(Noch) krankenversichert über Beihilfe der Eltern

Hallo,

ich bin einigermaßen ratlos und habe im Internet praktisch nichts zu diesem etwas komplizierten Fall gefunden, ich hoffe ich bin hier richtig damit und es kann mir vielleicht jemand einen Rat geben. (Mir fiel auch nicht ein, wie ich das Thema im Titel mit den paar Worten besser hätte beschreiben können)

Und zwar bin ich bisher über die Beihilfe (+PKV) meiner Eltern mitversichert, und das hängt offenbar von deren Anspruch auf Kindergeld ab. (Die PKV richtet sich nach der Beihilfe.)
Wenn dieser Kindergeldanspruch nun wegfällt, weil ich eine Auszeit brauche/eine Zeit im Ausland verbringen will (oder was auch immer), ohne dabei jeweils ein nennenswertes eigenes Einkommen zu haben und ich mich dann eben nicht in der Ausbildung befinde, dann ist die Krankenversicherung wies aussieht automatisch auch futsch…

Ich bin mir ja nicht sicher, wie das bei anderen KV gehandhabt würde, finde es aber schwer nachzuvollziehen, dass ich mich jetzt teuer selbst krankenversichern soll (gehe mal von 200€ mtl. aus), ohne dass ich ein eigenes Einkommen hätte. Zumal meine Eltern die Kosten nicht übernehmen wollen.

Kann mir jemand sagen, wie das Problem gelöst werden kann? - Das wegfallende Kindergeld wäre ja noch zu verkraften (wäre ohnehin irgendwann mal zu Ende), aber das mit der gleichzeitig wegfallenden Krankenversicherung ist für mich halt ein echtes Problem.
Und das Formular für das Kindergeld sieht sowas halt überhaupt nicht vor; da gibt es nur Militär-/Zivildienst, Ausbildung, und Behinderung/Erwerbsunfähigkeit. Ach ja, und beim Arbeitsamt arbeitslos gemeldet sein geht auch noch. (Hab gerade so ein Formular nicht hier, kann sein dass ich im Detail noch was vergessen hab. Aber im Wesentlichen wars das wohl.)

Hoffe ihr könnt mir helfen, und danke schon mal für alle konstruktiven Antworten.

Ich bin mir ja nicht sicher, wie das bei anderen KV gehandhabt
würde, finde es aber schwer nachzuvollziehen, dass ich mich
jetzt teuer selbst krankenversichern soll (gehe mal von 200€
mtl. aus), ohne dass ich ein eigenes Einkommen hätte. Zumal
meine Eltern die Kosten nicht übernehmen wollen.

Es geht günstiger als 200€, da sehe ich den einzigen Ansatzpunkt für Sie (wenn Sie gesund sein)!

Kann mir jemand sagen, wie das Problem gelöst werden kann? -

Arbeiten gehen, daheimbleiben, sonst fällt mir wenig ein!

Und das Formular für das Kindergeld sieht sowas halt überhaupt
nicht vor; da gibt es nur Militär-/Zivildienst, Ausbildung,
und Behinderung/Erwerbsunfähigkeit. Ach ja, und beim
Arbeitsamt arbeitslos gemeldet sein geht auch noch. (Hab
gerade so ein Formular nicht hier, kann sein dass ich im
Detail noch was vergessen hab. Aber im Wesentlichen wars das
wohl.)

KiGe gibbed eher nicht für Sie, ALGI nur, wenn Sie in letzter Zeit Beiträge geleistet haben, wo wir bei der Frage sind, was haben Sie bisher überhaupt gemacht (z.B. Studium)?

Es geht günstiger als 200€, da sehe ich den einzigen
Ansatzpunkt für Sie (wenn Sie gesund sein)!

Leider scheint in meinem Fall nichts wirklich einfach zu sein, und das wäre dann evtl. auch schon das nächste Problem. Ich bin zwar momentan weitgehend gesund, aber vorherige Erkrankungen könnten ein Problem sein, sodass der Betrag evtl. sogar noch höher ausfiele (habe mich damit bisher aber nicht näher beschäftigt)

Kann mir jemand sagen, wie das Problem gelöst werden kann? -

Arbeiten gehen, daheimbleiben, sonst fällt mir wenig ein!

Was heißt „daheimbleiben“?

KiGe gibbed eher nicht für Sie,

Bisher ja schon (für meine Eltern)

ALGI nur, wenn Sie in letzter
Zeit Beiträge geleistet haben, wo wir bei der Frage sind, was
haben Sie bisher überhaupt gemacht (z.B. Studium)?

Kurz gesagt: Schulausbildung.
(Wobei das auch nicht so einfach war, aber das möchte ich hier nicht weiter ausführen als nötig.)

