folgendes beispiel:
ein paar (nicht verheiratet) lebt gemeinsam in einer 2 zimmer wohnung. er bekommt ab januar ALG2, sie ist azubi mit wenig geld. keine ersparnisse vorhanden.
die miete übersteigt den grenzwert.
wie sieht dann die mietübernahme aus?? normal ist es ja so, dass das arbeitsamt dann 50% der miete trägt (für den mann) und den rest muss die freundin aufbringen. aber die kann sich das bei 250 euro lehrgeld nicht leisten.
kann sie da wohngeld beantragen, oder wie stellt man sich das vor??
Ich bin zwar kein Experte was ALGII betrifft, aber wenn Deine Freundin nur 250 EUR erhält, fällt sie dann nicht auch unter ALGII?
Ihr beide bildet doch eine Bedarfsgemeinschaft. Demnach müssten die KDU doch auch von ALGII übernommen werden.
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Das nennt sich Bedarfsgemeinschaft und wird gemeinsam berechnet… Die Miete halt wenn sie angemessen ist fast komplett, ausgerechnet wird nur Warmwasser und zb. Kabelgebühren.
Dann bekommt noch jeder einen pers. Bedarfssatz ist vom Alter und so abhängig… und damit ist dann auch Wohngeld abgegolten kann man nicht extra beantragen
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Hallo ,
wenn sie noch Auszubildende ist sollte sie sich nach der Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) erkundigen. Meine Freundin hat zwar zu Ihrer Lehrzeit alleine in einer Wohnung gewohnt konnte sich diese aber mit dem BAB bequem leisten.
Mit freundlichen Grüßen
René
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