Noch keine Freigabe Versicherung Reparaturauftrag

nach einem Unfall ließ Unfallgegner Schaden beim Autohaus begutachten und möchte Reparatur. Autohaus-MA füllte eifrig alle Unterlagen für die gegn. Versicherung aus, Abtretungserklärung für Gutachten, RA und Reparaturkosten. Dazu noch einen Reparaturauftrag - Unfallgegner sollte alles unterschreiben. Vor lauter Übereifer vergaß der MA anzufügen, was der Kunde mehrfach betonte, nämlich „Reparatur nach Freigabe Versicherung“… als Kunde ihn drauf ansprach, schrieb der MA es noch handschriftlich daneben.

Reicht das so in Handschrift vom Mitarbeiter danebengeschmiert? Kunde möchte definitiv erst nach vollständiger Freigabe reparieren lassen. Das hatte er ausdrücklich gesagt. Ob das nun so i.O. geht?
Als der Kunde später das erstellte Gutachten in Kopie bekam, stand auch bereits drin, dass unterschriebener Reparaturauftrag bereits vorliegt. Ist das versicherungstechnisch bez. Abwicklung eher schlecht nun oder tut das nichts zur Sache?

Danke

Handelt es sich um einen Haftpflicht- oder Vollkaskoschaden ?

Bei einem Vollkaskoschaden entscheidet der Versicherer
wer das Gutachten erstellt.

steht doch drin
„gegnerische Versicherung“…

muss also Haftplichtschaden sein…

kann, muss aber nicht.

Aus dem Text ist nicht ersichtlich, ob eine 100%ige Schuld des Fragenden vorliegt.

angenommen, die 100%ige Schuld des Unfallgegners besteht und es ist ein Haftpflichtschaden. Wie ist die Lage bezügl. Ausgangsfrage?

danke

der normale Ablauf ist, dass der Schaden an die Vertragswerkstatt abgetreten wird. Diese beauftragt ab einer Schadenshöhe X (kommt auf das Baujahr des Fahrzeuges an) einen Gutachter und wickelt den Schaden nach diesem Gutachten mit der gegnerischen Versicherung ab.
Der Kunde kann sich für die Zeit, die das Fahrzeug in der Werkstatt steht einen Leihwagen nehmen und diese Kosten der gegnerischen Versicherung in Rechnung stellen.

Wo gibt es damit ein Problem ?