Ansonsten wäre mir „Du“ eigentlich lieber, aber es geht auch so.

habe mich damit bisher aber nicht näher beschäftigt)

Butter bei der Fische, was haben Sie im Angebot?

Kann mir jemand sagen, wie das Problem gelöst werden kann? -

Arbeiten gehen, daheimbleiben, sonst fällt mir wenig ein!

Was heißt „daheimbleiben“?

Nicht ins Ausland gehen, weil zu teuer!

KiGe gibbed eher nicht für Sie,

Bisher ja schon (für meine Eltern)

Bald scheinbar nicht mehr, also s.o.!

ALGI nur, wenn Sie in letzter
Zeit Beiträge geleistet haben, wo wir bei der Frage sind, was
haben Sie bisher überhaupt gemacht (z.B. Studium)?

Kurz gesagt: Schulausbildung.
(Wobei das auch nicht so einfach war, aber das möchte ich hier
nicht weiter ausführen als nötig.)

Keine Auskunft --> keine Lösung. Kindergeld und Beihilfe hängen aber an der Ausbildung. Also keine Ausbildung --> keine Beihilfe!

Ansonsten wäre mir „Du“ eigentlich lieber, aber es geht auch
so.

Das ändert sich bei mir alle 3 Minuten, Du kamst also zu einer „Sie-Zeit“ :wink:

Butter bei der Fische, was haben Sie im Angebot?

Bezüglich zurückliegender Erkrankungen?
Sorry, aber das schreib ich nicht für jedermann lesbar in ein Internetforum, so weit ist es da mit der Anonymität auch nicht her (und seit neuestem ja erst recht)
Im Moment geht es mir auch gar nicht so sehr darum, ob ich da nun mit um die 150€ wegkomme, oder 200€ und mehr, oder gar nur einem Basistarif.
Wenn, dann würde ich dich/Sie dazu aber lieber per Mail konsultieren. (Oder mir einfach mal ein konkretes Angebot einholen, dann weiß ich auch bescheid.)

Bisher hoffe ich aber noch, dass es vielleicht doch noch eine andere Lösung gibt…

Arbeiten gehen, daheimbleiben, sonst fällt mir wenig ein!

Was heißt „daheimbleiben“?

Nicht ins Ausland gehen, weil zu teuer!

Muss ja auch nicht unbedingt sein.

Ein Minijob auf 400€-Basis ginge evtl. schon, nur versichert bin ich dann ja auch nicht, heißt ich darf davon dann die PKV bezahlen, toll.

Gehe ich eigentlich richtig in der Annahme, dass außer bei der Beihilfe, üblicherweise entscheidend ist ob ein definierter Freibetrag überschritten wird oder nicht, und nicht ob die Eltern Anspruch auf Kindergeld haben? (Innerhalb einer gewissen Altersbeschränkung natürlich)

KiGe gibbed eher nicht für Sie,

Bisher ja schon (für meine Eltern)

Bald scheinbar nicht mehr, also s.o.!

Ja, wenn es da nicht doch noch irgendwie eine Möglichkeit gibt, aber das müsste ich dann wohl besser in einem anderen Unterforum noch mal fragen.

Kurz gesagt: Schulausbildung.
(Wobei das auch nicht so einfach war, aber das möchte ich hier
nicht weiter ausführen als nötig.)

Keine Auskunft --> keine Lösung. Kindergeld und Beihilfe
hängen aber an der Ausbildung. Also keine Ausbildung -->
keine Beihilfe!

Reicht die Antwort nicht? Was fehlt Ihnen/dir denn noch?

Ich lass mir die Hoffnung trotzdem mal noch nicht nehmen, man weiß ja nie.

Und zwar bin ich bisher über die Beihilfe (+PKV) meiner Eltern
mitversichert, und das hängt offenbar von deren Anspruch auf

Nein, Du bist nicht über die Beihilfe mitversichert. Du hast einen eigenen Beihilfeanspruch und wenn Du volljährig bist, bist Du auch selber krankenversichert.

Ausbildung befinde, dann ist die Krankenversicherung wies
aussieht automatisch auch futsch…

Auch das stimmt nicht. Dein Beihilfeanspruch ist futsch und Du mußt Dich zu 100 % privat versichern.

Ich bin mir ja nicht sicher, wie das bei anderen KV gehandhabt

Genauso, glaub mir.

würde, finde es aber schwer nachzuvollziehen, dass ich mich

Ich finde das ist sehr einfach nachzuvollziehen.

meine Eltern die Kosten nicht übernehmen wollen.

Das ist ein interfamiliäres Problem, für das niemand anderes eine Lösung finden muß.

