Noch Fragen zu GKV-Pflicht für Selbstständige

Hallo Experten,

weiter unten las ich:

Der hauptberuflich Selbständige, der in der PKV versichert ist, wird
durch Aufnahme einer Arbeitnehmertätigkeit grundsätzlich nicht
krankenversicherungspflichtig, deshalb ist auch eine Versicherung
in der GKV nicht möglich.

Ich bin seit 93 selbstständig und privatversichert.Seit einiger Zeit gibts die Überlegung zusätzlich eine Arbeitnehmertätigkeit aufzunehmen
(die dann allerdings einen 400€-Job überschreiten sollte)
Bislang habe ich immer wieder davon abgesehen,weil ich stets der Meinung war GKV vor PKV,sprich,daß mich eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit automatisch die Mitgliedschaft in der PKV kosten würde.

Frage: Was heisst in dem Fall „hauptberuflich“?
Gibt es Verdienstobergrenzen o.ä. bzgl. der Arbeitnehmertätigkeit,die dann zu beachten wären?
Was wäre, wenn sich die Verdienste aus beiden Erwerbsarten in etwa die Wage hielten?
Wäre ein potentieller Arbeitgeber dann von einem Teil der Lohnnebenkosten (Arbeitgeberanteil KV) befreit? Und wie sähe es mit der Rentenversicherung aus (bin auch privat rentenversichert)?

Gruß Ango

Hallo,

es geht darum womit man ggf. mehr Zeit verbringt, mehr Geld verdient, etc. Eine relativ umfangreiche Prüfung. Bitte wende Dich an die zuständige Krankenkasse, wenn es soweit ist.

Ich gehe jedoch davon aus, dass ein 401 Euro Job nicht dazu führt, dass die Selbstständigkeit nicht hauptberuflich ist.

Viele Grüße
Thorulf Müller

derKVProfi

Hallo Andorra,

Frage: Was heisst in dem Fall „hauptberuflich“?

Wir stellen das Arbeitseinkommen ( Ennahmen aus selbst. Tätigkeit) dem Arbeitsentgelt ( nichtselbst.) gegenüber. Zudem die Arbeitszeit.

Da du Interesse an der GKV hast gehe ich mal davon aus, dass dein Gewerbe nicht die Mördergewinne abwirft. Vor allen zählt dann das Einkommen vom Steuerbescheid. Tja, und wenn es doch etaws höher sein sollte, brauchst halt weniger Zeit für deine Selbständigkeit. Kein Kassenmitarbeiter steht mit der Stoppuhr daneben.

Zum Schluß noch ein Tipp, wenn es bei der ersten Kasse nicht klappt, frage bei der nächsten an. Einige sind da sehr kreativ was solche Prüfungen angeht. Kreativ ist z.B. die AOK oder die IKK. Oder kleine BKK´s, die bei solchen Prüfungen schon ins Schwimmen kommen und besser abnicken.

Sind zwar nicht die besten Kassen, aber erstmal bist du unter gekommen und wechseln kannst immer noch.

Gruß
Hugo

Hallo,
dem Tipp von Thorulf stimme ich ausdrücklich zu, dem anderen nicht.
Es kann sich keine Kasse erlauben „schwammige“ Entscheidungen zutreffen, die u.U. bei einer Prüfung durch den Rentenversicherungsträger auffallen könnten.
Grundsätzlich ist immer die Frage zu stellen welche wirtschaftliche
Bedeutung die Einnahmen aus der Selbständigen Täigkeit hat.
Sollten ggf. Arbeitnehmer beschäftigt werden, die selbst
krankenversicherungsplfichtig sind, entfällt auch dieses Kriterium
total.
Also, auf Thorulf und mich hören - bei einer GKV vorstellig werden
und exakt prüfen lassen was bei einer Beschäftigungsaufnahme
passiert, wobei hier nicht der 400 € Job gemeint ist.
Gruss
Günter Czauderna

Hallo,

Sollten ggf. Arbeitnehmer beschäftigt werden, die selbst
krankenversicherungsplfichtig sind, entfällt auch dieses
Kriterium
total.

