Hallo nochmal,
hier im Ort ist ein Taxistand, ein Platz für 7 Taxen. Dieser Taxistand hat eine eigene Einfahrt, an welcher folgende Verkehrszeichen angebracht sind:
- Zeichen 229 „Taxistand“
mit dem Zusatz „7 Taxen“
- Zeichen 250 „Verbot für Fahrzeuge aller Art“
mit dem Zusatz „Anlieger frei“
Nun, jenseits des besagten Taxistandes befinden sich private Garagen, die somit nur über diesen Weg zu erreichen sind. Klare Sache - Anlieger frei.
Der Taxistand befindet sich jedoch direkt vor einer Bank mit Geldautomaten, weshalb laufend Bankkunden auf dem Taxistand halten, um Geld abzuholen u.ä. Es sind auch tatsächlich nur 7 „Parkplätze“ vorhanden, die jedoch nicht mehr einzeln gekennzeichnet sind.
Zu meiner Irritation behauptet ein Gemeindemitarbeiter die Bankkunden dürften auf dem Taxistand halten. Und ein Bankmitarbeiter (der dort parkte) sagte schlimme Sachen zu mir, als ich auf das Thema zu sprechen kam. Es gibt immer wieder Zankereien dort.
Wie siehts aus?
Gruß Sudo
Hallo Sudo,
die Taxi-Unternehmen zahlen der Stadt für die Taxi-Stellplätze extra (und nicht wenig) Geld,
beim Schild „Anlieger frei“ gehts es nicht ums Parken, sondern alleine um die Durchfahrt.
–> das Parken ist dort für Bankkunden und Bankangestellte meines Erachtens nach nicht erlaubt.
Gruß
Claudia
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Hallo
hier im Ort ist ein Taxistand, ein Platz für 7 Taxen. Dieser
Taxistand hat eine eigene Einfahrt, an welcher folgende
Verkehrszeichen angebracht sind:
Das Zeichen ist eindeutig: es verbietet jegliches Halten auf den gekennzeichneten Flächen, mit Ausnahme von Taxen - die, und nur die, dürfen dort halten und auf Kunden warten.
mit dem Zusatz „7 Taxen“
- Zeichen 250 „Verbot für Fahrzeuge aller Art“
mit dem Zusatz „Anlieger frei“
Der Zusatz gilt nur für Zeichen 250.
Klare Sache - Anlieger frei.
richtig
Der Taxistand befindet sich jedoch direkt vor einer Bank mit
Geldautomaten, weshalb laufend Bankkunden auf dem Taxistand
halten, um Geld abzuholen u.ä. Es sind auch tatsächlich nur 7
„Parkplätze“ vorhanden, die jedoch nicht mehr einzeln
gekennzeichnet sind.
Ist eindeutig verboten.
Zu meiner Irritation behauptet ein Gemeindemitarbeiter die
Bankkunden dürften auf dem Taxistand halten.
??? Was war denn das für einer?
Und ein
Bankmitarbeiter (der dort parkte) sagte schlimme Sachen zu
mir, als ich auf das Thema zu sprechen kam.
Die Bank kann keine Gesetze oder Verordnungen ändern - da haben wir unsere Spezialisten für 
Gruß
HaWeThie
Also meines Wissens darf man dort schon Halten, jedoch nicht Parken.
Also max. 3 Minuten. So hab ich das (vor allerdings 17 Jahren) in
der Fahrschule gelehrnt. Kann sich ja geändert haben ?!
Also meines Wissens darf man dort schon Halten, jedoch nicht
Parken.
Also max. 3 Minuten. So hab ich das (vor allerdings 17 Jahren)
in
der Fahrschule gelehrnt. Kann sich ja geändert haben ?!
ähm
hab ich was verpasst? (ich meine abgesehen vom Gruß oder Anrede?)
Das Haltverbot an nem Taxistand ist neuerdings (so 2-3 Jahre) ein Kreuz und kein Diagonalstreifen.
D.h. ABSOLUTES Haltverbot.
Kein Halten bis drei Minuten, kein Ein- und Aussteigen, kein Be- und Entladen etc.
Ab und an ändern sich Vorschriften 
Gruß
HaWeThie
OK,
noch ne Frage: Wäre denn jemand der einfährt um zur Bank zu gehen ein Anlieger? (siehe erwähntes Zeichen 250 mit Zusatz, angebracht an der Einfahrt)
)