Noch keine Policierung!

Hallo,

ich habe mein Fahrzeug seit Oktober 1999 angemeldet, aber noch keine Police von der Gesellschaft erhalten.Ich habe seiner Zeit nur die Doppelkarte bekommen, sonst nichts!

Wie ist die Rechtslage? Kann ich da rückwirkend raus?

Gruß
Athanasios Barbas

Solange Du noch keinen Antrag unterschrieben hast, kannst Du jedeerzeit die Gesellschaft wechseln.

Gruß

Norbert

Raus kommst Du, aber nicht rückwirkend. Mit der Verwendung der Deckungskarte ist ein vorläufiger Versicherungsvertrag zustandegekommen, der wenn keine langfristiger zustandekommt nach dem sog. Kurztarif abgerechnet wird. d.h. Beiträge wird die Versicherung in jedem Fall von Dir kassieren. Und der Kurztarif ist i.d.R. deutlich teurer als ein „Normaltarif“.
Überleg dir also gut, ob Du mit der Kündigung den günstigsten Weg einschlägst.(hängt natürlich davon ab, ob du eine günstige oder teure gesellschaft gewählt hast)

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Nach § 5a VVG hat der Versicherer dem Versic herungsnehmer diverse Unterlagen auszuhändigen. Ist diese nicht geschehen, und nur bei Aushändigung einer Doppelkarte dürfte dies wohl nicht geschehen sein, hat der Versicherungsnehmer ein Rücktrittsrecht.

Sofern ich die Frage richtig verstanden habe, ist bisher also noch kein Antrag unterschrieben worden.

Somit hat der Versicherer auch keinen Anspruch auf eine Prämie, wenn ich Nachweise, dass ich mir rückwirkend ab Zulassung des Fahrzeuges anderweitigen Versicherungsschutz besorgt habe.

Schöne Grüße

Norbert