Kann mir jemand sagen, wie das Problem gelöst werden kann? -

Du hast genau zwei Möglichkeiten. Entweder Du versicherst Dich privat zu 100 %, am besten bei der Gesellschaft, bei der Du jetzt schon versichert bist. Oder, wenn der Beitrag für Euch nicht aus zu erbringen ist, stellst Du auf eine Anwartschaftsversicherung um (erheblich billiger). Dann hast Du zwar keinen Versicherungsschutz mehr, aber Du bekommst später ohne Probleme Deinen Versicherungsschutz zurück.

Ich habe dieses Problem in meiner Kundschaft regelmäßig, wenn studierende Beamtenkinder 25 Jahre werden. Eine andere Möglichkeit gibt es nicht.

Eine ganz andere Möglichkeit wäre eine versichungspflichtige Tätigkeit , das verträgt sich allerdings nicht mit der von Dir gewünschten Auszeit.

Hallo,

hab deine Antwort erst mal übersehen gehabt da oben…

Nein, Du bist nicht über die Beihilfe mitversichert. Du hast
einen eigenen Beihilfeanspruch und wenn Du volljährig bist,
bist Du auch selber krankenversichert.

Von mir aus. Wobei die PKV meine ich immer noch über meine Mutter läuft. Aber wie dem auch sei. (Ich bin volljährig, aber noch lange nicht 25.)

Auch das stimmt nicht. Dein Beihilfeanspruch ist futsch und Du
mußt Dich zu 100 % privat versichern.

So wie ich es verstanden habe, wären die Kosten für die PKV dann aber nicht (ca.) doppelt so hoch (das ginge gerade noch, etwas über 100€ wären das dann soweit ich es richtig erinnere), sondern um einiges teurer, eben weil dann nicht mehr mitversichert über Mutter. Und wenn der Beihilfeanspruch nicht mehr besteht, bin ich auch in der PKV nicht mehr im „günstigen Kindertarif“. So habe ich das verstanden, als ich deswegen mal rumtelefoniert habe. Du kannst mich ja korrigieren, wie das jetzt richtig heißt.

Ich bin mir ja nicht sicher, wie das bei anderen KV gehandhabt

Genauso, glaub mir.

Erlaube mir trotzdem interessehalber die Nachfrage:
Wovon hängt es bei einer GKV/PKV dann ab? Vom Kindergeldanspruch ja wohl nicht direkt?

Ich finde das ist sehr einfach nachzuvollziehen.

Da haben wir offenbar unterschiedliche Standpunkte wie auch Perspektiven.
Erläutern darfst du mir deine Empfindung gerne trotzdem, ich kann und will dich aber nicht zwingen.

meine Eltern die Kosten nicht übernehmen wollen.

Das ist ein interfamiliäres Problem, für das niemand anderes
eine Lösung finden muß.

Ja, und diese Gleichgültigkeit gegenüber den Problemen einzelner, ist ein gesellschaftliches Problem, für das besser alle eine Lösung finden würden.
Es ist nämlich wirklich ekelhaft, das ständig so demonstrativ vorgeführt zu bekommen, und das kann ganz schnell gehen, dass man selbst in so eine Lage kommt.
Ich weiß nicht, mit welcher Absicht du (besonders) diesen Satz geschrieben hast, aber besonders nett kommt er, aus Gründen die ich nicht kenne, nicht rüber.
Ich wollte ansonsten lediglich zum Ausdruck bringen, dass die finanziellen Möglichkeiten arg begrenzt sind.

Du hast genau zwei Möglichkeiten. Entweder Du versicherst Dich
privat zu 100 %, am besten bei der Gesellschaft, bei der Du
jetzt schon versichert bist.

Weil die mich, wenn Vorerkrankungen eine Rolle spielen, evtl. günstiger in einen eigenen Tarif übernehmen?
Oder aus anderen Gründen?
Ansonsten wären nämlich andere erst mal günstiger (wenn da nicht noch dicke Risikozuschläge draufkämen)

Oder, wenn der Beitrag für Euch
nicht aus zu erbringen ist, stellst Du auf eine
Anwartschaftsversicherung um (erheblich billiger). Dann hast
Du zwar keinen Versicherungsschutz mehr, aber Du bekommst
später ohne Probleme Deinen Versicherungsschutz zurück.

Aha. Das ist zumindest eine neue Variante. Geht das eigentlich auch noch, wenn in Deutschland allgemeine KV-Pflicht herrscht?
Mal davon abgesehen, dass das im Grunde völlig inakzeptabel ist; ich kann normalerweise auch ohne Ärzte leben, aber wenn ich mal einen Unfall hab und im Krankenhaus lande oder was anderes, kann ich direkt Insolvenz anmelden o.ä.^^
Dann wäre evtl. eher noch was mit höherem Selbstbehalt eine halbwegs vernünftige Möglichkeit. (Ich glaube, ich muss das dann doch mal abklären, wie das bei mir so aussieht wegen Vorerkranungen…)

Ich habe dieses Problem in meiner Kundschaft regelmäßig, wenn
studierende Beamtenkinder 25 Jahre werden. Eine andere
Möglichkeit gibt es nicht.

