Noch mal ohne ich versicherungsschaden ipod

hallo,

man hoffe es kann einer Helfen.

sagen wir mal eine Familie ist im Urlaub und ein kind wird in den Pool geschmissen obwohl man mehrmals zu verstehen gibt das man keine Badekleidung an hat und ein Ipod in der Tasche hat. Vor allen alles mit zeugen.

Der Ipod ist nun kaputt. Der Vater vom Sohnemann will aber nicht casch bezahlen, also vor Ort, da er kein Geld mehr hat,gibt er seine Adresse die wiederum auch im Ausland ist bzw. wohnt.

Jetzt wurde die Person mehrmals von per Mail angeschrieben, aber der Vater meint er brauche das Gerät für die Versicherung. Aber der Geschädigte will das Gerät nicht rüber schicken sondern ein Gutachten der Versicherung schicken. Aber wie gesagt der Verursacher gibt aber die Adresse der Versicherung nicht heraus.

Wie sollte man sich jetzt verhalten

Vielen Dank für die Hilfe.

sagen wir mal eine Familie ist im Urlaub und ein kind wird in
den Pool geschmissen obwohl man mehrmals zu verstehen gibt das
man keine Badekleidung an hat und ein Ipod in der Tasche hat.
Vor allen alles mit zeugen.
Der Ipod ist nun kaputt.

Je nach Versicherungsbedingungen könnte event. die eigene Reisegepäckversicherung oder (erweiterte) Hausratversicherung für fremdverschuldeten Schaden am Eigentum während eines Urlaubs in Anspruch genommen werden.

Ein urlauber der Vermitelt hat sagte das man bei urlaubsbuchungsabschluß eine Versicherung automatische mit abschließt und das diese mit eintritt.

kann man die Texte auch so schreiben,
dass es jeder versteht ?

Bei einer Reisebuchung kann man viele Versicherungen abschließen!
Wie z.B. Reiserücktrittsversicherung, Reisegepäckversicherung,
Haftpflichtversicherung, Unfallversicherung usw.

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hallo
fakt dürfte doch folgendes sein wenn ich richtig verstanden habe, einmal als beispiel angenommen:

ein deutscher macht in ausland urlaub und ein dritter, kein deutscher und auch in diesem land gast, verursacht den schaden.

kommt hier nicht das recht zum tragen, in dem beide urlaub gemacht haben?

wenn zeugen behaupten werden, dass der bösewicht das kind in den pool geworfen hat, obwohl er wußte, dass ein handy in der tasche war: zahlt dann die versicherung desjenigen?

Lohnt sich dann eine klage?

meine meinung: abschreiben und gut ist. alles andere könnte teurer werden, als das handy an wert besitzt.

B

sagen wir mal eine Familie ist im Urlaub und ein kind wird in
den Pool geschmissen obwohl man mehrmals zu verstehen gibt das
man keine Badekleidung an hat und ein Ipod in der Tasche hat.
Vor allen alles mit zeugen.

Der Ipod ist nun kaputt. Der Vater vom Sohnemann will aber
nicht casch bezahlen, also vor Ort, da er kein Geld mehr
hat,gibt er seine Adresse die wiederum auch im Ausland ist
bzw. wohnt.

Warum sollte der Vater des Täters denn deiner Meinung nach zahlen müssen? „Eltern hafte für ihre Kinder“? Nun, ich weiß ja nicht, in welchem Land das spielt, aber in D gibt es diese Art der Haftung nicht.

Jetzt wurde die Person mehrmals von per Mail angeschrieben,
aber der Vater meint er brauche das Gerät für die
Versicherung.

In Deutschland wäre dem nicht so.

Aber der Geschädigte will das Gerät nicht rüber
schicken sondern ein Gutachten der Versicherung schicken. Aber
wie gesagt der Verursacher gibt aber die Adresse der
Versicherung nicht heraus.

Wie sollte man sich jetzt verhalten

Ganz ehrlich: Dumm gelaufen.
Keine Ahnung, was so ein Ei-Dingens für einen Wert hat, ich würde das aber abschreiben.
Natürlich kann man den Verursacher haftbar machen. Das dürfte aber kaum der Vater sein, sondern sein Kind.
Dann ergibt sich die Frage, ob nach dem Recht des Urlaubslandes das Kind überhaupt haften müsste.
Und ob man beim Kind an Geld käme.
Und das auch noch über Landesgrenzen hinweg!

Hallo,

ein deutscher macht in ausland urlaub und ein dritter, kein
deutscher und auch in diesem land gast, verursacht den
schaden.

kommt hier nicht das recht zum tragen, in dem beide urlaub
gemacht haben?

so wird es sein. Aber mir ist kein halbwegs zivilisiertes Land bekannt, bei dem so eine Aktion nach den dort geltenden Gesetzen folgenlos wäre. Die Beschädigung fremden Eigentums dürfte auch im Taka-Tuka-Land Schadenersatzansprüche begründen.

wenn zeugen behaupten werden, dass der bösewicht das kind in
den pool geworfen hat, obwohl er wußte, dass ein handy in der
tasche war: zahlt dann die versicherung desjenigen?

Völlig egal ob seine Versicherung zahlt. Es ist auch egal, ob er überhaupt eine hat. Er selbst ist zunächst haftbar. Nur weil eine Versicherung eine Zahlung ablehnt, heißt das ja nicht zwangsweise, dass der Geschädigte keine Ansprüche hätte.

Lohnt sich dann eine klage?

