Noch mal zur BU-Versicherungs-Ablehnung

Hallo!

es hat mir keine Ruhe gelassen, habe bei der Versicherung nachgefragt und da stellt sich heraus, dass der Arzt alles aufgeführt hat, weswegen mein Sohn bei ihm in der Sprechstunde in den letzten 15 Jahren war. Irre. Er hat alles angegeben u.a. auch eine einmalige Knieverletzung, mal ein Platzwunde, mal eine ausgerenkte Schulter, mal eine leichte Gehirnerschütterung einfach nur auf den PC-Knopf gedrückt und das ganze Krankenblatt herausgelassen.

Jetzt meine Frage. Für so eine Versicherung ist doch nur relavant, was chronisch ist, nie wieder weggeht, aber doch kein Fingerschnitt oder eine Bindehautentzündung.

Kann ich mich gegen dieses ärztliche Attest wehren und wie? Oder gibt es wo Vorschriften was alles in so ein Attest rein muss?

P.S. Mein Hausarzt sagt, es wären nur viele einmalige Kleinigkeiten
(warum führt er sie dann auf) ich soll zu einer anderen Versicherung gehen. Na irgendwie muss er ja dieses Sch…Attest verteidigen.
Warum nur haben Ärzte Narrenfreiheit.

M.f.G
Leila

Kann ich mich gegen dieses ärztliche Attest wehren und wie?

Nein, kannst Du nicht. Wenn der Arzt der Versicherung etwas wichtiges nicht mitteilt, macht er sich schadensersatzpflichtig. Deswegen hat er in diesem Falle alles mitgeteilt.

Oder gibt es wo Vorschriften was alles in so ein Attest rein muss?

Nein.

Warum nur haben Ärzte Narrenfreiheit.

Haben sie nicht.

dass der Arzt alles aufgeführt hat, weswegen mein Sohn bei ihm in
der Sprechstunde in den letzten 15 Jahren war. Irre.

Wenn der Betroffene schon als Kind „irre“ oft bei Arzt war, ist die Wahrscheinlichkeit hoch, daß er in Zukunft noch viel „irre“ mehr Zeit beim Arzt verbringt. Leute, die „irre“ oft beim Arzt sitzen, haben evtl. ein „irre“ hohes BU- Risiko. Dieses „irre“ Risiko möchte sich der Versicherer nicht aufhalsen.

Was ist daran so unverständlich?

Hallo!

genauso wie ihr hier antwortet so kommt es auch bei der Versicherung rüber. Ein Irrer der ständig zum Arzt rennt.

Ich glaube nicht, dass es bei einer BU-versicherung erwähnenswert ist, dass er mit 9 Jahren eine Risswunde im Knie, mit 10 Jahren eine Kopfplatzwunde und mit 13 Jahren eine Knieprellung, usw. hatte. So sieht das Zusatzblatt aus, welches der Arzt beigelegt hat.
Der Arzt ist für mich einfach blöd und das Schöne ist, er begreift es einfach nicht. Er ist noch stolz darauf, 15 Jahre rückwirkend jede kleinste Erkrankenung im PC gespeichert zu haben. Das soll ihm mal ein anderer Arzt nachmachen.
Armes Deutschland, wenn das unsere helle studierten Köpfe sein sollen.

MfG

Trotzdem, kann mir jemand schreiben, wer mich da beraten kann.

Hallo,

Trotzdem, kann mir jemand schreiben, wer mich da beraten kann.

dein rechtsanwalt,
er soll dir mal die versicherungsbediungungen sowie die rechtsprechung und aussichten zum erfolg zum punkt „obliegenheitsverletzungen“ erläutern.

mfg
snake

Hallo!

genauso wie ihr hier antwortet so kommt es auch bei der
Versicherung rüber. Ein Irrer der ständig zum Arzt rennt.

Unsinn. Die Leute von der BU- Gesellschaft sind doch nicht bekloppt. Die wissen doch, wie oft Kinder üblicherweise beim Arzt sind. Daran liegt es nicht.

Es sind einfach bei den Arztbesuchen, welche Du erwähnt hat, ein paar Sachen dabei, welche auf ein hohes BU- Risiko schließen lassen:
-Schultergelenk kaputt
-Knie kaputt

Das BU- Risiko ist dadurch einfach höher, als bei einem normal oft kranken Kind.

Danke für eure Antworten,

genauso so liest es die Versicherung, für sie wäre ein Versicherungsabschluss ein erhöhtes Risiko und deshalb ärgert mich das ja auch so, weil das wirklich nicht der Fall ist. Bei keiner der Erkrankungen auf dem erwähnten Zusatzblatt war mein Kind zweimal oder öfter in Behandlung, das waren einmalige Erkrankungen ohne Folgen und so etwas gehört nicht in einen Arztbericht an eine Versicherung rein.
Der Arzt hat ohne Überlegung alle noch so kleinen in Anspruch genommenen Leistung aufgeführt. Wahrscheinlich hat das Blatt seine Sprechstundenhilfe ausgefüllt und er hat es ohne durchzulesen unterschrieben.

M.f.G.

Hallo leila,

mit Verlaub, aber: Selbst bei objektiver Betrachtung erscheint Deine Sichtweise leicht verschoben.

Der Arzt hat genau das getan, wozu er beauftragt wurde: Durch die Entbindung von der Schweigepflicht (s. der vom Versicherungsnehmer unterschriebene (!!) Antrag) ist er quasi vom VN beauftragt worden, der Versicherung komplett Auskunft zu erteilen.

Er ist NICHT beauftragt, die Relevanz der Informationen, die ihm vorliegen, zu beurteilen. Das ist einzig und allein Aufgabe der Versicherung. Er sollte und wird sich hüten, der Versicherung etwas zu verschweigen, was eventuell, möglicherweise, vielleicht, wie auch immer zu einem Leistungsfall führen kann.

Wenn nun aber die Versicherung eine Entscheidung hinsichtlich der Antragsannahme trifft, die Dir nicht gefällt, dann steht es Dir frei, eine andere Versicherung auszuwählen, die den Fall eventuell anders beurteilt. Den Arzt für die nun erfolgte Gewichtung der Fakten verantwortlich zu machen, ist - bei allem Respekt - blanker Unsinn.
(Dass ich mich einmal veranlasst sehe, einen Arzt zu verteidigen, hätte ich mir vor Deinen Aussagen auch nicht träumen lassen. Das nur am Rande.)

Vielleicht wäre es sinnvoll gewesen, sich einmal VOR Antragsaufnahme etwas eingehender über interessante Versichererkandidaten zu informieren - möglicherweise in Form einer Voranfrage (NICHT (!!!) eines „Probeantrags“).

Viele Grüße
Loroth

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genauso so liest es die Versicherung, für sie wäre ein
Versicherungsabschluss ein erhöhtes Risiko und deshalb ärgert
mich das ja auch so, weil das wirklich nicht der Fall ist.

Du kannst niemanden zwingen mit Dir oder Deinem Sohn einen Vertrag abzuschließen.

Ich denke, Dein Sohn wurde wegen Schuppenflechte abgelehnt und nicht wegen der anderen Sachen.