Dann weißt du wohl, wovon du schreibst. Auch wenn die dann einfach aufgrund des Alters „rausfallen“. Nun ja.
Bei Nichtbeamtenkindern geht die Frist einfach etwas länger, oder wo ist da der Unterschied?

Eine ganz andere Möglichkeit wäre eine versichungspflichtige
Tätigkeit , das verträgt sich allerdings nicht mit der von Dir
gewünschten Auszeit.

Ja, stimmt.

deswegen mal rumtelefoniert habe. Du kannst mich ja
korrigieren, wie das jetzt richtig heißt.

Du hast das ganze System nicht verstanden, da hilft keine kleine Korektur. Laß Dir das mal von Deinem Versicherungsvertreter im Detail erklären.

Erlaube mir trotzdem interessehalber die Nachfrage:
Wovon hängt es bei einer GKV/PKV dann ab? Vom

Was soll da abhängen ? Bei dir ist der Knackpunkt der Wegfall des Beihilfeanspruches. Das hat überhaupt nichts mit GKV oder PKV zu tun.

Da haben wir offenbar unterschiedliche Standpunkte wie auch
Perspektiven.

So ist es.

Erläutern darfst du mir deine Empfindung gerne trotzdem, ich

Das wäre abendfüllend.

Ich weiß nicht, mit welcher Absicht du (besonders) diesen Satz
geschrieben hast, aber besonders nett kommt er, aus Gründen
die ich nicht kenne, nicht rüber.

Gesetze, wie das SGB, sind allgemeingültig. Sie können auf individuelle Probleme nicht eingehen. Wenn Deine Eltern z.B. nicht bereit oder in der Lage sind, einen vollen KV-beitrag für Dich zu zahlen, heißt das nicht, dass das Gesetz schlecht ist, sondern dass Du das Ausgangsproblem, Deine Auszeit nämlich, überdenken mußt.

Oder aus anderen Gründen?

Weil es mit einem Anruf getan wäre. Wenn Du die Gesellschaft wechselst, mußt Du durch die Gesundheitsprüfung.

Bei Nichtbeamtenkindern geht die Frist einfach etwas länger,
oder wo ist da der Unterschied?

Diese Kinder haben keinen Beihilfeanspruch, d.h. sie sind immer zu 100 % versichert (GKV oder PKV), das mit der plötzlichen Veränderung findet einfach nicht statt.

Nein, Du bist nicht über die Beihilfe mitversichert. Du hast
einen eigenen Beihilfeanspruch und wenn Du volljährig bist,
bist Du auch selber krankenversichert.

Von mir aus. Wobei die PKV meine ich immer noch über meine
Mutter läuft. Aber wie dem auch sei. (Ich bin volljährig, aber
noch lange nicht 25.)

Stimmt auch, sowohl der Beihilfeanspruch, als auch in der Regel der Vertrag läuft über die Eltern, da Muss ich dem Kollegen widersprechen.

Auch das stimmt nicht. Dein Beihilfeanspruch ist futsch und Du
mußt Dich zu 100 % privat versichern.

So wie ich es verstanden habe, wären die Kosten für die PKV
dann aber nicht (ca.) doppelt so hoch (das ginge gerade noch,
etwas über 100€ wären das dann soweit ich es richtig
erinnere), sondern um einiges teurer, eben weil dann nicht
mehr mitversichert über Mutter. Und wenn der Beihilfeanspruch
nicht mehr besteht, bin ich auch in der PKV nicht mehr im
„günstigen Kindertarif“. So habe ich das verstanden, als ich
deswegen mal rumtelefoniert habe. Du kannst mich ja
korrigieren, wie das jetzt richtig heißt.

Es gibt nicht „die PKV“, sprich nicht jede Gesellschaft regelt die Tarifzugehörigkeit im „Kindertarif“ identisch. Möglicherweise können Sie auch im Vollschutz im „Kindertarif“ bleiben. Wo sind Sie versichert und was machen Sie derzeit konkret bzw. was haben Sie vorher gemacht?

Ich bin mir ja nicht sicher, wie das bei anderen KV gehandhabt

Genauso, glaub mir.

Erlaube mir trotzdem interessehalber die Nachfrage:
Wovon hängt es bei einer GKV/PKV dann ab? Vom
Kindergeldanspruch ja wohl nicht direkt?

