Ich spiele mit dem Gedanken, eine Ich-AG zu gründen - stehe aber noch vor einigen Unklarheiten…
Kann man zusätzlich zur Gründung einer Ich-AG einen weiteren Job annehmen, etwa einen Mini-Job oder eine Teilzeitstelle, wenn die Einkünfte in den ersten Monaten nicht ausreichen?
Kann ich als selbständige Ich-AG Aufträge in „Freier Mitarbeit“ für andere Büros übernehmen??
Kann man die Ich-Ag einfach (ohne Rückzahlungen) wieder abmelden, angenommen, man findet nach ein paar Monaten eine Festanstellung???
Ich wäre sehr dankbar, wenn jemand Antworten weiss.
Kann man zusätzlich zur Gründung einer Ich-AG einen
weiteren Job annehmen, etwa einen Mini-Job oder eine
Teilzeitstelle, wenn die Einkünfte in den ersten Monaten nicht
ausreichen?
Kann Probleme geben, da das AA dir die ersten 6 Monate ja finanziell unter die Arme greift und ich denke, das das AA schon erwarten wird, das deine ganze Arbeitskraft dem Aufbau der Selbstständigkeit gewidmet wird. Ob es da rechtliche Vorgaben gibt, müßtes du mit dem AA klären oder ein anderer www’ler meldet sich auf dein Posting.
Kann ich als selbständige Ich-AG Aufträge in „Freier
Mitarbeit“ für andere Büros übernehmen??
Ja, das darfst du. Du stellst dem Auftraggeber ja eine Rechnung aus. Oder meintest du das Thema-> Mehrheitlich für einen Auftraggeber->Scheinselbstständigkeit??
Kann man die Ich-Ag einfach (ohne Rückzahlungen) wieder
abmelden, angenommen, man findet nach ein paar Monaten eine
Festanstellung???
Du kannst die Ich AG beenden und es erwachsen dir keine Nachteile dadurch. Außer, das diese Ich-AG Förderung ja nur einmal vergeben wird. Eine Aufgabe kann z. Bsp. sein durch Erfolglosigkeit oder wechsel in ein AG-AN Verhältnis
Deine Fragen sind absolut nichts ungewöhnliches und sollten auch bei einem Termin bei deinem Berater des AA gestellt werden. Je mehr man weiß, desto besser. Das findet auch das AA. Nach einer Anfrage von mir, teilte mir ein Berater mit:„Wir haben lieber die Leute, die sich 10mal erkundigen und nachfrage, als die sich mal „eben“ Selbstständig machen wollen“
die bisherigen Antworten sind teilweise nicht korrekt. Sie können eine Mini-Job annehmen, sie können sich auch als Teilzeitkraft einstellen lassen.
Insgesamt dürfen sie aber nicht mehr als 25.000 Euro Gewinn erzielen.
Sehr unterschiedlich sind die Bemessungsgrundlagen für KK und RV.
Lesen Sie sich bitte meine Artikel für die ICH-AG im gruender-ratgeber durch: