Noch mal Personenbeförderung

Hallo,

weiter unten habe ich mich über die Personenbeförderung erkundigt:
http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/forum/showarchiv…

Es ist so, dass dieser Unternehmer in seimen fiktiven Fall (Seniorenbetreuung mit gelegentlichen Fahrten) einen Personenbeförderungsschein und eine Mietwagengenehmigung braucht. Damit ist eine Fachkundigenprüfung und bestimmte Autonorm (rechte Seite 2 Türen, geeichter Kilometerzähler) verbunden. Zudem muss er wahrscheinlich einen Kurs belegen, dessen Inhalte er nie braucht. Dies berechtigt ihn dann zwar zur Gründung eines Taxiunternehmens mit einer großen Flotte, was er aber gar nicht wünscht. *kopfschüttel*

Kennt jemand zufällig Gerichtsurteile, die Ausnahmen beinhalten?

Ist es illegal, wenn er nur die Betreuung abrechnet und die Fahrten auf privater Basis durchführt? In seiner Freizeit kann der Unternehmer doch machen, was er möchte…
Oder wäre das strafbar?

Gruß
Tato

Hi,

Zudem muss er wahrscheinlich einen Kurs belegen,
dessen Inhalte er nie braucht. Dies berechtigt ihn dann zwar
zur Gründung eines Taxiunternehmens mit einer großen Flotte,
was er aber gar nicht wünscht. *kopfschüttel*

nix kopfschüttel. Wir hätten sonst einen Wust von extrem differenzierten Fahrerlaubnissen etc. Und viele Dinge, die du dort lernst, brauchst du evtl. doch mal.

Kennt jemand zufällig Gerichtsurteile, die Ausnahmen
beinhalten?

Kann ich nicht mit dienen.

Ist es illegal, wenn er nur die Betreuung abrechnet und die
Fahrten auf privater Basis durchführt? In seiner Freizeit kann
der Unternehmer doch machen, was er möchte…
Oder wäre das strafbar?

Das könnte Folgen bei einem Unfall oder einer Kontrolle haben. Denn einer der Senioren wird doch plaudern: „Das ist doch die nette Dame da, die uns immer rumfährt. Die bekommt dafür auch Geld von uns.“ Und *peng*, du bist fällig.

Aber:
http://www.bezreg-muenster.nrw.de/aufgaben/Organisat…
Ausgenommen sind Beförderungen mit Pkw, wenn das Gesamtentgelt die Betriebskosten der Fahrt nicht übersteigt (Mitfahrerzentrale)

Eine Senioren Mitfahrzentrale wäre da wohl drin. Wie das versicherungstechnisch über die Bühne geht, kann ich dir leider nicht beantworten.

mfg Ulrich (IANAL ganz besonders in diesem Fall)

Hallo,

nix kopfschüttel. Wir hätten sonst einen Wust von extrem
differenzierten Fahrerlaubnissen etc. Und viele Dinge, die du
dort lernst, brauchst du evtl. doch mal.

Ich finde, man könnte ruhig zwischen „jemanden, der hin und wieder eine Person im Rahmen einer anderen Dienstleistung fährt und an der reinen Fahrt nichts verdienen möchte“ zwischen „Taxiunternehmer mit 40 Wagen und gezielter Gewinnabsicht“ unterscheiden…
Nun, daran können wir wohl nichts ändern, selbst wenn wir wollten.

Das könnte Folgen bei einem Unfall oder einer Kontrolle haben.
Denn einer der Senioren wird doch plaudern: „Das ist doch die
nette Dame da, die uns immer rumfährt. Die bekommt dafür auch
Geld von uns.“ Und *peng*, du bist fällig.

Die Fahrt würde vom Unternehmer ja kostenlos angeboten werden. Die Betreuung wird dann ordnungsgemäß abgeführt.

Aber:
http://www.bezreg-muenster.nrw.de/aufgaben/Organisat…
Ausgenommen sind Beförderungen mit Pkw, wenn das
Gesamtentgelt die Betriebskosten der Fahrt nicht übersteigt
(Mitfahrerzentrale)

Das haben wir auch gelesen. Nur leider zählt das Betreuungsentgeld zum Gesamtentgeld dazu. Man kann anscheinend die Betreuung von der Fahrt nicht trennen. Nur, wenn der Unternehmer seinen gesamten Service, also auch die Betreuung kostenlos anbieten würde, dann würde er nur den Personenbeförderungsschein brauchen. Das ist natürlich unrealistisch…
Offiziell darf der Unternehmer noch nicht einmal eine Person zum Arzt fahren, wenn diese sich während der Betreuung den Knöchel verstaucht hat. Er hat dann einen Krankenwagen oder Taxi zu rufen.

Ich denke aber, dass viele auf diese Gesetze pfeifen und trotzdem Fahrten anbieten…

Gruß
Tato