Hallo,
ein deutscher macht in ausland urlaub und ein dritter, kein
deutscher und auch in diesem land gast, verursacht den
schaden.
kommt hier nicht das recht zum tragen, in dem beide urlaub
gemacht haben?
so wird es sein. Aber mir ist kein halbwegs zivilisiertes Land bekannt, bei dem so eine Aktion nach den dort geltenden Gesetzen folgenlos wäre. Die Beschädigung fremden Eigentums dürfte auch im Taka-Tuka-Land Schadenersatzansprüche begründen.
wenn zeugen behaupten werden, dass der bösewicht das kind in
den pool geworfen hat, obwohl er wußte, dass ein handy in der
tasche war: zahlt dann die versicherung desjenigen?
Völlig egal ob seine Versicherung zahlt. Es ist auch egal, ob er überhaupt eine hat. Er selbst ist zunächst haftbar. Nur weil eine Versicherung eine Zahlung ablehnt, heißt das ja nicht zwangsweise, dass der Geschädigte keine Ansprüche hätte.
Lohnt sich dann eine klage?
Eine durchaus berechtigte Frage, die aber nicht besonders kreativ ist, denn schließlich kann man diese bei jeder rechtlichen Auseinandersetzung stellen. Eine Antwort ist idR. bei derart dünner Informationslage erst recht unmöglich. Es dürfte schon einen kleinen Unterschied machen, ob der Übeltäter z.B. Österreicher (wo zumindest so etwas ähnliches wie Deutsch gesprochen wird) oder Tibetaner ist.
meine meinung: abschreiben und gut ist. alles andere könnte
teurer werden, als das handy an wert besitzt.
Aufgrund der Platzierung der Frage im Brett „Allgemeine Rechtsfragen“, gehe ich davon aus, dass der Fragesteller eher an der Rechtslage als an Deiner persönlichen Meinung interessiert ist, die Du leider nicht mal hinreichend begründet hast. Dass es teurer werden könnte , dürfte jedem klar sein. Da es aber auch so etwas wie Rechtsschutzversicherungen gibt, ist die Frage der Kosten nicht für jeden entscheidend.
Gruß
S.J.