Hallo,
wie Definiert sich eigentlich Gehsteig?
Es gibt ja so kleine Wohnstraßen, wo neben dem Grundstück nur ca. 50 cm geteert wurde (ohne irgendwelche Erhebungen und Senkungen), dann kommt eine Abflussrinne für den Gulli und dann die Straße.
Muß dieser Streifen auch geräumt werden?
Wie sieht es aus, wenn dieser Streifen meist zugeparkt ist?
Und jetzt noch die letzte Frage (weiß, schon a bisserl viel Fragen) wohin mit dem Schnee?
Darf ich den Schnee auf diesem schmalen Streifen zu einem Berg türmen?
Schöne Weihnachtszeit und weiße Weihnacht (auch wenn man da wieder Schnee räumen muss)
Bärle
Hi,
wie Definiert sich eigentlich Gehsteig?
Es gibt ja so kleine Wohnstraßen, wo neben dem Grundstück nur
ca. 50 cm geteert wurde (ohne irgendwelche Erhebungen und
Senkungen), dann kommt eine Abflussrinne für den Gulli und
dann die Straße.
Muß dieser Streifen auch geräumt werden?
Hier hilft nur ein Blick in die komunale Satzung, dort ist geregelt, was die Grundstückseigentümer (oder seine Mieter, wenn sie diese Verpflichtungen vertraglich übernommen haben) zu machen haben.
Bei uns z.B. erstreckt sich die Räum- und Kehrpflicht bis zur Mitte der Straße…
Gruß Stefan
Hallo Bärle,
frage am besten bei der Gemeindeverwaltung nach, welcher Bereich bei Euch schneefrei zu halten ist. Bei uns ist es ähnlich, da muss der schmale Steifen geräumt sein, weil er als Gehsteig gilt. Da darf auch kein Schnee aufgetürmt werden, weil sonst Fußgänger mit Kinderwagen nicht gehen können. Wenn der Streifen von Autos zugeparkt ist, muss auch nicht geräumt werden. Das ist zwar ein Widerspruch in sich, aber so ist die Vorgabe.
Den Schnee deponieren wir auf unserem Grundstück, eine andere Möglichkeit haben wir nicht.
Frohe Weihnachten
und einen schneearmen Winter wünscht Dir
Mara
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