Vereinbarung hierüber treffen.
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt der Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache.
Bitte beachten Sie:
Der Widerruf ist zu richten an den Verkäufer, nicht an Amazon.de.
Die Rückgabe ist auch nach Öffnen der Verpackung und Ansicht der Ware möglich.“

was will Amazon damit aussagen?:

Widerruf auch bei privatem Verkäufer möglich oder nicht?

Der Käufer bräuchte eigentlich nur die Lastschrift vom Amazon zu widerrufen und dann hat der Verkäufer wieder den schwarzen Peter.

Aber wie seht ihr das?

Warum sollst du „alles Mögliche“ anklicken? Du sollst nur gucken, was im Impressum/in den AGB steht, wenn du irgendwo etwas kaufst, ob bei Amazon oder woanders. Es ist halt nicht Amazon, sondern Amazon Marketplace, also verschiedene Anbieter gesammelt an einem Platz, und da ist es normal, dass es unterschiedliche Bedingungen gibt.

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hi,

kann es sein, dass du gerade die Gewährleistung und das Widerrufsrecht verwechselst?
Da kein Unternehmer beteiligt ist, fällt der Vertrag nicht unter §312c und daher ist auch nix mit §355.

sonst würde ich auch gern die Quelle sehen, nach der Privatpersonen pauschal zur Rücknahme verpflichtet sind.

Wie der Käufer annehmen konnte, das der VK gewerblich handelt, weiß nur er allein. Es gab sicherlich keinen Hinweis darauf, er nahm es eben nur irrtümlich und grundlos an.

grüße
lipi

Stimmt, das bezieht sich auf die Gewährleistung.

duck313

ich kaufe seit Jahr und Tag bei Amazon

und habe bis zu diesem Zeitpunkt nie gehört oder gelesen das auch bei Amazon Privatverkäufe möglich sind,
das kannte ich bisher nur von Plattformen wie ebay, hood usw.

dort steht aber klar erkennbar auf der Angebotsseite das der Verkäufer privat handeln möchte

und man kann damit selbst entscheiden ob man kaufen möchte oder nicht.

das ist beim Amazon-Marketplace aber anders und während der Bestellung nicht erkennbar.

Ein Verkäufer bietet weitere Bücher an,
ich habe mal einen Ausschnitt der Amazon-Seite als Screendump gemacht, der unter folgender URL verfügbar ist da ich hier als neuer Nutzer keine Bilder hochladen kann:

http://show.picr.de/22237237gn.jpg.html

Ich zumindest kann nicht erkennen das es sich um einen privaten Anbieter handelt, zumal auch noch AGBs vorhanden sein sollen, die für eine Privatperson völlig untypisch sind.

Hallo,

wie ich dir schon privat geschrieben habe, Unwissenheit schützt vor „Strafe“ nicht.

Da scheinst du zum Teil Recht zu haben. Es steht nicht explizit „Sie kaufen jetzt von privat“. Andererseits: wenn du, um bei deinem Screenshot zu bleiben, den Benutzernamen Lani3 anklickst, kommst du auf diese Seite:
http://www.amazon.de/gp/aag/main/ref=olp_merch_name_1?ie=UTF8&asin=3938756705&isAmazonFulfilled=0&seller=A3QU5UZE4G3238

Dort steht rechts u. a.:„Impressum & Info zum Verkäufer
Angaben zum Verkäufer können auch rechts im Bereich „Detaillierte Verkäuferinformationen“ enthalten sein.“ und „Rücknahme- und Erstattungsrichtlinien
Lani3 hat keine Richtlinien für Rückgaben und Erstattungen zur Anzeige bei Amazon hinterlegt.“

Zwei Zeilen weiter unten in der Ergebnisliste (das, was du bei deinem Screenshot abgeschnitten hast) wird das Buch von MOLUNA angeboten. Wenn du dort auf den Benutzernamen klickst, siehst du ein Impressum, wie es sich für einen gewerblichen Verkäufer gehört.

Auch weiter unten, der „sparbuchladen“, ist als Einzelunternehmen gewerblich tätig.

Hätte, hätte, Fahrradkette. Hättest du den Link angeklickt, hättest du gesehen, dass er eben gar keine AGB hat. Den Link fügt Amazon automatisch hinzu, da hat man als Verkäufer keinen Einfluss darauf. Man hat nur Einfluss darauf, was angezeigt wird, nachdem der Link angeklickt wurde. Und das hättest du machen können, VOR der Bestellung.

Jetzt bist du halt schlauer.

Viele Grüße
Christa

dann nenne mir noch einen vernünftigen Grund

wieso ich auf alles Mögliche auf der Seite klicken sollte/müsste

wenn ich bei Amazon ganz normal ein Buch kaufe.

Kann das wirklich Amazon voraussetzen
um den Privat-Kauf-Charakter eines Angebotes zu verschleiern?

Ich denke das nicht,
ist aber offenbar wie so vieles im Leben Ansichtssache …

Hallo!

Klar möglich, nur man muss es eben auch vorher so vereinbaren !
Privatverkäufer können das, müssen es aber auch machen sonst werden sie rechtlich wie Händler/Versandhäuser betrachtet.

