Zunächst möchte ich allen danken, die auf meine Anfrage vom 09.11.08 geantwortet haben.
Mir geht es nicht um Bestandsschutz sondern im Gegenteil darum, eine Schadensersatzforderung gegenüber einer Versicherung durchzusetzen. In der Garage des Beklagten brach wegen einer defekten elektrischen Anlage ein Schwelbrand aus, er hatte dort alte Polstemöbel und Matratzen gelagert. Die Rauch- und Rußentwicklung beschädigte den in der Nachbargarage abgestellten Pkw des Klägers derart, daß dessen weiterer Gebrauch unzumutbar wurde (Teerkondensationen auf Lack und Scheiben sowie penetranter Geruch im Innenraum). Schadensersatzforderung weist die Versicherung des Beklagten mit der Begründung zurück, man müsse dazu dem Beklagten eine konkrete fehlerhafte Handlung nachweisen.
Eine solche könnte jetzt darin bestehen, daß der Beklagte zu DDR-Zeiten die ursprüngliche elektrische Anlage als Nichtfachmann selbst auf Kraftstrom erweitert hatte. Irgendwo in den TGL steht sicher, daß dies nur durch autorisierte Fachkräfte zulässig war. Leider weiß ich nicht in welcher und alle 72 Seiten der dafür in Frage kommenden TGL 200/ xx möchte ich nun weder gegen Gebühr anfordern noch durchlesen.
Also konkret: Wer kann mir genau die Stelle in den alten TGL benennen, die diesen Satz enthält, damit ich mir relevanten Gestzestext durchaus auch gegen Gebühr anfordern und als Beweismittel verwenden kann. Es genügt ja schon,die Stelle auf die erwähnten 20 Seiten einzugrenzen - immer noch besser als (geschätzt) 72.
Danke für Eure Geduld. Horst (diesmal nicht in eigener Sache)
Zunächst möchte ich allen danken, die auf meine Anfrage vom
09.11.08 geantwortet haben.
Danke für Eure Geduld. Horst (diesmal nicht in eigener
Sache)
Hallo Horst,
wenn es so wichtig ist und mehrere tausend Mark daran hängen, dann sollte man auch die 20 € vorab für eine Auskunft über die technischen Grundlagen in der DDR investieren. Aber das muß man nicht unbedingt, denn die TGL der DDR hat sich immer eng an die DIN angelehnt.
Das gehört auch zum Handwerk, nicht nur Rechnungen schreiben!
Von wem möchtest du denn die Seiten (pdf) kostenlos haben?
Gruß, John
Hallo Horst,
Von wem möchtest du denn die Seiten (pdf) kostenlos haben?
wurde wohl falsch verstanden. Kostenlos braucht die Sache ja gar nicht zu sein. Ich will lediglich die Anzahl der zu bestellenden Seiten auf ca. 20 begrenzen -klar, auch aus Kostengründen, vor allem aber, um nicht so an die hundert Seiten durchforsten zu müssen.
Aber allmählich zweifele ich daran, daß so was (verbindliches Gebot, elektrische Anlagen dürfen nur von Fachleutejn errichtet und/ oder verändert werden) wirklich so im Wortlaut oder sinngemäß in den TGL gestanden hat, sonst hätte doch schon mal jemand schlicht und einfach geantwortet: „Das steht in der TGL Nr. XX auf Blatt YY …“ Ich kann mir nur schlecht vorstellen, daß niemand diese Stelle wiederfinden und nennen könnte - wenn es sie denn gäbe.
Dennoch Dank für gut gemeinte Hinweise. Horst
Hallo,
du verkennst dir Lage etwas.
-
hier komme nicht tausende Elektriker vorbei um deine Probleme
zu lösen. Ok, ein paar sind es, aber was hilft es denn… -
Es müßten ja auch noch Elektriker aus der DDR sei.
-
Selbst Fachleute haben kaum den Wortlaut von hunderten Seiten
Norm als auswendig gelernten text im Kopf. -
DDR ist fast 20 Jahre her. Was dasmals war durfte jeder
Fachmann inzwischen getrost vergessen, weil jetzt nur die heute
gültigen Vorschriften einzuhalten sind.
Abgesehen davon, besteht eine gute Chance, daß man den Nachweis
erbringen kann, wie du es gern hättest. Zu DDR-Zeiten wurde an
Nichtelektriker noch nicht mal eine Steckdose oder Schukostecker
im freien Handel abgegeben. Dazu mußte man einen Ausbildungsnachweis
erbringen.
Auch installation elektrischer Anlagen durch Laien waren mit
höchster Wahrscheinlichkeit nicht erlaubt.
Ob das im speziellen Fall aber tatsächlich was bringt, ist offen.
Den trotz diese Verbotes müsste dem Verursacher nachgewiesen werden,
dass die Installation tatsächlich fehlerhaft war und nicht nur
einfach auf Alterschwäche oder techn. Versagen zurückzuführen ist.
In der DDR gab es auch nicht so hochwertiges Mat., weshalb auch
bei korrekt ausgeführten Installationen nach einiger Zeit
Kabelbrand möglich war.
Gruß Uwi
Aber allmählich zweifele ich daran, daß so was (verbindliches
Gebot, elektrische Anlagen dürfen nur von Fachleuten
errichtet und/ oder verändert werden) wirklich so im Wortlaut
oder sinngemäß in den TGL gestanden hat, sonst hätte doch
schon mal jemand schlicht und einfach geantwortet: „Das steht
in der TGL Nr. XX auf Blatt YY …“ Ich kann mir nur schlecht
vorstellen, daß niemand diese Stelle wiederfinden und nennen
könnte - wenn es sie denn gäbe.