Noch mal IchAG Frage?

Hallo :smile:
Weiß jemand wie es ist wenn man eine IchAg hat und wieder ins Arbeitslose Rutscht??

-Gibt es eine Möglichkeit das im kleinen Rahmen während man arbeitslos ist weiterlaufen zu lassen??
Ich meine ich kann ja auch eine angemeldeten Nebenjob machen warum dann nicht das??

Währe schade um die ganze Arbeit die man sich gemacht hat, hätte nämlich vor Nebengewerbe an zu melden wenn ich wieder arbeiten gehen sollte deswegen die Frage ob es da irgend eine Möglichkeit gibt?

Vielen Dank
Runte

Hallo :smile:
Weiß jemand wie es ist wenn man eine IchAg hat und wieder ins
Arbeitslose Rutscht??

-Gibt es eine Möglichkeit das im kleinen Rahmen während man
arbeitslos ist weiterlaufen zu lassen??
Ich meine ich kann ja auch eine angemeldeten Nebenjob machen
warum dann nicht das??

Währe schade um die ganze Arbeit die man sich gemacht hat,
hätte nämlich vor Nebengewerbe an zu melden wenn ich wieder
arbeiten gehen sollte deswegen die Frage ob es da irgend eine
Möglichkeit gibt?

Vielen Dank

Runte

hallo Runte

Empfänger von Arbeitslosengeld oder Arbeitslosenhilfe dürfen bis zu 165 Euro im Monat dazuverdienen.

Bei Überschreiten dieses Einkommens wird die Zuwendung vom Arbeitsamt gekürzt. Erreicht oder überschreitet die Dauer der wöchentlichen Arbeitszeit 15 Stunden, besteht wegen fehlender Arbeitslosigkeit kein Anspruch auf Arbeitslosengeld oder Arbeitslosenhilfe mehr.

Kostenloses Existenzgründunsseminar vom 26.04. - 29.04.2004 in NRW http://www.anlauf-nrw.de

hallo runte,

du darfst neben der Ich-AG einen oder mehrere jobs haben, solange dein gesamt jahreseinkommen 25.000 € nicht überschreitet.

gruß
ann

keine kostenlosen existenzgründerseminare, weder vom 26.4. -bis 29.4. noch irgendwann noch sonstirgendwas kostenlos und auch nicht in NRW http://www.blablablubb.de

Hallo
Ich möchte ja nicht neben der IchAG was machen sondern wenn ich wieder Arbeitzlos sein sollte würde ich gerne das Gewerbe weiterlaufen lassen.

Geht das??

Mfg. Runte

hallo Runte

Empfänger von Arbeitslosengeld oder Arbeitslosenhilfe dürfen
bis zu 165 Euro im Monat dazuverdienen.

Bei Überschreiten dieses Einkommens wird die Zuwendung vom
Arbeitsamt gekürzt. Erreicht oder überschreitet die Dauer der
wöchentlichen Arbeitszeit 15 Stunden, besteht wegen fehlender
Arbeitslosigkeit kein Anspruch auf Arbeitslosengeld oder
Arbeitslosenhilfe mehr.

Kostenloses Existenzgründunsseminar vom 26.04. - 29.04.2004 in
NRW http://www.anlauf-nrw.de

Genau das wollte ich wissen danke…gibt es so Seminare auch in Hessen oder so??

Hi Uffi,

  1. wer selbständig ist, kann nicht arbeitslos sein. (Nur mal zum Nachdenken)

  2. Kostenlos ist unlautere Werbung, weil eine dienstleistung nicht kostenlos sein kann.

  3. Der gute(?) riffler finanziert sich wahrscheinlich über die Zuschüsse zur Existenzgründungsberatung, die es aber nur einmal gibt.

  4. Damit verschweigt er eine wesentliche Konstruktion, die zu deinem Nachteil ist, da du diese Förderung nicht beliebig oft anfordern kannst.

  5. somit ist diese Werbung von Herrn riffler nicht nur halbseiden, www-unangemessen, sondern auch unlauter.

  6. du solltest hingegehen und dich entscheiden: 1. abhängiger Arbeitnehmer oder selbstädnig. dieser hochgelobte MischMasch ein bißchen hier ein bißchen da, hat mehr leute in den ruin als in die Selbständigkeit geführt.

gruss

Hi Uffi,

  1. wer selbständig ist, kann nicht arbeitslos sein. (Nur mal
    zum Nachdenken)

wer unter 15 Stunden seine selbstständige Tätigeit ausübt kann Leistungen beim AA beziehen, wenn die sonstigen Leistungsvoraussetzungen bestehen.

  1. Kostenlos ist unlautere Werbung, weil eine dienstleistung
    nicht kostenlos sein kann.

  2. Der gute(?) riffler finanziert sich wahrscheinlich über die
    Zuschüsse zur Existenzgründungsberatung, die es aber nur
    einmal gibt.

Nein, der gute Riffler finanziert sich über andere Zuschüsse.

  1. Damit verschweigt er eine wesentliche Konstruktion, die zu
    deinem Nachteil ist, da du diese Förderung nicht beliebig oft
    anfordern kannst.

  2. somit ist diese Werbung von Herrn riffler nicht nur
    halbseiden, www-unangemessen, sondern auch unlauter.

  3. du solltest hingegehen und dich entscheiden: 1. abhängiger
    Arbeitnehmer oder selbstädnig. dieser hochgelobte MischMasch
    ein bißchen hier ein bißchen da, hat mehr leute in den ruin
    als in die Selbständigkeit geführt.

gruss

Hi Uffi,

  1. wer selbständig ist, kann nicht arbeitslos sein. (Nur mal
    zum Nachdenken)

wer unter 15 Stunden seine selbstständige Tätigeit ausübt kann
Leistungen beim AA beziehen, wenn die sonstigen
Leistungsvoraussetzungen bestehen.

Das, lieber Herr Riffler, hab ich ja auch nicht bestritten!

  1. Kostenlos ist unlautere Werbung, weil eine dienstleistung
    nicht kostenlos sein kann.

  2. Der gute(?) riffler finanziert sich wahrscheinlich über die
    Zuschüsse zur Existenzgründungsberatung, die es aber nur
    einmal gibt.

Nein, der gute Riffler finanziert sich über andere Zuschüsse.

Wenn der Herr Riffler diese Finanzierungsart aufdecken würde, würde er für mehr Klarheit sorgen.

Zudem sollte er als Existenzgründungsberater wissen, daß „kostenlos“ nicht möglich ist. Und wenn er trotzdem Einahmen hat, so hat er dieses zu offenbaren.
wie ich sagte:

  1. Damit verschweigt er eine wesentliche Konstruktion, die zu
    deinem Nachteil ist, da du diese Förderung nicht beliebig oft
    anfordern kannst.

  2. somit ist diese Werbung von Herrn riffler nicht nur
    halbseiden, www-unangemessen, sondern auch unlauter.

gruss