Also, gegen das Totschlag-Argument „braun“ muß ich mich
wirklich ernsthaft verwahren. Ich denke, daß gerade dies auch
aus meinem Artikel hervorgeht.
Ich stimme zu, dass man aus dem Inhalt Deines Beitrags keinen eindeutigen antisemitistischen Hintergrund ableiten kann. Andererseits ist auch kein Versuch erkennbar, einen solchen Verdacht auszuräumen.
Ansonsten finde ich es wirklich bedenklich, wie schnell hier -
nicht nur in diesem Brett - Themen, welche die Sicherheit und
Souveränität der deutschen Nation diskutieren, sofort ganz
zackig mit gelbem Warnetikett beheftet werden, daß da heißt
„Vorsicht! Verschwörungstheorie !“
Aus meiner Sicht war es auch zu schnell, zumal in „Storys“ oder „Plauderei“ der Webspace für Banaleres geopfert wird. Die Vorsicht des MODs ist aber auch verständlich.
Mag sein, daß der Artikel besser ins Brett Politik gehört
hätte, aber völlig verkehrt ist er hier bestimmt nicht.
Die durch den Moderator vorgenommene Blockierung von
Antwortmöglichkeiten spricht für sich.
Leider hast Du es aber auch beim zweiten Anlauf versäumt, Deine Frage in eine beantwortbare Form zu bringen.
Ich nehme Dir mal einen Teil der Arbeit ab und unterstelle, dass Du mit „Sicherheitsorganen“ entweder die Polizei, das BKA, die LKAs, den BGS oder alle zusammen meinst (das wäre immerhin ein Grund, die Frage in dieses Brett zu stellen).
Bleibt die Frage nach den „Kräften“ polnischer und russischer Abstammung.
Prinzipiell wird bei der Strukturierung der genannten Ämter und Behörden darauf geachtet, dass sich durch übertriebene Kollegialität oder andere Einflüsse keine Parallelorganisationen innerhalb der Verwaltung bilden. Die „Kräfte“ können/sollten daher allenfalls Einzelpersonen sein. Wie schon beim ersten Mal erwähnt werden Personen ausländischer Abstammung je nach Geheimschutzstufe mehr oder minder weit von geschützten Arbeitsbereichen und Informationen abgeschirmt. Der Grundgedanke dahinter lässt sich wohl auf die Verfassung zurückführen, die Richtlinien hierfür sind aber nicht darin verankert. Die Religion bleibt dabei außer Acht.