Hallo allerseits,
ausgelöst durch einen Thread etwas weiter unten, ist folgende - wie immer rein hypothetische - Frage entstanden:
Es sei eine Firma gegeben, die ihre Kunden durch einen festangestellten Aussendienst in räumlich klar geregelten Gebieten betreuen lässt.
Nachdem es jahrelang Praxis war, dass die MA ihren Urlaub förmlich bei der GF beantragt und zu 99% ohne Rückfragen von dort genehmigt erhielten, hat sich der Geschäftsführer nach eigener Aussage im Vorjahr darüber geärgert, dass in einem bestimmten Zeitraum gleich mehrere MA gleichzeitig Urlaub hatten. (Ehe jemand nachfragt: Ja, der GF ärgert sich über zeitgleichen Urlaub, den er selbst genehmigt hat.)
Nun ergeht im Rahmen eines Meetings an alle Kollegen die Aufforderung, ihren Urlaub untereinander abzustimmen, so dass eine entsprechende Vertretung gewährleistet ist. Explizit erwartet die GF, dass Urlaub nur dann beantragt wird, wenn intern eine Vertretung organisiert und somit garantiert wird. Verantwortlich sollen ausschließlich die MA untereinander sein.
Diese Forderung wurde bislang weder kommentiert noch wurde ihr gar widersprochen (auch nicht durch einen vorhandenen BR).
Frage: Kommt hiermit bereits ein (stillschweigendes) Einverständnis seitens der Belegschaft zustande? Oder ist eine solche Regelung bis zu einem AUSDRÜCKLICHEN Einverständnis unwirksam?
Mit anderen Worten: Sollte ein MA versäumen, seine Urlaubsvertretung zu organisieren und trotzdem einen Urlaub zu beantragen und - nach Genehmigung - anzutreten, läuft er dann schlimmstenfalls Gefahr arbeitsrechtlicher Konsequenzen?
Besten Dank vorab.
Viele Grüße
Camelot