Hallo,
ich hatte hier schon mal gefragt wegen der Vorgehensweise zur Verhaltenstherapie. Danke für die vielfältigen Antworten…
So, Schwägerin möchte nun diese Therapie machen, ist aber etwas verwirrt, da sie von Therapeutin eine Art Vertrag vorgelegt bekam.
Zwar wird die Therapie von der gesetzlichen Krankenkasse gezahlt, aber falls sie nicht 72 Stunden vorher eine Stunde absagt, sie diese in Höhe von min. 80 Euro selber zahlen muß. Hallo…man kann doch immer mal nachts mit Magen-Darm-Grippe aufwachen, morgens mit starker Migräne etc etc., das kann ich doch nicht schon Tage vorher wissen. Ist so etwas denn erlaubt? Klar, muß nicht passieren, aber wenn, dann ist das Geld wohl sehr ärgerlich und so etwas eigentlich nicht einzusehen. Unterschreibt sie den Vertrag nicht, gibt es keine Therapie…Enni
48, nicht 72
Hallo Enni
aber falls sie nicht 72 Stunden vorher eine Stunde
absagt, sie diese in Höhe von min. 80 Euro selber zahlen muß.
Unter (uns) Therapeuten ist es üblich, bei Absagen bis zu 48 Stunden vor der Therapiestunde nichts zu berechnen. Eine Grenze iost überall sinnvoll, z.B. kann man einen Flug auch nur eine bestimmte Zeit vorher stornieren. Hierbei ist es notgedrungen egal, ob der Kunde/Klient/Patient eine Magen-Darm-Grippe oder Schlimmeres hat. Es geht ja nicht um eine Bestrafung oder Disziplinierung, sondern lediglich darum, dass der Therapeut (bzw.die Fluggesellschaft) nicht für die verlorene Stunde (den verlorenen Flug) aufkommen soll, denn sie hat es ja ebenfalls nicht verschuldet und muss kalkulieren.
72 Stunden halte ich allerdings für sehr „individuell“, um nicht zu sagen: übertrieben. Üblich ist wiegesgat 48 Stunden. Aber wenn die Bedingungen so sind, muss man sie halt auch akzeptieren, oder man geht woanders hin.
Gruß,
Branden
Unter (uns) Therapeuten ist es üblich, bei Absagen bis zu 48
Stunden vor der Therapiestunde nichts zu berechnen.
Ist es nur üblich oder ist es auch rechtens?
Eine
Grenze ist überall sinnvoll, z.B. kann man einen Flug auch
nur eine bestimmte Zeit vorher stornieren. Hierbei ist es
notgedrungen egal, ob der Kunde/Klient/Patient eine
Magen-Darm-Grippe oder Schlimmeres hat. Es geht ja nicht um
eine Bestrafung oder Disziplinierung, sondern lediglich darum,
dass der Therapeut (bzw.die Fluggesellschaft) nicht für die
verlorene Stunde (den verlorenen Flug) aufkommen soll, denn
sie hat es ja ebenfalls nicht verschuldet und muss
kalkulieren.
Buche ich eine Reise/Flug, da habe ich eine Rücktrittsversicherung…
Üblich ist wiegesgat 48 Stunden.
Auch 48 Stunden kann man doch nicht vorher sagen, ob man krank wird…
Habe ich einen anderen Arzttermin, kann ich doch auch wegen Krankheit absagen. Okay, da freuen sich vielleicht die nächsten Patienten, daß sie nicht so lange warten müssen.
Ich finde es nicht sehr patientenfreundlich.
Enni
Ist doch bei Ärzten auch üblich? Zumindestens bei meinen.
Patientenfreundlich ist es nicht, nein. Rechtlich gesehen aber erlaubt, sobald die Unterschrift darunter steht
Denke mal, jeder muß heute schon schauen, wie er zu seinem Geld kommt, um zu überleben.
72 Stunden sind mMn aber wirklich übertrieben.
LG
Therapie
Unter (uns) Therapeuten ist es üblich, bei Absagen bis zu 48
Stunden vor der Therapiestunde nichts zu berechnen.
Da gibt es sicher zwei Aspekte.
erstens möchte ein(e) Klient(in) zu Recht, dass der/die Therapeut(in)
sich Zeit nimmt, weshalb zum einen niemand warten muss und zum anderen nach der vereinbarten Zeit auch Schluß ist. das ist für beide gut.
Da der Andrang groß ist, es gibt eh nicht genug lassen sich ausgefallene Termine ersetzen aber eben nicht kurzfristig. Deshalb gilt: wer bestellt- der zahlt.
zweitens ist da noch der weight- watchers- Effekt.
Muss ich den erklären?
Deine Schwägerin hat (du hast) von Anfang an jede Menge Bedenken geäußert. Sie sollte eine Entscheidung treffen - hat sie, sagst du, sie will die Therapie machen. Bravo.
