Noch mal Wegerecht

Hallo zusammen, noch ein gedachter Fall;

A hat ein Wegerecht bei B, um zu seinem Haus zu kommen.
Hier gab es immer eine ca 3 m breite Straße, die A mit seinem PKW genutzt hat.
Nun fährt A neuerdings breitere Landwirtschaftlihe Fahrzeuge, und fährt damit bei B über die Wiese, bzw. die Blumenbeete. Geht das? Kann man den Weg einfach so „verbreitern?“. Bezahlen will A für die Verbreiterung nichts.

Danke für eure Tipps!
Anita

Hallo,

bei exakt und abschließend definiertem Inhalt zum Zeitpunkt der Bestellung führen geänderte Verhältnisse nicht zu Änderungen des Rechtsinhalts oder einem Anspruch auf Inhaltsänderungen. Ein Anspruch auf Verbreiterung scheidet aus, wenn die Wegbreite exakt festgelegt ist.

Bei nicht abschließend definiertem Inhalt sind ortsübliche bei der Bestellung vorhersehbare Nutzungsänderungen oder -intensivierungen hinzunehmen. Entschieden ist das zB für intensivere Nutzung aufgrund üblicher Betriebserweiterungen oder Betriebsumstellungen oder objektnahe dichtere Bebauung oder intensive Vermietung.

Wenn das Wegerecht nicht exakt festgelegt ist und die landwirtschaftliche Nutzung nicht völlig ungewöhnlich war, dann kann der Berechtigte den Weg auch mit breiteren landwirtschaftlichen Fahrzeugen nutzen.

VG
EK

Hallo Anita,

zu der Eintragung des Wegerechts ins Grundbuch gehören normalerweise noch weitere Unterlagen wie z.B. ein Vertrag und/oder ein Plan woraus hervorgeht wie der Weg auf dem Grundstück verläuft, wie Breit er ist, welche Rechte und Pflichten damit verbunden sind und wer welche Kosten aus welchem Grund zu tragen hat.

Es kann natürlich sein, daß bei alten Wegerechten solche Unterlagen nicht existieren. Dann wird das wahrscheinlich ein Fall für die Gerichte. Mir ist jedenfalls nicht bekannt, daß es dafür eindeutige gesetzliche Grundlagen gibt.

Wenn es sich um Landwirtschaft handelt, könnten evt. die Landwirtschaftskammer oder der Landvolkverband was dazu sagen.

Gruß Steffi

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Nachtrag

und fährt damit bei B über die Wiese, bzw. die Blumenbeete.
Geht das? Kann man den Weg einfach so „verbreitern?“. Bezahlen
will A für die Verbreiterung nichts.

Ob nun Wegerecht oder nicht.
Man darf nicht einfach was plattfahren und Schaden verursachen.
Tut man es trotzdem, ist man schadenersatzpflichtig.

Fährt A nun mit schwerem Gerät, kann man mangels aussagekräftiger Unterlagen darüber streiten, ob er das generell darf oder nicht.
Doch tut er das, muß er Schäden dadurch verhindern (z.B. durch Befestigung des Weges auf seine, evtl. anteiligen, Kosten), oder hinterher ersetzen.

Dieses Verursacherprinzip, bzw. diese Schadenersatzregelung hat nichts speziell mit Wegerecht zu tun, sondern ist allgemeingültiges Recht.

Gruß Steffi

Hallo,

Doch tut er das, muß er Schäden dadurch verhindern (z.B. durch
Befestigung des Weges auf seine, evtl. anteiligen, Kosten),
oder hinterher ersetzen.

Dieses Verursacherprinzip, bzw. diese Schadenersatzregelung
hat nichts speziell mit Wegerecht zu tun, sondern ist
allgemeingültiges Recht.

richtig, wobei aber auch allgemeingültiges Recht ist, dass der Geschädigte für sein Mitverschulden einstehen muss (§ 254 BGB).

Wer Blumenbeete an den Wegesrand pflanzt, obwohl auch die Nutzung größerer Maschinen als bislang gestattet ist, wollte vielleicht seinen „Claim“ hier durch einen „Blumenzaun“ abstecken, jedenfalls trifft ihn ein erhebliches Mitverschulden, wenn die Blumen durch eine berechtigte Nutzung (!) kaputt gehen.

Es könnte daher gut sein, dass hier der Geschädigte nach § 254 BGB gänzlich leer ausgeht.

VG
EK

Hallo,

…wollte vielleicht seinen „Claim“ hier durch einen „Blumenzaun“
abstecken, jedenfalls trifft ihn ein erhebliches
Mitverschulden, wenn die Blumen durch eine berechtigte Nutzung
(!) kaputt gehen.

Hier gab es immer eine ca 3 m breite Straße, die A mit seinem PKW genutzt hat.
Nun fährt A neuerdings breitere Landwirtschaftlihe Fahrzeuge, und fährt damit bei B über die Wiese, bzw. die Blumenbeete.

So stand es in der Frage.

Daraus schließe ich, daß nicht die Blumen im Weg stehen, sondern, daß der Nutzer das Übel ist. Ob zu Recht oder zu Unrecht ist für diesen Fall bisher nicht zu klären gewesen.

Gruß Steffi