das Thema wurde unten ja schon abgehandelt, habe aber bzgl. folgender Sache nichts gefunden:
Wenn ein „normaler Arbeitnehmer“ sowas macht, wird ihm wohl fristlos gekündigt. Wie ist das denn bei dem Herrn Zumwinkel (und anderen)? Ich höre nur, dass "ihr Rücktritt angenommen wurde.
Wenn ein „normaler Arbeitnehmer“ sowas macht, wird ihm wohl
fristlos gekündigt.
Wenn dem so ist, wird er sich wohl erfolgreich wieder ins Unternehmen klagen, da persönliche private Verfehlungen i.d.R. wohl kaum relevant für den AG sind.
das Thema wurde unten ja schon abgehandelt, habe aber bzgl.
folgender Sache nichts gefunden:
Wenn ein „normaler Arbeitnehmer“ sowas macht, wird ihm wohl
fristlos gekündigt.
Ich glaube, dass Dein AG davon wahrscheinlich gar nichts mitbekommen würde, wenn Du bei Deiner Einkommensteuererklärung falsche Angaben machen würdest.
Wie ist das denn bei dem Herrn Zumwinkel
(und anderen)? Ich höre nur, dass "ihr Rücktritt angenommen
wurde.
Während die anderen Poster das völlig eindeutig sehen, sehe ich das so nicht.
Es stellt sich mir die Frage, ob im Arbeitsvertrag dahingehend Einigungen getroffen werden könnten, dass sie auch im öffentlichen Leben die Firma und sich zumindest nicht vorsätzlich negativ darstellen dürfen. Immerhin handelt es sich bei Top-Managern auch um Prominente, deren Verhalten in der Öffentlichkeit steht und welches auf das Image des Unternehmens abfärben könnte.
Es ginge also nicht um die Steuerhinterziehung, sondern darum, dass Deutsche Post und dessen Top-Manager immer wieder zusammen in der Berichterstattung negativ erwähnt werden.
Vermutlich wird es auch auf einen Azubi oder Angestellten Auswirkungen im Betrieb haben, wenn er an prominenter Stelle in der örtlichen Tageszeitung als „öffentlicher Aufreger“ (z.B. am Wochenende Trunken- und Raufbold) erscheint. Am Fließband interessiert das sicherlich weniger als wenn er im Kundenkontakt arbeiten würde, auch wenn er sich dort nichts hat zuschulden kommen lassen. Das Gespräch beim Personalchef dürfte genauso sicher sein, wie dass man danach eine zeitlang ein besonderes Auge auf ihn werfen wird.
Da muss man sich nichts vormachen. Wenn Mitarbeiter gekündigt werden sollen, sind die Chefs selten ehrlich. Häufig wird gemobbt und an andere Stellen versetzt, bis der MA von sich aus sich anderweitig bewirbt oder er genügend Abmahnungen aufgebrummt bekommen hat. Insofern besteht sicherlich ein Unterschied zwischen der Wehrhaftigkeit des „kleinen“ und des „großen“ Angestellten und wo kein Kläger, da kein Richter.
Es stellt sich mir die Frage, ob im Arbeitsvertrag dahingehend
Einigungen getroffen werden könnten, dass sie auch im
öffentlichen Leben die Firma und sich zumindest nicht
vorsätzlich negativ darstellen dürfen.
Beim zitierten „normalen Arbeitnehmer“ wird das grundsätzlich nicht der Fall sein!
Vermutlich wird es auch auf einen Azubi oder Angestellten
Auswirkungen im Betrieb haben, wenn er an prominenter Stelle
in der örtlichen Tageszeitung als „öffentlicher Aufreger“
(z.B. am Wochenende Trunken- und Raufbold) erscheint.
Es stellt sich mir die Frage, ob im Arbeitsvertrag dahingehend
Einigungen getroffen werden könnten, dass sie auch im
öffentlichen Leben die Firma und sich zumindest nicht
vorsätzlich negativ darstellen dürfen.
Beim zitierten „normalen Arbeitnehmer“ wird das grundsätzlich
nicht der Fall sein!
danke für Deine Klarstellung. Ich wollte mich nur auf Top-Manager beziehen. Hast Du diesbezüglich Infos, kann man arbeitsvertraglich dort Pflichten auferlegen?
Immer mal wieder gehen Stellungnahmen durch die Presse, ähnlich: „Eine weitere Zusammenarbeit war für uns nicht zumutbar“ oder „im Einvernehmen getrennt“. Ich denke da z.B. an die Frau Herrmann und ihren Arbeitsvertrag, der gekündigt wurde, weil sie sich nebenberuflich zu sehr engagiert habe. Mal abgesehen davon, dass ich das für eine Notlüge halte, um sie loszuwerden, ist mir noch nie aufgefallen, dass ein Top-Manager gekündigt worden wäre.
Vermutlich wird es auch auf einen Azubi oder Angestellten
Auswirkungen im Betrieb haben, wenn er an prominenter Stelle
in der örtlichen Tageszeitung als „öffentlicher Aufreger“
(z.B. am Wochenende Trunken- und Raufbold) erscheint.
Arbeitsrechtlich nicht.
Meine ich auch, doch leider habe ich bisher in vier von fünf Betrieben, jeweils aus personalpolitischen Gründen, gezieltes und unehrliches „Entfernen“ von MA erlebt. Das mag wenig Erfahrung sein, klar. Die einzige Firma, die ehrlich den MA sagte, dass die sozialen, charakterlichen oder intellektuellen Fähigkeiten nicht ausreichend seien und wenn sich das nicht bessern würde, man sich trennen müsste, war ein Mietwagenunternehmen, also ein Taxi-Unternehmen.
Die anderen waren ein Einzelhandelsun., zwei Großhandelsun., ein Elektronik-ServiceCenter und ein Außenhandelsun., d.h. größere Mittelstandsunternehmen und eine Filiale.
Selbst die Methoden könnte ich beschreiben, die, so scheint es mir, vom jeweiligen Chef als bewährt empfunden wurden.
Ich hoffe, bei Euch läuft das nicht so ab.
In Schweden können Arbeitnehmer kündigen und ihren neuen Job für 3-4 Monate „testen“. Egal aus welchem Grund können sie in dieser Zeit zurück an ihren vorherigen Arbeitsplatz wechseln. Das ist bedeutet schon eine andere Machtverteilung.