Noch mal Merz-Stufen-Steuersatz

Guten Tag,

Herr Merz hat ein einfaches Drei-Stufen-Steuer-Modell vorgestellt. Nun verstehe ich da was nicht - es ist eine uralte Frage:
Da verdient einer so gerade an der Obergrenze einer Steuersatzstufe. Jetzt bekommt er eine kleine Lohn-/Gehaltserhöhung und rutscht dadurch in die nächsthöhere Stufe und … bekommt dadurch netto weniger als vorher. Das kann doch eigentlich nicht sein. Sicher verstehe ich da was falsch.
Oder?

Danke, Stucki

Hallo,

könnte man vielleicht meinen, ist aber natürlich zum Glück nicht so.
Es handelt sich um eine Staffelung:

Beispiel aus „tagesschau.de
2. Single
Grunddaten: Ein Alleinstehender verdient 60.000 Euro im Jahr. Er kann nur den Pauschbetrag geltend machen.

Merz-Modell: Nach Abzug der Freibeträge von 8000 und 1000 Euro muss der Single 51.000 Euro versteuern. Die ersten 8000 Euro werden wieder mit 12 Prozent versteuert (960 Euro). Für die nächsten 24.000 Euro (bis zur Höhe von 40.000 Euro) gilt der Satz von 24 Prozent. Das bedeutet eine Steuerlast von 5760 Euro. Für die restlichen 11.000 Euro schlägt ein Steuersatz von 36 Prozent zu Buche. Das ergibt eine Last für diesen Teil von 3960 Euro. Insgesamt müsste der Alleinstehende dann 10.680 Euro an Steuern leisten.

Ergo: Für die Ermittlung des Steuersatz kommt es auf die jeweilig erreichte Staffel an, nur dieser Anteil des Gesamteinkommens unterliegt den jeweiligen Steuersätzen.
Die heutige Steuerberechnung sieht im Grunde ähnlich aus, allerdings sind dort die Steuersätze linear progressiv, also fliessend, und springen nicht in Schritten von 12% nach oben.

Grüsse

Björn

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