In der GKV richtet sich die Mitversicherung nach dem Kindergeld und dem 25 LJ (+ggf Dienstzeit), wobei das KiGe ja mittlerweile auch nur bis 25 läuft. In der PKV sieht es anders aus, wobei die Umstellung von Beihilfetarif auf Volltarif nur von der Beihilfefähigkeit abhängt und dort kommt wieder das KiGe ins Spiel.

meine Eltern die Kosten nicht übernehmen wollen.

Das ist ein interfamiliäres Problem, für das niemand anderes
eine Lösung finden muß.

Ja, und diese Gleichgültigkeit gegenüber den Problemen
einzelner, ist ein gesellschaftliches Problem, für das besser
alle eine Lösung finden würden.
Es ist nämlich wirklich ekelhaft, das ständig so demonstrativ
vorgeführt zu bekommen, und das kann ganz schnell gehen, dass
man selbst in so eine Lage kommt.
Ich weiß nicht, mit welcher Absicht du (besonders) diesen Satz
geschrieben hast, aber besonders nett kommt er, aus Gründen
die ich nicht kenne, nicht rüber.
Ich wollte ansonsten lediglich zum Ausdruck bringen, dass die
finanziellen Möglichkeiten arg begrenzt sind.

Hier geht es zwar sehr in der persönlichen Bereich, ich muss dem Kollegen aber recht geben. Das ist definitiv Ihr innerfamiliäres Problem, kein Problem der Gesellschaft! -ENDE-

Du hast genau zwei Möglichkeiten. Entweder Du versicherst Dich
privat zu 100 %, am besten bei der Gesellschaft, bei der Du
jetzt schon versichert bist.

Weil die mich, wenn Vorerkrankungen eine Rolle spielen, evtl.
günstiger in einen eigenen Tarif übernehmen?
Oder aus anderen Gründen?
Ansonsten wären nämlich andere erst mal günstiger (wenn da
nicht noch dicke Risikozuschläge draufkämen)

Je nach dem wie der Gesundheitszustand ist, nimmt Sie/Dich auch keine andere Gesellschaft auf, von daher mit offenen Karten spielen!

Oder, wenn der Beitrag für Euch
nicht aus zu erbringen ist, stellst Du auf eine
Anwartschaftsversicherung um (erheblich billiger). Dann hast
Du zwar keinen Versicherungsschutz mehr, aber Du bekommst
später ohne Probleme Deinen Versicherungsschutz zurück.

Aha. Das ist zumindest eine neue Variante. Geht das eigentlich
auch noch, wenn in Deutschland allgemeine KV-Pflicht herrscht?
Mal davon abgesehen, dass das im Grunde völlig inakzeptabel
ist; ich kann normalerweise auch ohne Ärzte leben, aber wenn
ich mal einen Unfall hab und im Krankenhaus lande oder was
anderes, kann ich direkt Insolvenz anmelden o.ä.^^
Dann wäre evtl. eher noch was mit höherem Selbstbehalt eine
halbwegs vernünftige Möglichkeit. (Ich glaube, ich muss das
dann doch mal abklären, wie das bei mir so aussieht wegen
Vorerkranungen…)

Es gibt auch Anwartschaften, die nur greifen, wenn man gesetzlich krankenversicherungspflichtig ist, von daher aufpassen. Außerdem stehen Sie dann ganz ohne Krankenversicherungsschutz da, mir wär das zu gewagt. Zur rechtlichen Regelung, als vormals privat versicherter, dürfen Sie noch bis zum 01.01.09 ohne Krankenversicherung dastehen, ob es sinnvoll ist, lass ich mal im Raum stehen. Höhere SB oder geringere Leistungen sind eine Einsparmöglichkeit.

Ich habe dieses Problem in meiner Kundschaft regelmäßig, wenn
studierende Beamtenkinder 25 Jahre werden. Eine andere
Möglichkeit gibt es nicht.

Dann weißt du wohl, wovon du schreibst. Auch wenn die dann
einfach aufgrund des Alters „rausfallen“. Nun ja.
Bei Nichtbeamtenkindern geht die Frist einfach etwas länger,
oder wo ist da der Unterschied?

Welche Frist, die zahlen von Anfang an den 100%Tarif.

Eine ganz andere Möglichkeit wäre eine versichungspflichtige
Tätigkeit , das verträgt sich allerdings nicht mit der von Dir
gewünschten Auszeit.

Ja, stimmt.

Nebenbei die sinnvollste Alternative!

Es gibt nicht „die PKV“, sprich nicht jede Gesellschaft regelt
die Tarifzugehörigkeit im „Kindertarif“ identisch.
Möglicherweise können Sie auch im Vollschutz im „Kindertarif“
bleiben. Wo sind Sie versichert und was machen Sie derzeit
konkret bzw. was haben Sie vorher gemacht?