* für diese wichtige Auskunft!
Ich nehme an,als Arbeitnehmer gelten auch dauerbeschäftigte Aushilfskräfte auf 400€ Basis für die pauschalierte SV Beiträge gezahlt werden?

Weißt Du zufällig auch,wie es sich mit Teil 2 meiner Frage verhält?:

Wäre ein potentieller Arbeitgeber dann von einem Teil der Lohnnebenkosten (Arbeitgeberanteil KV) befreit?

Müßte dann doch eigentlich so sein?
Gruß Ango

Hallo,

im Prinzip ist es einfach mit den Arbeitnehmern:

Angenommen, nach Einkommen, Arbeitszeit bist du nicht hauptberuflich, dann

1 Minijobber 400 € = ok
2 Minijobber = hauptberuflich selbständig
1 vers. pfl. Arbeitnehmer = hauptberuflich selbständig.

Bist du versicherungspflichtig beschäftigt, trägst du und dein Arbeitgeber die Beiträge je zur Hälfe + 0,9% Zusatzbeitrag du allein. Berechnungsgrundlage ist hier nur das Arbeitsentgelt, nicht das Arbeitseinkommen!

Zum genauen Nachlesen: § 226 Absatz 1 SGB V ( Sozialgesetzbuch)
Aus der selbständigen Tätigkeit zahlst du nix.

Beachte noch: Wenn du gedenkst, die Beschäftigung wieder aufzugeben, um dich dann gesetzlich freiwillig weiter zu versichern, weil du dann wieder „nur“ selbständig bist, musst du 12 Monate ununterbrochen versichert gewesen sein. Dann bist du erst ganz wieder im Schoß der GKV.§ 9 Absatz 1 Nr.1 SGB V

Ich stimme zu, dass es schwammige Entscheidungen wären und dass das durch Prüfer auffallen sollte. Ich weise solche Leute auch ab, gebe ihnen den selben Tipp, und sie finden immer Kassen, die das machen.

Klar ist das nicht ok, find ich auch Scheiße, ich hätte den Kunden auch lieber. Aber wir sind 1000%ig korrekt.

Wenn es auffällt, ist es aber nicht dein Problem, sondern dass deiner Kasse. Du bist unwissender Laie. Sollte dich nicht jucken. Die Aufnahme sollte natürlich vorher geklärt sein. Von einem nachträglichen Rausschmiss habe ich noch nie gehört.

Vielleicht ist ja bei dir auch eindeutig, und du hast die Hürde gar nicht.

Meine Kunden sind übrigens heute alle noch versichert. Keiner ist rausgeflogen.

Wenn sie einmal versichert sind, bin ich ( unsere Kasse) auch aus der Prüfung raus, und ich kann sie später (nach 18 Monaten)zurückwerben. Ich verlasse mich auf die Prüfung der anderen Kasse. :smile:

Gruß
Hugo

Hallo Andorra,

ich arbeite z.Zt in einem solchen Konstrukt - sprich: ich bin selbstständig, übe aber noch eine Tätigkeit in einer Festanstellung aus. (befristet auf letztes und dieses Jahr).

Der Arbeitgeber zahlt einen Teil der Kosten für die PKV, ich bin auch rentenversicherungspflichtig und zahle hierfür - wie auch der Arbeitgeber - meinen Teil. Kann aber in der PKV bleiben und werde nicht kv-pflichtig.

Muss man sich halt vorher ausrechnen, ob es sich für beide rechnet. In meinem Fall schon, weil ich hier für ein Forschungsprojekt arbeite - und die Firma meine Lohnkosten vom Projektträger ersetzt bekommt, nicht aber meine Honorare als Freiberufler - deshalb haben wir das so gemacht.

Nachteil: du zahlst halt auch die Sozialkosten. Dier gehen halt gleich ab wie bei allen Arbeitnehmern.
Vorteil: sehr gute Planbarkeit eines großen Teil des Umsatzes, was auch was wert ist. Für diesen Teil des Umsatzes muss ich nicht aquirieren und habe wenig Handlingaufwand (keine Rechnungen schreiben, keine Akquise etc.).

Bei mir macht das „Gehalt“ im Jahr so ca. 1/3 des Umsatzes aus - nur zur Info.

Grüßlis,

barbara

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