Hallo Experten,
weiter unten las ich:
Der hauptberuflich Selbständige, der in der PKV versichert ist, wird
durch Aufnahme einer Arbeitnehmertätigkeit grundsätzlich nicht
krankenversicherungspflichtig, deshalb ist auch eine Versicherung
in der GKV nicht möglich.
Ich bin seit 93 selbstständig und privatversichert.Seit einiger Zeit gibts die Überlegung zusätzlich eine Arbeitnehmertätigkeit aufzunehmen
(die dann allerdings einen 400€-Job überschreiten sollte)
Bislang habe ich immer wieder davon abgesehen,weil ich stets der Meinung war GKV vor PKV,sprich,daß mich eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit automatisch die Mitgliedschaft in der PKV kosten würde.
Frage: Was heisst in dem Fall „hauptberuflich“?
Gibt es Verdienstobergrenzen o.ä. bzgl. der Arbeitnehmertätigkeit,die dann zu beachten wären?
Was wäre, wenn sich die Verdienste aus beiden Erwerbsarten in etwa die Wage hielten?
Wäre ein potentieller Arbeitgeber dann von einem Teil der Lohnnebenkosten (Arbeitgeberanteil KV) befreit? Und wie sähe es mit der Rentenversicherung aus (bin auch privat rentenversichert)?
Gruß Ango
