Kann jemand einen Tip geben wie man sich am besten verhalten sollte?
A lebt mit B zusammen. Beide kündigen die Wohnung und ziehen aus. Mit Nachmieter K hat B vereinbart, dass die von A angeschaffte Einbauküche in der Wohnung bleibt.
Nach einer offiziellen Besichtigung durch eine Mitarbeiter in der ARGE und deren Zusage dass die Übernahme bewilligt würde gehen A und B davon aus, dass alles okay ist.
Einen Monat später hat A aber immer noch kein Geld bekommen. K ist nicht erreichbar und die ARGE an den Datenschutz gebunden.
Nun bekommt A langsam Bedenken dass K das alles absichtlich macht. Wie sollte er in diesem Falle vorgehen? Eingeschriebener Brief? Beschwerde bei der ARGE (Dienstaufsichtsbeschw. & Verschleppungsklage, den Tip hat er schon bekommen)? ARGE hat nur gesagt dass A in diesem Falle den Anwalt einschalten und sich direkt an K wenden muss.
Hat A noch eine Chance sein Geld zu bekommen? Oder müsste er ggf auf Herausgabe der Küche klagen?
aus. Mit Nachmieter K hat B vereinbart, dass die von A
angeschaffte Einbauküche in der Wohnung bleibt.
Nach einer offiziellen Besichtigung durch eine Mitarbeiter in
der ARGE und deren Zusage dass die Übernahme bewilligt würde
WEM (!) hat die ARGE eine rechtsverbindliche Zusage gemacht. Wirklich gegenüber A und B - glaube ich kaum.
Eingeschriebener Brief? Beschwerde bei der ARGE
(Dienstaufsichtsbeschw. & Verschleppungsklage, den Tip hat er
schon bekommen)?
Von wem ist das denn ? Ist jedenfalls ein GAAANZ schlechter Tip, das mit der „Verschleppungsklage“.
ARGE hat nur gesagt dass A in diesem Falle
den Anwalt einschalten und sich direkt an K wenden muss.
Da hat sie wohl auch Recht mit. Fraglich ist natürlich, was da zu holen ist. Theoretisch könnte man sich vorstellen, dass A am Ende den Anspruch des K gegen die ARGE auf Übernahme der Kosten für die EBK pfändet (falls es den wirkich gibt), die ja möglicherweise den normalen Pfändungsfreibetrag übersteigt. Aber dazu ohne genaue Kenntnis der Umstände einen Rat zu geben ist unmöglich.