Eine durchaus berechtigte Frage, die aber nicht besonders kreativ ist, denn schließlich kann man diese bei jeder rechtlichen Auseinandersetzung stellen. Eine Antwort ist idR. bei derart dünner Informationslage erst recht unmöglich. Es dürfte schon einen kleinen Unterschied machen, ob der Übeltäter z.B. Österreicher (wo zumindest so etwas ähnliches wie Deutsch gesprochen wird) oder Tibetaner ist.

meine meinung: abschreiben und gut ist. alles andere könnte
teurer werden, als das handy an wert besitzt.

Aufgrund der Platzierung der Frage im Brett „Allgemeine Rechtsfragen“, gehe ich davon aus, dass der Fragesteller eher an der Rechtslage als an Deiner persönlichen Meinung interessiert ist, die Du leider nicht mal hinreichend begründet hast. Dass es teurer werden könnte , dürfte jedem klar sein. Da es aber auch so etwas wie Rechtsschutzversicherungen gibt, ist die Frage der Kosten nicht für jeden entscheidend.

Gruß

S.J.

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wenn zeugen behaupten werden, dass der bösewicht das kind in
den pool geworfen hat, obwohl er wußte, dass ein handy in der
tasche war: zahlt dann die versicherung desjenigen?

Völlig egal ob seine Versicherung zahlt. Es ist auch egal, ob
er überhaupt eine hat. Er selbst ist zunächst haftbar.

na dann verklage einmal ein ausländisches kind nach ausländischem recht, wobei man sich vielleicht auch noch eines ausländischen rechtsanwaltes bedienen muss? Viel freude!

Lohnt sich dann eine klage?

Eine durchaus berechtigte Frage, die aber nicht besonders
kreativ ist

aber sicherlich lebensnah.

Da es aber auch so etwas wie
Rechtsschutzversicherungen gibt, ist die Frage der Kosten
nicht für jeden entscheidend.

achso. und du meinst also, dass eine rv gleichzeitig ein freifahrtschein ist, gegen gott und die welt klagen zu können.

eine rv zahlt nicht, ohne dass vorher eine freigabe seitens der versicherung gegeben worden ist. und ob eine rv das risiko eingeht, bei solch einen peanutsbetrag am ende als zahlmeister dazustehen, weil die sache wenig oder kaum aussicht auf erfolg hat, wage ich sehr zu bezweifeln.

B

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Hi,

danke erst mal für deine antwort.

Also der Verursacher sollte in Haftung gehen. Und wenn er unter 14 Jahre ist, sollten die Eltern eintreten bzw. in Haftung gehen. Das Urlaubsland könnte Türkei gewesen sein.

Hm… der Fragende weiß noch nicht einmal um welches Urlaubsland es sich handelte. Ist doch sehr komisch.
Auch ist das Alter des Kindes nicht bekannt. Unter 14, könnte ja auch ein 3-jähriges Kind gewesen sein…

Bei Beschädigung eines I-Pods, Handy oder Brille bestehen alle Versicherungsunternehmen auf das beschädigte Gerät,
da sich die Schadensfälle häufen.
Und meistens hört man von dem Geschädigten nichts mehr, wenn dieses Teil angefordert wird.
Und wenn der Geschädigte es an die Versicherung schickt, wird der Schadensfall von einem Gutachter nachgestellt.

Gruß Merger

…Und wenn er unter 14 Jahre ist, sollten die Eltern eintreten bzw. in
Haft(ung) gehen.

Erster Suchtreffer:

http://www.mama-tipps.de/tipp/Eltern-haften-Kinder.html

Aber ob das in der Türkei ähnlich ist?

Hallo,

zahlt dann die versicherung desjenigen?

Völlig egal ob seine Versicherung zahlt. Es ist auch egal, ob
er überhaupt eine hat. Er selbst ist zunächst haftbar.

na dann verklage einmal ein ausländisches kind nach
ausländischem recht, wobei man sich vielleicht auch noch eines
ausländischen rechtsanwaltes bedienen muss? Viel freude!

Kannst Du mal kurz erklären, was das eine mit dem anderen zu tun haben könnte? Ist es Deiner Meinung nach einfacher, eine ausländische Versicherungsgesellschaft zu verklagen?

Da es aber auch so etwas wie
Rechtsschutzversicherungen gibt, ist die Frage der Kosten
nicht für jeden entscheidend.

achso. und du meinst also, dass eine rv gleichzeitig ein
freifahrtschein ist, gegen gott und die welt klagen zu können.

Wo hast Du das hier im Thread gelesen?

eine rv zahlt nicht, ohne dass vorher eine freigabe seitens
der versicherung gegeben worden ist.

Und?

und ob eine rv das risiko
eingeht, bei solch einen peanutsbetrag am ende als zahlmeister
dazustehen, weil die sache wenig oder kaum aussicht auf erfolg
hat, wage ich sehr zu bezweifeln.

Und wen interessiert das?

Thema verfehlt…

B

L

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Hallo,

das Alter des Kindes ist 12 Jahre. Und das Urlaubsort ist Türkei.
In Deutschland ist es klar, das man das defekte Gerät an versicherung schickt. Aber Türkei ist nicht Deutschland. Aber ein Guchtachten was in Deutschland angefertig wird, sollte doch ausreichen. wenn das gerät in die Türkei geschickt werden soll, was kommt danach ? Gerät weg , der Geschädigte weg, keine Beweise mehr, ausser Zeugen in Deutschland und auch Zeuge in der Türkei! hm

hier ist nicht entscheidend wo sich der Schaden zugetragen hat,
sondern welches Versicherungsunternehmen leisten soll.
Und die Entscheidung trifft das VU und nicht der Geschädigte.

Gruß Merger