Hi Eddie,
von mir nur ein paar Rhapsodien …
Ich halte den Kathegorischen Imperativ für den plausibelsten
moralischen Ansatz, weil er nichts voraussetzt außer die
Vernunft - zielt also nicht auf Nutzen (in welcher Form auch
immer), setzt keinen Kontrakt voraus und lässt Gott vollkommen
aus dem Spiel.
ist die Vernunft, so wie der KI sie gebraucht, denn kein Gott?
Immerhin ist das Dasein Gottes Postulat Numero V der reinen praktischen Vernunft …
„Nun war es Pflicht für uns das höchste Gut zu befördern […] welches, da es nur unter der Bedingung des Daseins Gottes stattfindet, die Voraussetzung desselben mit der Pflicht unzertrennlich verbindet, d.i. es ist moralisch nothwendig, das Dasein Gottes anzunehmen“ (KdpV, 125)
Welche Art dieser „Gott“ nun ist, wäre zu erörtern, „Logozentrismus“ aber ist er allemal …
Was Kant inhaltlich darauf aufgebaut hat, ist z. T. fraglich;
aber mir geht es vor allem um den formalen Ansatz.
Bezüglich des formalen Ansatzes halte ich es dezidiert mit Hegel:
„So wesentlich es ist, die reine unbedingte Sebstbestimmung des Willens als die Wurzel der Pflicht herauszuheben, wie denn die Erkenntnis des Willens erst durch die Kantische Philosophie ihren festen Grund und Ausgangspunkt durch den Gedanken seiner unendlichen Autonomie gewonnen hat, so sehr setzt die Festhaltung des bloß moralischen Standpunkts, der nicht in den Begriff der Sittlichkeit übergeht, diesen Gewinn zu einem leeren Formalismus und die moralische Wissenschaft zu einer Rednerei von der Pflicht um der Pflicht willen herunter. Von diesem Standpunkt aus ist keine immanente Pflichtenlehre möglich; man kann von außen her wohl einen Stoff hereinnehmen, und dadurch auf besondere Pflichten kommen, aber aus jener Bestimmung der Pflicht als dem Mangel an Widerspruchs [oder als] der formellen Übereinstimmung mit sich, welche nichts anderes ist als die Festsetzung der abstrakten Unbestimmtheit, kann nicht zur Bestimmung von besondern Pflichten übergegangen werden […] Im Gegenteil kann alle unrechtliche und unmoralische Handlungsweise auf diese Weise gerechtfertigt werden“ (Fettdruck, von mir, F.B.H.; Grundlinien der Philosophie des Rechts, § 135)
Viele Grüße
Franz