Noch ne Frage zum Wegerecht

Hallo zusammen,
unabhängig von Christine unten hab ich auch eine Frage zum Wegerecht:

angenommen, ein Mensch hat ein Notwegerecht über die Grundstücke anderer Anwohner. Nun will er dieses Notwegerecht „erweitern“ auf ein „Fahrrecht“ für LKW bis 20 Tonnen und landwirtschaftliche Fahrzeuge. Diesbezüglich soll eine Baulast im Grundbuch eingetragen werden (sagt man das so?).

Was bedeutet das? Bisher war der Weg ca. 3 m breit. Bedeutet „Fahrrecht“, dass der Weg breiter werden muss? Wenn der Weg verbreitert werden muss, müssten die Anwohner Teile ihrer Grundstücke abgeben - sprich Beete, Parkplätze usw. wegmachen.

Sind die Anwohner verpflichte, der Eintragung dieser Baulast zuzustimmen? Können sie eine Entschädigung bekommen?

Wie ist eure Stellungnahme in dieser Frage?
Und wenn die Anwohner in dieser Frage einen Anwalt beauftragen möchten - wie nennt sich das entsprechende Fachgebiet ?

Danke, Martina

Hallo zusammen,
unabhängig von Christine unten hab ich auch eine Frage zum
Wegerecht:

angenommen, ein Mensch hat ein Notwegerecht über die
Grundstücke anderer Anwohner.

Notwegerecht??? wo kommt denn das her ? Wegerecht oder kein Wegerecht!

Nun will er dieses Notwegerecht

„erweitern“ auf ein „Fahrrecht“ für LKW bis 20 Tonnen und
landwirtschaftliche Fahrzeuge. Diesbezüglich soll eine Baulast
im Grundbuch eingetragen werden (sagt man das so?).

Ist denn der Eigentümer des Grundstückes bereit, eine solche Eintragung vornehmen zu lassen?

Was bedeutet das? Bisher war der Weg ca. 3 m breit. Bedeutet
„Fahrrecht“, dass der Weg breiter werden muss? Wenn der Weg
verbreitert werden muss, müssten die Anwohner Teile ihrer
Grundstücke abgeben - sprich Beete, Parkplätze usw.
wegmachen.

Habt ihr Bürgerkrieg im Dorf? Wir sind doch nicht in einer Bananenrepublik, dass wir Grundbesitz hin- und hergeschoben werden kann,…ich würde ja erst einmal beim örtlichen Amt vorsprechen und fragen, wie die Gemeinde/Stadtverwaltung das sieht, bevor ihr Eure Zeit mit evtl. Sinnlosem vertreibt,…;-(

Sind die Anwohner verpflichte, der Eintragung dieser Baulast
zuzustimmen?

In der Regle nein, aber es könnte auch Ausnahmen geben,…

Können sie eine Entschädigung bekommen?
Wenn gegen den Willen eingetragen würde, könnte eine Entschädigung durch den Staat erfolgen, wenn eine freiwillige Eintragung erfolgt, müssten die vorher abklären, wieviel die für die freiwillige Eintragen erhalten wollen,:wink:)

Wie ist eure Stellungnahme in dieser Frage?
Und wenn die Anwohner in dieser Frage einen Anwalt beauftragen
möchten - wie nennt sich das entsprechende Fachgebiet ?

Danke, Martina

Hallo Peter,

Notwegerecht??? wo kommt denn das her ? Wegerecht oder kein

Wegerecht!

zu deiner Information, Notwegerecht ist folgendes:

Fehlt einem Grundstück die zur normalen Benutzung erforderliche Verbindung mit einem öffentlichen Weg, hat der Nachbar ein sogenanntes Notwegerecht des Eigentümers zu erdulden. Der Nachbar kann dafür eine Geldrente als Entschädigung verlangen. Das Notwegerecht kann als Grunddienstbarkeit vereinbart und ins Grundbuch eingetragen werden. www.justiz.niedersachsen.de/master/C6392670_N5642693… -

Ist denn der Eigentümer des Grundstückes bereit, eine solche
Eintragung vornehmen zu lassen?

nein, natürlich nicht.

Habt ihr Bürgerkrieg im Dorf?

Wen meinst du mit „ihr“? Hier geht es um eine rein theoretische Rechtsauskunft - was anderes ist hier doch gar nicht erlaubt :smile:

Trotzdem Danke für die Antwort,
Martina

Moin, Ina,

Was bedeutet das? Bisher war der Weg ca. 3 m breit. Bedeutet
„Fahrrecht“, dass der Weg breiter werden muss?

nein. Die Breite von Fahrzeugen ist auf 2,50 m begrenzt, was darüber hinausgeht, darf ohne Sondergenehmigung eh nicht auf öffentlichen Straßen fahren.

Sollte der Grundstückseigner vorhaben, als Hintersasse ein Gewerbe anzusiedeln, das schwere Fahrzeuge benötigt, so sollten die Anwohner mal bei der Gemeinde fragen, welche Nutzung vorgesehen ist.

Wenn der Weg verbreitert werden muss

Dafür sehe ich erstmal keinen Anlass.

Sind die Anwohner verpflichte, der Eintragung dieser Baulast
zuzustimmen?

Nein.

Können sie eine Entschädigung bekommen?

Von wem? Wer eine Grundschuld haben möchte, muss sie bezahlen, von Entschädigung ist nur dann die Rede, wenn ein öffentliches Interesse die Grundschuld erzwingt.

Wie ist eure Stellungnahme in dieser Frage?

Sachlich richtig und verständlich, hoffe ich.

Und wenn die Anwohner in dieser Frage einen Anwalt beauftragen
möchten - wie nennt sich das entsprechende Fachgebiet ?

Weiß ich leider nicht.

Gruß Ralf