Ist es nur üblich oder ist es auch rechtens?
wenn sie´s unterschreibt und das wird sie müssen wenn sie eine therapie will dann ist es auch rechtens.
Buche ich eine Reise/Flug, da habe ich eine
Rücktrittsversicherung…
Die hast du hier auch, du kannst die Therapie jederzeit abbrechen nur nicht aus heiterem Himmel.
Und was hilft eine Therapie wenn ich nicht hingehe?
Auch 48 Stunden kann man doch nicht vorher sagen, ob man krank
wird…
Nein sicher nicht, aber da der ausgefallene Termin Geld kostet hilft das bei der Entscheidung wie krank man eigentlich ist.
Habe ich einen anderen Arzttermin, kann ich doch auch wegen
Krankheit absagen.
Nicht wenn der Arzt feste Termine macht, an die er sich auch hält.
Ich finde es nicht sehr patientenfreundlich.
Ich schon - ich nehm mir Zeit für dich, du nimmst dir Zeit für mich.
passt doch.
maddin
Hallo Enni,
ich kann mich meinen Vorrednern nur anschließen. 48 Stunden vorher absagen zu müssen, ist durchaus üblich. Das hat folgenden Gründe:
Erstens „drückt“ man sich nicht so schnell vor einer Stunde. Viele Menschen, das ist zumindest meine Erfahrung, benehmen sich nach dem Motto: wenn es mich nichts kostet, dann gehe ich halt nur hin, wenn ich nichts besseres zu tun habe oder wenn es mir wirklich schlecht geht … eine Therapie funktioniert aber nur, wenn eine gewisse Regelmäßigkeit gegeben ist. Manchmal kann Therapie auch unangenehm und anstrengend sein. Da ist die Versuchung sicher groß zu „schwänzen“. Aber €80 bezahlen zu müssen, kann ein guter Motivator sein …
Zweitens, versuch Dich mal in die Lage des Therapeuten zu versetzen. Die Kasse bezahlt ihn nur, wenn die Stunde stattfindet. Sagt der Patient nicht frühzeitig ab, hat der Therapeut keine Chance, jemand anderem die Stunde zu geben. Ergebnis: er hockt rum und verdient kein Geld. Eine Praxis ist wie jeder „Betrieb“ auch: sie muss wirtschaftlich sein. Und die Krankenkassen bezahlen wirklich nicht gerade fürstlich.
In den beiden Praxen, in denen ich gearbeitet habe, wurde allerdings nichts so heiß gegessen, wie es gekocht wurde. Wenn jemand wirklich kurzfristig schwer krank wurde oder einen Unfall hatte oder so, ließen die Therapeuten in der Regel mit sich reden …
Fazit: diese Vereinbarung soll halt ein bißchen Druck machen, damit man die Sache wirklich ernst nimmt, und nicht so nach dem Motto: „heute geh ich, morgen vielleicht nicht …“. Es soll keine Strafe dafür sein, dass man krank wird.
Es kommt übrigens nicht so gut an, wenn man vor Beginn der Therapie schon darüber diskutiert, nicht zu erscheinen …
Deine Schwägerin kann ja mal überlegen, wie oft sie im letzten Jahr wirklich so krank geworden ist, dass sie nicht ausser Haus gehen konnte - und das innerhalb von 72 Stunden. Dann kann sie ja abschätzen, wie wahrscheinlich es ist, dass ihr das in der Therapie auch passiert.
Noch so am Rande: in Österreich übernehmen die Kassen IMMER nur einen Teil der Kosten für Psychotherapie, einen Teil muss grundsätzlich der Patient bezahlen. Das liegt unter anderem daran, dass man dort die Auffassung vertritt: „Was nichts kostet, ist nichts wert (bzw. wird nicht wertgeschätzt) …“
Grüße,
Sibylle aus M
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Ist es nur üblich oder ist es auch rechtens?
Auch rechtens, soweit ich weiß.
Vielleicht muss man hier juristisch noch zwischen Kassenpatienten und Privatpatienten unterscheiden. Bei Privaten ist es eher rechtens als bei Kassenpatienten, denke ich mal.
Auch 48 Stunden kann man doch nicht vorher sagen, ob man krank
wird…
Nein, aber der Arzt ja ebenfalls nicht. Du hast seine Therapiestunde gebucht und eine Buchung ist ein Vertrag.
Habe ich einen anderen Arzttermin, kann ich doch auch wegen
Krankheit absagen. Okay, da freuen sich vielleicht die
nächsten Patienten, daß sie nicht so lange warten müssen.
Genau, das ist was anderes, denn der Allgemeinarzt hat alle paar Minuten den nächsten Termin kalkuliert, der Therapeut nur jede Stunde.
