Ehepaar, 8 Jahre verheiratet. Sein Vater -ca. 56 Jahre alt, ehemaliger Soldat, dann Versicherungsvertreter und diverses mehr, jetzt Sozialhilfeempfänger.
Er soll (muß, auch schon vor dem Sozialgericht so geurteilt und entschieden) zur Sozialhilfe seines Vaters beitragen, zudem noch rückwirkend etliche Jahre.
Dabei waren seine Eltern geschieden (schon als unser Bekannter noch ein Kind war - 8 oder 9 Jahre alt) und die Mutter hatte auf Unterhalt für das Kind verzichtet. Der Vater hat auch nie freiwillig irgendetwas gezahlt.
Es wurde aber vor dem Sozialgericht nicht anerkannt, daß keinerlei Beziehung da ist und auch vom Vater ja keine Unterstützung kam.
Ich halte es ja persönlich für eine himmelschreiende Ungerechtigkeit - meine Freundin tobt, denn ihr Mann bekommt nicht mal anteilig Miete und Haushaltskosten angerechnet, da sie recht gut verdient und sie ihm gegenüber in der Ehe ja unterhaltspflichtig ist. Kann das denn wirklich RECHT sein?
es ist schon richtig, dass unmittelbare Verwandte füreinander einstehen müssen. Egal, wie die Beziehungen zueinander sind oder waren.
Was sollte dagegen sprechen. Nur weil wir ein so bequemes Sozialsystem haben, in welchem beinahe jeder weich aufgefangen wird, ist dies nicht schon ein Grund, den arbeitenden Steuerzahler heranzuziehen. Der muss nämlich selbst für seine Kinder oder Eltern gerade stehen.
Natürlich wird das Bild des Sozialstaates immer ein Stück verzerrt durch eigenartige Talkshows, an denen in der Regel nur Sozialhilfeempfänger teilnehmen (wer sonst hat vormittags Zeit) und dort großkotzig Selbstdarstellung betreiben. Da erhält man leicht den Eindruck, der Staat bezahle alles und der Arbeitende ist der Dumme.
Aber so soll es eben nicht sein. Es tut mir leid für deine Freundin, aber außer in einem Gespräch mit dem Sozialamt, mit dem man diesen Einzelfall vielleicht einem erträglichen Ergebnis zuführen kann, sehe ich sonst keine Lösung.
Gruß, bebro
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es ist schon richtig, dass unmittelbare Verwandte füreinander
einstehen müssen. Egal, wie die Beziehungen zueinander sind
oder waren.
Was sollte dagegen sprechen. Nur weil wir ein so bequemes
Sozialsystem haben, in welchem beinahe jeder weich aufgefangen
wird, ist dies nicht schon ein Grund, den arbeitenden
Steuerzahler heranzuziehen. Der muss nämlich selbst für seine
Kinder oder Eltern gerade stehen.
Natürlich wird das Bild des Sozialstaates immer ein Stück
verzerrt durch eigenartige Talkshows, an denen in der Regel
nur Sozialhilfeempfänger teilnehmen (wer sonst hat vormittags
Zeit) und dort großkotzig Selbstdarstellung betreiben. Da
erhält man leicht den Eindruck, der Staat bezahle alles und
der Arbeitende ist der Dumme.
Aber so soll es eben nicht sein. Es tut mir leid für deine
Freundin, aber außer in einem Gespräch mit dem Sozialamt, mit
dem man diesen Einzelfall vielleicht einem erträglichen
Ergebnis zuführen kann, sehe ich sonst keine Lösung.
Gruß, bebro
hi bebro, da kann ich nur „genau“ sagen und dir dafür einen punkt geben. das ist genau der fakt hier. zuerst rufen alle nach vater staat, siehe nun auch wieder die bauern, die schadenersatz fordern und ihn auch in grössenordnung bewilligt bekommen … ob richtig oder falsch in diesem moment. es ist eine bewegung in die falsche richtung, denn nicht weg von der grossen subventionierung …
Vater -ca. 56 Jahre alt,
ehemaliger Soldat, dann Versicherungsvertreter und diverses
mehr, jetzt Sozialhilfeempfänger.
Er soll (muß, auch schon vor dem Sozialgericht so geurteilt
und entschieden) zur Sozialhilfe seines Vaters beitragen,
zudem noch rückwirkend etliche Jahre.
Es wurde aber vor dem Sozialgericht nicht anerkannt, daß
keinerlei Beziehung da ist und auch vom Vater ja keine
Unterstützung kam.
Ich halte es ja persönlich für eine himmelschreiende
Ungerechtigkeit … Kann das denn wirklich RECHT sein?
Wendy
Hi Wendy,
es gibt noch ein Schlupfloch… wenn der ‚Bedürftige‘ seine Hilfsbedürftigkeit selbst verursacht hat (auch fahrlässig!!), ist man nicht mehr verpflichtet Unterhalt zu leisten! Z.B. wenn ein Alkoholiker wegen seiner Krankheit den Job verliert… wird in diesem speziellen Fall gegen ihn verwandt. Ich hätte z.B. keinen Unterhalt für meinen Ex-Ehemann zahlen müssen. Dazu gibt es sogar Gerichtsurteile (Präzedenzfälle). Ist zwar dann schmutzige Wäsche waschen - aber in diesem Fall wäre wohl jeder Strohhalm recht.