Noch einmal wegen der nötigung

heute war der tag…person a hat ja eine vorladung bekommen wegen „falscher verdächtigung“ und heute musste er dann zur polizei…

naja der täter hat genau das gegenteil behauptet…also das person a der ihn angezeigt hat „genötigt“ haben soll…

wie auch immer das funktionieren sollte, da person a ja hinter ihm fuhr und aufgrund der Fahrweise des angeklagten auf den gehweg ausweichen und anhalten musste… der täter hat ja im prinzip gar keinen „schaden“ bekommen der fuhr ja weiter…

was pasierst denn nun eigentlich? viel auskünfte zum angeklagten hat man ja nich bekommen da das ja unter datenschutz fällt (wie zum beispiel ob sie ihm den führerschein vorerst weggenommen haben bis zur neuen verhandlung oder nicht usw.)

stehts jetzt aussage gegen aussage und wird das verfahren aufgrund dessen eingestellt? oder was passiert jetzt?
oder entscheiden das dann die richter wie jetzt weiter verhandelt wird bzw.wer nun „schuld“ hat oder nich?

vielen dank schonmal

Hallo jetzt auch und so …

was pasierst denn nun eigentlich?

stehts jetzt aussage gegen aussage und wird das verfahren
aufgrund dessen eingestellt? oder was passiert jetzt?
oder entscheiden das dann die richter wie jetzt weiter
verhandelt wird bzw.wer nun „schuld“ hat oder nich?

Das wird dir niemand im Internet beantworten können, ausser er hat die Akte dieses Falles auf dem Tisch. Es fehlen einfach zu viele Fakten, man kann nun nur Vermutungen und Möglichkeiten aufzählen.

Grüße auch
und so jetzt mal dann und überhaupt mal so , ne

heute war der tag…person a hat ja eine vorladung bekommen
wegen „falscher verdächtigung“ und heute musste er dann zur
polizei…

Streng genommen nicht. So einer Vorladung „muss“ nämlich niemand folgen, aber das nur nebenbei.

naja der täter hat genau das gegenteil behauptet…also das
person a der ihn angezeigt hat „genötigt“ haben soll…

Das könnte dann ja auch eine falsche Verdächtigung sein.

stehts jetzt aussage gegen aussage und wird das verfahren
aufgrund dessen eingestellt? oder was passiert jetzt?
oder entscheiden das dann die richter wie jetzt weiter
verhandelt wird bzw.wer nun „schuld“ hat oder nich?

Noch einmal:

  1. Im Fall einer Anklageerhebung entscheidet das Gericht. Dasselbe darf den Angeklagten nur verurteilen, wenn die Tat ERWIESEN wurde.

  2. OB Anklage erhoben wird, hängt bezüglich aller in Betracht kommenden Taten davon ab, ob die Tat HINREICHEND wahrscheinlich ist. Das ist der Fall, wenn die die (wenn auch nur leicht überwiegende) Wahrscheinlichkeit einer Verurteilung in der späteren Hauptverhandlung besteht.

Levay

heute war der tag…person a hat ja eine vorladung bekommen
wegen „falscher verdächtigung“ und heute musste er dann zur
polizei…

Nein, da irrt sich A. Er musste NICHT zur Polizei.

was pasierst denn nun eigentlich?

Die Akte geht zur Staatsanwaltschaft bzw. zur Amtsanwaltschaft. Diese ist Herrscherin über das Verfahren, d.h. sie stellt ein (ggf. gg. Auflagen), ermittelt weiter (über die Polizei) oder erhebt Anklage. Das Verfahren gegen A wird wohl nach 154 e StPO behandelt, d.h. bis zur Klärung der von ihm gegen B erhobenen Vorwürfe, die ja Gegenstand beider Verfahren sind, ausgesetzt.

viel auskünfte zum

angeklagten hat man ja nich bekommen da das ja unter
datenschutz fällt

Erstens sind beide Parteien lediglich „Beschuldigte“ und zweitens sind ergriffe Maßnahmen gegen den ersten Beschuldigten irrelevant und drittens ist es m.E. auch gut so, dass nicht Hinz und Kunz über diese Dinge informiert werden. Die Polizei ist die Exekutive und nicht die Auskunft für den Dorftratsch. Polizeiliche Maßnahmen sind im übrigen kein hinreichender Indikator für „Schuld“.

(wie zum beispiel ob sie ihm den

führerschein vorerst weggenommen haben bis zur neuen
verhandlung oder nicht usw.)

Welche neue Verhandlung?

Trotz des lückenhaften Vortrages wage ich die Prognose, dass sich Person B noch im Besitze seiner Fahrerlaubnis befindet.

ja is ja auch richtig mit dem datenschutz dagegen ist ja auch nix einzuwenden…

ich hab jetzt gerade mit person a nochmal gesprochen was da nun heut genau passierte bei der polzei…

im prinzip musste person a nur sagen ob er bei seiner ersten aussage bleibt oder nich…also um die aussage des täters zu entkräften der ja das gegenteil behauptet hat…

person a meinte auch das ihm nur absatzweise aus der aussage des täters berichtet wurde, wobei schon eine unstimmigkeit auffeil.

der täter berichtete, dass er erst um halb sieben in der stadt eingetroffen sei in der die tat passierte… person a hatte aber schon um dreiviertel 6 auf der wache angerufen, also kurz nachdem die tat passierte, und war auch kurz darauf mit den zeugen die mit im auto saßen auf der wache um die aussage schriftlich festzuhalten etc.

die polzistin meinte aber das diese unstimmigkeit leider nicht relevant sei…

der täter sagte auch aus, dass person a dicht aufgefahren sei und ständig lichthupe gegeben haben soll, was ja die beiden zeugen im fahrzeug von person a wiederlegen können weil sie ja unmittelbar dabei waren und alles mit erlebt haben…