Hallo zusammen,
meine Steuernummer für freiberufliche Tätigkeiten ist beantragt, dauert aber noch ein Weilchen, bis ich die bekomme.
Problem Homepage: die ist eigentlich fertig und könnte online gestellt werden. Allerdings habe ich bedenken bezüglich der Anzeigepflicht auf Websites und der Steuer-ID. Da ich die noch nicht habe, will ich mirk eine Abmahnung einhandeln. Gibt es die Möglichkeit eines Hinweises wie bei GmbH´s „…in Gründung“ zu machen?
Oder welchen Trick könnte man bis zur Erteilung der ID hier anwenden?
Grüsse,
Simbabwe
Hi Simbabwe,
ob mein Idee wirklich letztlich jedem Rechtsstreit standhält, vermag ich nicht zu sagen, aber Du könntest mit dem zuständigen Finanzamt ggf. klären, bis wann das Verfahren abgeschlossen ist und verweist darauf „… St-Nr ist beantragt und wird lt. FA-Musterstadt bis spät. erteilt und unverzüglich hier eingestellt …“
Hallo Simbabwe,
welche Steuer-ID meinst Du? Die Umsatzsteuer-ID nach §27a Umsatzsteuergesetz? Oder die Steuernummer, unter der u.a. Deine Einkommensteuererklärung beim FA geführt wird? Die ID nach 27a mußt Du ja nicht in jedem Fall haben.
Und für das Impressum gilt: Nur die Ust-ID nach 27a ist Pflichtangabe, natürlich nur dann, wenn Du eine hast.
Steuerliche Grüße
Bonsai
Hallo zurück,
Und für das Impressum gilt: Nur die Ust-ID nach 27a ist
Pflichtangabe, natürlich nur dann, wenn Du eine hast.
Als Freiberufler werde ich die ja dann wohl haben müssen. Und die Page ist eine Darstellungssite meiner Leistungen wie bei einer Firma.
Gruss,
Simbabwe
Als Freiberufler werde ich die ja dann wohl haben müssen.
Meines Erachtens: Nein. Und wenn Du sie nicht hast, mußt Du sie nicht angeben.
Du musst in Fällen, in denen du eine Umsatzsteueridentifikationsnummer nach § 27a des Umsatzsteuergesetzes besitzt, die Angabe dieser Nummer auf deiner Homepage machen. Nicht die finanzamtsbezogene Steuernummer, die seit dem 01.07.2002 auf den Rechnungen anzugeben ist.
Kleinunternehmer?
Hallo Simbabwe!
Und für das Impressum gilt: Nur die Ust-ID nach 27a ist
Pflichtangabe, natürlich nur dann, wenn Du eine hast.
Als Freiberufler werde ich die ja dann wohl haben müssen.
Nein, musst du, wie auch schon anderswo gesagt, nicht. Wenn du (vielleicht erst einmal?) als Kleinunternehmer läufst, brauchst du dich um das Thema Umsatzsteuer nicht zu kümmern. Such mal im Internet mit den Begriffen „Kleinunternehmer 17.500“.
Grüße
Christiane
Hallo Simbabwe,
nur so zur Info: Da es mit meiner USt-ID recht lange gedauert hat, wandte ich mich schlußendlich telefonisch direkt ans Bundesamt für Finanzen, Außenstelle in Saarlouis, um einmal nachzufragen. Info von dort: „Normal“ sind Zeiträume bis 6 Wochen, wenn es länger dauert: nachhaken - beim Bundesamt, nicht beim FA.
Zum Thema Steuernummer (nicht USt-ID): Ich folge dem Rat meines Steuerberaters und behalte meine Steuernummer weitestmöglich für mich. Das Dumme an der Steuernummer ist, dass jemand, der dir Übles will, unter Angabe deiner Steuernummer fingierte Angaben beim FA machen könnte, die dich in Schwierigkeiten bringen könnten.
Grüße
Christiane
Hi,
ich will ja keine Gerüchte in die Welt setzen, aber ich als Kleinunternehmerin benutze auf Anweisung des FA meine ganz normale Steuernummer, die ich auch als Arbeitnehmerin hatte.
Und auf diversen Rechnungen, einiger Lieferanten kann man unten lesen:
„UST-Nr: beantragt“.
Bye
Susanne