Noch einmal: Recht(e) in der Garantiezeit

Hallo allerseites !

Ein herzliches Dankeschön für die Antworten. Vielleicht kann man die Diskussion noch etwas konkretisieren. Es geht nicht nur um 'nen einfachen Rucksack etc… . Explizit geht es darum welche Rechte ein Käufer während der Garantiezeit hat. Im untenstehenden Fall ist ein (teurer) Rucksack nach ca. 5 jähriger Nutzungsdauer zur Reparatur an den Versandhändler eingeschickt worden und nun nicht mehr aufgetaucht (sprich wohl verloren gegangen). Der Versandhandel hat eine Gutschrift angeboten, allerdings mit 50% Abschlag (10% für jedes Jahr)! Die Frage ist, muss der Versandhändler für einen Artikel der während einer Reparatur (in der Garantiezeit) verlorengegangen ist, aufkommen ? Das könnte auch eine teure Uhr, eine Digicam o.ä. gewesen sein. Anderseits kann es doch nicht sein, das definitiv nach 10Jahren
man keinen Cent mehr bekommt (10% pro Jahr x10 Jahre = 100%).

Gruß

Tom

Hi,

ich würde instinktiv darauf tippen,
dass in diesem Fall die Garantie gar nichts damit zu tun hat.

Der Versandhändler hat den Rucksack verschlampt und muss damit für einen Ersatz aufkommen - unabhängig von der Garantie.
In diesem Falle wird die Versicherung des Versandhändlers greifen und der Zeitwert des Rucksacks wird ersetzt oder der Anschaffungspreis für einen neuen Rucksack.

Was meine die Anderen hier?
Korrigiert mich, wenn ich mich irre.

Gruß

Chris

Hallo,

ich würde in diesem hypothetischen Fall mal behaupten, dass nur der Zeitwert ersetzt wird. Schließlich hatte der Eigentümer ja 5 Jahre lang den Nutzen aus diesem Rucksack und damit war der Kaufpreis mit dem Verschwinden nicht völlig umsonst bezahlt.

Nehmen wir zum Vergleich mal ein anderen Fall: bei einem Unfall erleidet ein Auto (vom Fahrer unverschuldet) einen Totalschaden. Das entspricht dem Verschwinden des Rucksacks, da das Auto jetzt nur noch Schrott ist. Auch hier zahlt die Versicherung nur den Zeitwert. Alles andere käme einem Geschenk an den Eigentümer gleich, da sein Eigentum bei Erstattung des Neuwertes aufgewertet würde.

Gruß, Niels