MfG
duck313

Es ist doch so. Will man z.B. etwas bei ebay kaufen, schaut man sich auch an, was ist das für ein Verkäufer. Wie sehen die Bewertungen aus, privat oder gewerblich usw.
Und genau so ist es eigentlich bei amazon. Man klickt auf den Namen des Anbieters und hat alle Infos. Und stehen da eben keine Handelsregistereinträge usw. ist da nichts weiter angegeben, dann ist das ein Privatverkäufer. Der Privatverkäufer hat Recht, er muss nichts zurück nehmen, und er muss auch keine Rückgabe ermöglichen.
Bist Du jetzt nicht einverstanden, was willst Du machen?
Lohnt es sich um Anwalt zu gehen? Der Verkäufer ist ja im Recht. Was möchtest Du also?! Man muss eben lesen, bevor man auf „bestellen“ klickt.
Viele Grüße
Koifrau

das habe ich doch schon in meinem 1. Posting dargelegt …

man kann offenbar über alles getrennter Meinung sein.

wenn der Verkäufer das Buch nicht zurück nimmt

werde ich der Lastschrift wiedersprechen und dann hat der Verkäufer den schwarzen Peter !

ich habe gelesen was es zu lesen gab !

ob man in hellseherischer Eingabe auch noch auf alle Links klicken muss halte ich für abwegig !

hi,

du hast den falschen Ansatz.

Es gibt kein grundsätzliches Widerrufsrecht, außer der VK handelt gewerblich.
Wenn der Käufer nun gern ein Widerrufsrecht möchte, muss er von gewerblichen VK kaufen.

In die Richtung hat sich der Käufer aber nicht informiert, es wäre ihm ein leichtes gewesen.
Der Käufer dachte eben, es verkaufen nur gewerbliche Verkäufer. Das war nun mal sehr naiv, jetzt weiß er es besser.

Hat der Käufer aber nicht. Er war sich laut Beschreibung auch im klaren, dass er es nicht bei Amazon erwirbt, sondern den Marketplace nutzt.

Zur Lastschrift gebe ich zu bedenken: Es scheint erstmal klar zu sein, dass der VK im Recht ist und auch nach der Rücklastschrift im Recht bleibt.
Dazu hat der Käufer die Ware ja noch. Der Käufer ist weiterhin am Zug.
Und der VK scheint sich, wenn man sich seine Lektüre anschaut, durchaus im klaren darüber zu sein was ein Mahnverfahren ist und wie man es durchzieht.
In wieweit hier Amazon einspringt und die Zahlung einfordert, will ich nicht nachsehen. Ändern wird es an der Sache nix, nur der Betrag ändert sich.

Den Link, den man hellseherisch finden soll ist bezeichnet mit: „Verkäuferinformationen, Impressum, AGB, Widerrufsrecht“. Was sich wohl dahinter verbergen mag? :wink:

Bei dem Beispiel hätte es aber auch so auffallen können. großer Preisunterschied, 2 Bewertungen, keine Belehrung oder sonstige gewerblichen angaben. Mehr als ‚ich dachte aber, dass‘ ist da als Begründung für den Irrglaube nicht drin.

grüße
lipi

Ist es nicht so, dass amazon zumindest die Zahlungsabwicklung übernimmt? Mit der Rücklastschrift fieler der schwarze Peter dann weniger dem Verkäufer als viel mehr amazon selbst zu - und da liegt er wohl auch richtig.

Der Verkäufer ist ohne Wenn und Aber kein Unternehmer, gegen ihn gibt es also definitiv keinen Anspruch aus Widerrufsrecht. Für denkbar halte ich höchstens, amazon haften zu lassen, weil von dieser Seite aus Sorgfaltspflichten verletzt sein könnten - ob das der Fall ist, darüber kann man sicher noch streiten.

Je enger wir Menschen - auch virtueller - zusammenrücken, desto mehr werden solche Pflichten und deren Verletzungen behauptet. Wo man früher noch einen Sturz auf das schlechte Wetter geschoben hat, da fragt man heute nach dem Schuldigen, der einem den Schaden ersetzt.

Hallo duck313,

danke für die Auskunft.

Könntest du mir auch noch einen konkreten Hinweis geben
auf welchem Gesetz bzw. welchem konkreten Urteil deine Aussage beruht?

Jeder muss seine Erfahrungen im Leben machen, ist nun mal so.
Meine Mutter sagte immer: Wer nicht hören will…usw.
Wir haben alles gesagt.
Viele Grüße
Koifrau

da kann man halt unterschiedlicher Auffassung sein.

ich bemängele das Amazon, anders als ebay usw.,
nicht erkennbar darauf hinweist,
das es sich um einen privaten Anbieter handelt

und AGBs kein typisches Merkmal eines privaten Verkäufers sind sondern einen gewerbsmässigen Verkäufer suggerieren.

wir haben da die selbe Sichtweise.

ich gehe davon aus das Amazon nichts gegen seine eigenen Geschäftsinteressen unternimmt,
die Zahlung vom Verkäufer zurück bucht,
und der letztlich den schwarzen Peter haben wird

obwohl ich das Verschulden überwiegend bei Amazon liegen sehe.

jedenfalls nicht jede® …

Rechtsauffassungen sind halt selten gleich.

bist du sicher,
das Muttern immer Recht hat ?