erst einmal danke für Deine Antwort, Monika. Mittlerweile habe ich den Antrag abgegeben und es war - man höre und staune - weit weniger kompliziert als zuvor angenommen:smile:. Das Einkommen errechnen die Sachbearbeiter selbst anhand des AL-Geldbescheids und die Nebenkosten werden bei einer pauschalen Angabe wohl nach einem Schema aufgeschlüsselt…
Aber jetzt noch eine andere Frage: Mir fiel ein, dass das Arbeitsamt ja auch z.T. Bewerbungskosten und Fahrtkosten für Bewerbungsgespräche etc. zahlt. Muss ich denn das auch im Wohngeldantrag angebenweil es als zusätzliches Einkommen zählt? Zunmal ich ja auch gar nicht weiss, wieviel und ob überhaupt?
ich habe diese Erstattung von Fahrkosten zu Bewerbungsgesprächen, Briefmarken, Bewerbungsfotos etc. auch einmal genutzt.
Hierfür habe ich mir ein Formular vom Arbeitsamt geben lassen, auf dem ich sämtliche Ausgaben eingetragen und anschließend Quittungen und Belege angeheftet habe.
Das Formular habe ich dann an meinen Sacharbeiter geschickt und die Rückerstattung war knapp 1 Woche später auf meinem Konto.
Du bekommst pro Jahr allerdings nur eine gewisse Höhe Deiner Kosten erstattet, bei mir waren das damals 150 Mark. Erkundige Dich mal, wie hoch dieser Sach jetzt in Euro ist.
Nach Abgabe eines dieser Formulare solltest Du darauf bestehen, dass man Dir ein neues gibt. Das war bei mir zwar ein kleiner Kampf, aber es ging dann problemlos.
Wohngeld habe ich gleichzeitig auch bekommen und habe dieses Geld nicht als Einkommen angegeben. Ob das jetzt falsch war, weiß ich nicht, ruf aber sicherheitshalber doch einfach mal im Sozialamt an und frag nach Da kann mir Dir sicherlich schnell helfen
Aber jetzt noch eine andere Frage: Mir fiel ein, dass das
Arbeitsamt ja auch z.T. Bewerbungskosten und Fahrtkosten für
Bewerbungsgespräche etc. zahlt. Muss ich denn das auch im
Wohngeldantrag angebenweil es als zusätzliches Einkommen
zählt? Zunmal ich ja auch gar nicht weiss, wieviel und ob
überhaupt?
Es ist ja dann kein Einkommen im eigentlichen Sinne, sondern nur eine Kostenerstattung. Ich denke, es muss dann auch nicht angegeben werden.