Noch mal zu Ich-AG / Angestelltenverh

Hallo liebe Leute, am 7. und 8. Mai wurde die Problematik schon einmal an diesem Brett diskutiert. Ich habe dieselbe Frage, bin mir aber nicht sicher, ob ich die Mitte Mai gegebenen Antworten richtig interpretiere.

Seit März 04 betreibe ich eine Ich-AG, Gewerbeschein läuft auf Internet-Service. Vom 22.11.04 bis zum 24.12.04 habe ich dann – angestellt - auf einem Markt gearbeitet. Es liegt ein Befristeter Arbeitsvertrag vor, und lt. Eintrag auf der Lohnsteuerkarte habe ich 1250 EUR verdient, mit insgesamt 51,21 EUR gesetzl. Abzügen.

Meine Frage: „Durfte“ ich überhaupt in einem Angestelltenverhältnis arbeiten? Ich meine ja, solange ich nicht die 25-Tsd-EUR Grenze überschreite? Kann das Arbeitsamt Ich-AG-Zuschuss für besagte Zeit im Dezember zurückverlangen?

Bei der Verlängerung für’s zweite Jahr musste ich bislang nur eine Einnahmen / Ausgaben Rechnung vorlegen, nichts offizielles vom Finanzamt. Werde ich das nachreichen müssen, mit anderen Worten, wird das Arbeitsamt überhaupt von dieser Tätigkeit etwas mitbekommen?

Danke schon mal für Eure Hilfe!

Martin

Überwiegend für das eigene Unternehmen tätig sein
Hallo Martin,
bei einer Angestelltentätigkeit mußt Du nicht nur darauf achten, ob Du über die 25 000 kommst, sondern Du mußt auch überwiegend für Dein Unternehmen arbeiten, dass heißt, wenn Du mehr als zwanzig Stunden wöchentlich außerhalb Deines Unternehmens arbeitest, könntest Du in Erklärungszwang kommen. Es sei denn Du kannst glaubhaft darstellen, daß Du neben eines Vollzeit-Angestelltenjobs noch 40 Stunden für Dein Unternehmen gearbeitet hast.

Ob und wie das nachgeprüft wird, keine Ahnung. Bei der Einkommenssteuererklärung mußt Du ja die Angestelltentätigkeit angeben, ob das Finanzamt der Arbeitsagentur Amtshilfe leistet, weiß ich leider nicht.

Grüße
Bernadette

Ob und wie das nachgeprüft wird, keine Ahnung. Bei der
Einkommenssteuererklärung mußt Du ja die Angestelltentätigkeit
angeben, ob das Finanzamt der Arbeitsagentur Amtshilfe
leistet, weiß ich leider nicht.

Hallo,
das Finanzamt leistet keine Amtshilfe, aber der Rentenversicherungsträger. Es ist also sehr gut möglich, dass die Agentur davon etwas mitbekommt. Und dann kommts drauf an ob die Verordnung der IchAG Beihilfe so etwas zulässt. Das sollte ja irgendwo ersichtlich sein.
Gruss D.K.