Wärst du (ich bleib jetzt mal dabei) einverstanden, dass ich dir wegen den konkreten Sachen
eine Mail schreibe? Mir ist nach wie vor nicht wohl dabei, das alles hier rein zu schreiben,
und das Level der blöden Anmachen und Sticheleien ist mir hier auch jetzt schon hoch genug,
und ich nehme an ich hab da nicht bloß das ein oder andere Wort falsch aufgefasst.

Aber ob „Kindertarif“ oder nicht; nach Aussage eines Mitarbeiters der PKV wären die Kosten
für eine Vollversicherung nicht unbedingt vom Taschengeld zu bezahlen. Ansonsten danke für
die klare Aussage!

Erlaube mir trotzdem interessehalber die Nachfrage:
Wovon hängt es bei einer GKV/PKV dann ab? Vom
Kindergeldanspruch ja wohl nicht direkt?

In der GKV richtet sich die Mitversicherung nach dem
Kindergeld und dem 25 LJ (+ggf Dienstzeit), wobei das KiGe ja
mittlerweile auch nur bis 25 läuft. In der PKV sieht es anders
aus, wobei die Umstellung von Beihilfetarif auf Volltarif nur
von der Beihilfefähigkeit abhängt und dort kommt wieder das
KiGe ins Spiel.

Danke, das ist schon mal was. Zumindest wäre ich dann offenbar in einer GKV auch nicht besser
dran, das tröstet immerhin ein bisschen.^^

Hier geht es zwar sehr in der persönlichen Bereich, ich muss
dem Kollegen aber recht geben. Das ist definitiv Ihr
innerfamiliäres Problem, kein Problem der Gesellschaft! -ENDE-

Ich habe auch gar nicht behauptet, dass es ein gesellschaftliches Problem wäre, wenn meine
Eltern irgendwelche Kosten für mich nicht übernehmen wollen. Wie gesagt wollte ich damit auch
nur MEIN Problem der begrenzten finanziellen Möglichkeiten darstellen. Entschuldigt bitte!
Wenn das Grund genug ist, mich mit einem ohnehin für jeden offensichtlichen und daher wenig
konstruktiven Hinweis, dass das ausschließlich mein Problem wäre, dumm anmachen zu müssen,
dann nur weiter so!
(Und DAS meinte ich dann mit einem gesellschaftlichen Problem. Ohne dass ich überhaupt
irgendetwas in der Richtung geäußert hätte, dass mir jemand etwa die Überzeugungsarbeit bei
den Eltern oder gar Kosten abnehmen solle, kriege ich schon was auf die Mütze, dass das mein
Problem wäre, und ALLEIN meins, und ich zusehen soll wie ich zurechtkomme! Herzlichen
Glückwunsch. Wirklich Hilfe angeboten, hat mir dagegen bisher leider so gut wie niemand,
obwohl ich sie dringend genug hätte brauchen können. Und ich meine damit übrigens nicht, dass
andere für meinen Lebensunterhalt aufkommen sollen, während ich mir ein schönes Leben mache.)

Ich möchte das hier aber nicht weiter vertiefen, mit der Zeit kann ich Besseres anfangen.

Weil die mich, wenn Vorerkrankungen eine Rolle spielen, evtl.
günstiger in einen eigenen Tarif übernehmen?
Oder aus anderen Gründen?
Ansonsten wären nämlich andere erst mal günstiger (wenn da
nicht noch dicke Risikozuschläge draufkämen)

Je nach dem wie der Gesundheitszustand ist, nimmt Sie/Dich
auch keine andere Gesellschaft auf, von daher mit offenen
Karten spielen!

Sorry, bin gerade nicht sicher ob ichs richtig verstanden hab:
Die bisherige PKV übernimmt mich schon auf jeden Fall, aber andere ggf. nicht? Stimmt das so?
Und was du mit offenen Karten meintest ist wahrscheinlich was anderes (wenn, per E-Mail),
aber wissen eigentlich alle Gesellschaften automatisch das, was die bisherige auch schon
weiß? Meintest du vielleicht doch was in der Richtung? (Mir schwebt nicht vor zu schummeln,
besonders schlau ist das wohl auch nicht, mir erscheint das alles nur so undurchsichtig, von
wegen mit offenen Karten spielen…)

Es gibt auch Anwartschaften, die nur greifen, wenn man
gesetzlich krankenversicherungspflichtig ist, von daher
aufpassen. Außerdem stehen Sie dann ganz ohne
Krankenversicherungsschutz da, mir wär das zu gewagt. Zur
rechtlichen Regelung, als vormals privat versicherter, dürfen
Sie noch bis zum 01.01.09 ohne Krankenversicherung dastehen,
ob es sinnvoll ist, lass ich mal im Raum stehen. Höhere SB
oder geringere Leistungen sind eine Einsparmöglichkeit.

Danke für die Info. Seh es ja auch so, keine KV ist auch keine Lösung.

