nach einem Unfall ließ Unfallgegner Schaden beim Autohaus begutachten und möchte Reparatur. Autohaus-MA füllte eifrig alle Unterlagen für die gegn. Versicherung aus, Abtretungserklärung für Gutachten, RA und Reparaturkosten. Dazu noch einen Reparaturauftrag - Unfallgegner sollte alles unterschreiben. Vor lauter Übereifer vergaß der MA anzufügen, was der Kunde mehrfach betonte, nämlich „Reparatur nach Freigabe Versicherung“… als Kunde ihn drauf ansprach, schrieb der MA es noch handschriftlich daneben.
Reicht das so in Handschrift vom Mitarbeiter danebengeschmiert? Kunde möchte definitiv erst nach vollständiger Freigabe reparieren lassen. Das hatte er ausdrücklich gesagt. Ob das nun so i.O. geht?
Als der Kunde später das erstellte Gutachten in Kopie bekam, stand auch bereits drin, dass unterschriebener Reparaturauftrag bereits vorliegt. Ist das versicherungstechnisch bez. Abwicklung eher schlecht nun oder tut das nichts zur Sache?
Danke