Ich finde es nicht sehr patientenfreundlich.
Aber gerecht. Anderenfalls wäre es nicht Therapeuten-freundlich. 
Gruß,
Branden
Noch so am Rande: in Österreich übernehmen die Kassen IMMER
nur einen Teil der Kosten für Psychotherapie, einen Teil muss
grundsätzlich der Patient bezahlen.
Dazu fällt mir noch eine Randbemerkung ein: Und in Großbritannien muss man den Counselor (= Psychotherapeuten) in Gänze aus der eigenen Tasche bezahlen. Für so etwas hat der ohnehin bankrotte NHS kein Gel.
Grüße
Christiane
Ähem
Für so etwas hat der
ohnehin bankrotte NHS kein Gel.
„Gel“ vielleicht, aber „Geld“ nicht …
meiner info nach muss man aus eigener tasche eine versäumte std. zahlen wenn man nicht innerhalb von 48 std absagt - das man etwas unterschreiben muss habe ich noch nie gehört und das die zeit auf 72 std gedehnt wird, finde ich befremdlich.
diese selbstzahlung hat etwas mit der übernahme von eigenverantwortung zu tun - also nicht nur - die anderen gründe wurden ja schon genannt.
aber selbst wenn man krank wird - ist schliesslich nicht der oder die thera dafür verantwortlich.
da hier aber 72 std. angesetzt werden und dann noch ein schriftstück vorgelegt wird - also eine vertragliche vereinbarung verlangt wird - das befremdet mich sehr - es macht auf mich den eindruck, als hätte die thera kein vertrauen in ihre patienten.
zum einen würde ich mit der thera reden - ihr sagen - das 72 std. nicht ok sind und das ein vertrag befremdlich ist und nat. erklären wie es auf einen wirkt. - und dann schauen wie man sich einigen kann.
was ist, wenn die thera eine stunde absagen muss - bekommst dann der patient auch bis 72 std. vorher 80 euro? - bei der höhe und den überzogenen stunden würde ich das im gegenzug wohl erwarten - schon um zu verdeutlichen wie übertrieben das ist (was mch nämlich zu der frage bringt, wieso sie das so macht, sich so weit vom „üblichen“ entfernt)
ich persönlich finde es derart befremdlich, dass ich mir einen anderen thera suchen würde - weil die doch so wichtige grundlage für eine thera was das vertrauen und den umgang betrifft für mich doch gestört wäre.
LG
nina
Danke für die vielen Antworten. So, aber laut Ärztekammer sind 24 Stunden normal. Und das ist auch akzeptabel. Dort meinte man, daß alles andere wirklich Willkür sei u. man den Thera mal drauf hinweisen könne. Klar, er sitzt am längeren Hebel. Wenn er nicht draufeingeht, dann muß man sich leider verabschieden. Und dort meinte selbst, falls man eine Stunde aufgrund eines Krankenhausaufenthaltes nicht wahrnehmen kann (selbst oder Familienmitglied), würde meist auch kein Thera Geld für einen Ausfall verlangen. Gruß Enni
verabschieden
Hallo Enni,
lobenswert, dass du dich für deine Schwägerin so ins Zeug legst.
Welchen Gefallen tust du ihr damit?
was ist das Ziel?
daß alles andere wirklich Willkür sei u. man den Thera
mal drauf hinweisen könne. Klar, er sitzt am längeren Hebel.
Willkür heißt der Therapeut bestimmt selbst zu welchen Bedingungen er seine Dienste anbieten möchte, der Klient entscheidet dann ob diese Bedingungen für ihn akzeptabel oder verhandelbar sind. Mit Hebel hat das nichts zu tun.
Wenn er nicht draufeingeht, dann muß man sich leider
verabschieden.
Das halte ich in diesem Fall ohnehin für besser denn es ist schon viel zuviel Porzelan zerschlagen worden.
Und dort meinte selbst, falls man eine Stunde
aufgrund eines Krankenhausaufenthaltes nicht wahrnehmen kann
(selbst oder Familienmitglied), würde meist auch kein Thera
Geld für einen Ausfall verlangen.
So isses, wozu also der Stress.
Siehe oben Fragen 1 und 2
Gruß maddin
Welchen Gefallen tust du ihr damit?
was ist das Ziel?
Meine Schwägerin hat kein Internet, aber eben diese Fragen. Ich mag sie, darum habe ich mich für sie erkundigt. Ziel? Sie hat jetzt die Infos, die sie brauchte und kann nun entscheiden was zu tun ist.
Ich selber war erstaunt, was da so alles auf einen zurollt. Hätte ich mir einfacher vorgestellt. Oder sie hatte nur Pech u. bei jemand anderem wäre es nicht so gelaufen.
Nun denn, hinterher weiß man meist mehr…Enni