Guten Tag,
in der Annahme, dass man studiert, der Studiengang wirtschaftlich bezogen ist, aber nicht wirklich eindeutig hervorgeht, dass es auf eine spaetere selbststaendige Basis auch beruht (Unternehmensgruendung), interessiert mich, ob man in der Steuererklaerung auch die Einkunfsart Nr. 3 (Einkuenfte aus selbstaendiger Taetigkeit) angeben kann. Ist das so? Gibt es dabei etwas (anderes) zu beachten?
Kann mir hierzu jemand etwas sagen, ggf. ist hierbei die Wahrscheinlichkeit geringer, der Verlustfeststellungsantrag von der zustaendigen Finanzbehoerde genehmigt gelassen zu bekommen?!
Ich danke im Voraus & wuensche ein schoenes Wochenende.
Viele Gruesse
Michael