Hallo zusammen,
unabhängig von Christine unten hab ich auch eine Frage zum Wegerecht:
angenommen, ein Mensch hat ein Notwegerecht über die Grundstücke anderer Anwohner. Nun will er dieses Notwegerecht „erweitern“ auf ein „Fahrrecht“ für LKW bis 20 Tonnen und landwirtschaftliche Fahrzeuge. Diesbezüglich soll eine Baulast im Grundbuch eingetragen werden (sagt man das so?).
Was bedeutet das? Bisher war der Weg ca. 3 m breit. Bedeutet „Fahrrecht“, dass der Weg breiter werden muss? Wenn der Weg verbreitert werden muss, müssten die Anwohner Teile ihrer Grundstücke abgeben - sprich Beete, Parkplätze usw. wegmachen.
Sind die Anwohner verpflichte, der Eintragung dieser Baulast zuzustimmen? Können sie eine Entschädigung bekommen?
Wie ist eure Stellungnahme in dieser Frage?
Und wenn die Anwohner in dieser Frage einen Anwalt beauftragen möchten - wie nennt sich das entsprechende Fachgebiet ?
Danke, Martina
)