Ich habe dieses Problem in meiner Kundschaft regelmäßig, wenn
studierende Beamtenkinder 25 Jahre werden. Eine andere
Möglichkeit gibt es nicht.

Dann weißt du wohl, wovon du schreibst. Auch wenn die dann
einfach aufgrund des Alters „rausfallen“. Nun ja.
Bei Nichtbeamtenkindern geht die Frist einfach etwas länger,
oder wo ist da der Unterschied?

Welche Frist, die zahlen von Anfang an den 100%Tarif.

Ja, Nichtbeamtenkinder sind von Anfang an zu 100% bei einer GKV oder PKV versichert, das ist
mir klar. Aber auch da ist der „Kindertarif“ (bzw. Studententarif) ja an eine Altersgrenze
gekoppelt, selbst wenn das Kind dann noch in Ausbildung ist bzw. kein eigenes Einkommen hat.
Das meinte ich.
Mir war halt nicht ganz klar, wieso nur 25jährige studierende Beamtenkinder.

Eine ganz andere Möglichkeit wäre eine versichungspflichtige
Tätigkeit , das verträgt sich allerdings nicht mit der von Dir
gewünschten Auszeit.

Ja, stimmt.

Nebenbei die sinnvollste Alternative!

Bürokratie-/versicherungstechnisch offensichtlich, ansonsten musst du die Beurteilung wohl
mir selbst überlassen.

Wärst du (ich bleib jetzt mal dabei) einverstanden, dass ich
dir wegen den konkreten Sachen
eine Mail schreibe?

Keine Problem, bitte auch die Gesellschaft nennen!

Mir ist nach wie vor nicht wohl dabei, das
alles hier rein zu schreiben,
und das Level der blöden Anmachen und Sticheleien ist mir hier
auch jetzt schon hoch genug,
und ich nehme an ich hab da nicht bloß das ein oder andere
Wort falsch aufgefasst.

Scheint so!

Danke, das ist schon mal was. Zumindest wäre ich dann offenbar
in einer GKV auch nicht besser
dran, das tröstet immerhin ein bisschen.^^

Naja, wärst Du zu Beginn des Studiums in die GKV gegangen, würdest Du bis zum 30. LJ ca. 57€/mon. zahlen. Also schon ein unterschied!

Ich möchte das hier aber nicht weiter vertiefen, mit der Zeit
kann ich Besseres anfangen.

Dito!

Je nach dem wie der Gesundheitszustand ist, nimmt Sie/Dich
auch keine andere Gesellschaft auf, von daher mit offenen
Karten spielen!

Sorry, bin gerade nicht sicher ob ichs richtig verstanden hab:
Die bisherige PKV übernimmt mich schon auf jeden Fall, aber
andere ggf. nicht? Stimmt das so?

Treffer!

Und was du mit offenen Karten meintest ist wahrscheinlich was
anderes (wenn, per E-Mail),
aber wissen eigentlich alle Gesellschaften automatisch das,
was die bisherige auch schon
weiß? Meintest du vielleicht doch was in der Richtung? (Mir
schwebt nicht vor zu schummeln,
besonders schlau ist das wohl auch nicht, mir erscheint das
alles nur so undurchsichtig, von
wegen mit offenen Karten spielen…)

Treffer :wink:

Danke für die Info. Seh es ja auch so, keine KV ist auch keine
Lösung.

Da bin ich beruhigt!

Welche Frist, die zahlen von Anfang an den 100%Tarif.

Ja, Nichtbeamtenkinder sind von Anfang an zu 100% bei einer
GKV oder PKV versichert, das ist
mir klar. Aber auch da ist der „Kindertarif“ (bzw.
Studententarif) ja an eine Altersgrenze
gekoppelt, selbst wenn das Kind dann noch in Ausbildung ist
bzw. kein eigenes Einkommen hat.

Meist 30. oder 34. LJ, also viel Puffer!

Bürokratie-/versicherungstechnisch offensichtlich, ansonsten
musst du die Beurteilung wohl
mir selbst überlassen.

Klare überlassen wir es Dir, mach Dir aber mal Gedanken dazu (nicht Oberlehrerhaft gemeint, eher dezenter Lösungshinweis), evtl. ergibt sich da eine Ausweg beim Überlegen!

Hallo !

Also, wenn der Beihilfeanspruch über die Eltern wegfällt hast Du nach § 178e VVG einen Anspruch auf Höherversicherung bei der PKV.

Außerdem gab es zeitweise eine Öffnungsaktion der Privaten, die diese verpflichten höherzuversichern - nach Studiumsende.

Suche diese selber im Volltext ! Und wollte hier einen eigenen Artikel starten bevor ich diesen Thread gelesen habe.

Also, wenn mir jemand diese Frage beantworten könnte, die ja hier in dieses Thema reinpasst, dann wäre ich sehr verbunden.

Wo stehen Öffnungsaktionen usw. ?

Wo stehen Öffnungsaktionen usw. ?

Es gibt aktuell keine Öffnungsaktion für Absolventen (gab es die jemals?). Auf der Seite des PKV-Verband sind die beiden aktuellen Aktionen (Beamtenanfänger und Beamte langjährig in der GKV) im Downloadbereich nachzulesen (www.pkv.de)

Ja, die gab es und stehen auch in den jeweiligen Rechenschaftsberichten.
Meine Frage zielte darauf, wo es die „im Original“ zu lesen gibt. Auf der pkv-Homepage stehen auch nicht alle Öffnungsaktionen oder werden schnell wieder von der Site wieder weggenommen.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Es steht den pkv.de - Machern ja frei, welche sie veröffentlichen. Der PKV-Verband ist ein Interessenverband und keine öffentliche Einrichtung. Mir geht es um den Volltext, da sonst nicht zitierfähig.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,

Meine Frage zielte darauf, wo es die „im Original“ zu lesen
gibt. Auf der pkv-Homepage stehen auch nicht alle
Öffnungsaktionen oder werden schnell wieder von der Site
wieder weggenommen.

http://www.pkv.de/downloads/GKV_Beamte.pdf
http://www.pkv.de/downloads/Dauernde%20%D6ffnung.pdf

Es steht den pkv.de - Machern ja frei, welche sie
veröffentlichen. Der PKV-Verband ist ein Interessenverband und
keine öffentliche Einrichtung. Mir geht es um den Volltext, da
sonst nicht zitierfähig.

ich empfehle, die Broschüren genau zu lesen. Weitere Öffnungsaktionen
gibt es NICHT!
Gruß Joerg Koenig

Es steht den pkv.de - Machern ja frei, welche sie
veröffentlichen. Der PKV-Verband ist ein Interessenverband und
keine öffentliche Einrichtung. Mir geht es um den Volltext, da
sonst nicht zitierfähig.

Es steht „der PKV“ ja auch frei, Öffnungsaktionen zu machen. Das sind freiwillige Sachen, keine staatliche verordnete Geschichten! Mehr also die Infos des PKV-Verband werden Sie nicht finden!

Im welchen Rechenschaftberichten steht bitte etwas bezügl einer Öffnungsaktion für Absolventen etwas?

Es gibt Rechenschaftsberichte des PKV-Verbandes, in denen jeweils solche Öffnungsaktionen drinstehen. Im jeweiligen Jahr, in denen sie gelten. Von „Öffnungsaktionen für Absolventen“ habe ich so nicht gesprochen, sondern es geht um Öffnungsaktionen für Absolventen, deren Beihilfeanspruch wegfällt. § 178e VVG verpflichtet sowieso zu einer Höherversicherung.
„Die PKV“ ist sicherlich nur dann bereit Öffnungsaktionen zu starten, wenn sie sich dadurch Vorteile verspricht, z. B. einer Gesetzesinitiative zuvorzukommen, die noch weitergehende Massnahmen vorsieht.
Zur Klarstellung: Ich wollte keine grundsätzliche Diskussion um die PKV, sondern es ging um eine reine Wissensfrage. Die genannten Öffnungsaktionen waren mir schon bekannt. Trotzdem vielen Dank für den Hinweis.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Es gibt Rechenschaftsberichte des PKV-Verbandes, in denen
jeweils solche Öffnungsaktionen drinstehen. Im jeweiligen
Jahr, in denen sie gelten. Von „Öffnungsaktionen für
Absolventen“ habe ich so nicht gesprochen, sondern es geht um
Öffnungsaktionen für Absolventen, deren Beihilfeanspruch
wegfällt. § 178e VVG verpflichtet sowieso zu einer
Höherversicherung.

Tja, der 178 a-dd ist (leider) Geschichte geworden. Diese Öffnungsaktion ist mir (und wohl allen hier) gänzlich unbekannt!

„Die PKV“ ist sicherlich nur dann bereit Öffnungsaktionen zu
starten, wenn sie sich dadurch Vorteile verspricht, z. B.
einer Gesetzesinitiative zuvorzukommen, die noch weitergehende
Massnahmen vorsieht.

Das ist wohl so!

Zur Klarstellung: Ich wollte keine grundsätzliche Diskussion
um die PKV, sondern es ging um eine reine Wissensfrage. Die
genannten Öffnungsaktionen waren mir schon bekannt. Trotzdem
vielen Dank für den Hinweis.

Keine Thema, ich/wir kennen Sie halt nicht. Das Thema ist aber auch ausreichend durch das VVG abgesichert, so dass es m.E. auch keine Öffnungsaktion benötigt.