Noch ne kleine Frage

Hallo,
habe bei Wiki,Google und im Personalausweisgesetz nichts entsprechendes gefunden.

Muss ich bei einer Polizeikontrolle meinen Perso nur vorzeigen, oder muss ich ihn aus der Hand geben?

Danke.

Grüße
Schmidti

Muss ich bei einer Polizeikontrolle meinen Perso nur
vorzeigen, oder muss ich ihn aus der Hand geben?

Du hast wahrscheinlich an den falschen Stellen gegoogelt :wink:
Im PAG des schönen Bayern steht folgendes geschrieben:

Art. 13
Identitätsfeststellung und Prüfung
von Berechtigungsscheinen

(1) Die Polizei kann die Identität einer Person feststellen

  1. zur Abwehr einer Gefahr,

  2. wenn die Person sich an einem Ort aufhält,
    a)von dem auf Grund tatsächlicher Anhaltspunkte anzunehmen ist, daß dort
    aa)Personen Straftaten verabreden, vorbereiten oder verüben,
    bb)sich Personen ohne erforderliche Aufenthaltserlaubnis treffen, oder
    cc)sich Straftäter verbergen, oder
    b)an dem Personen der Prostitution nachgehen,

  3. wenn sie sich in einer Verkehrs- oder Versorgungsanlage oder -einrichtung, einem öffentlichen Verkehrsmittel, Amtsgebäude oder einem anderen besonders gefährdeten Objekt oder in unmittelbarer Nähe hiervon aufhält und Tatsachen die Annahme rechtfertigen, daß in oder an Objekten dieser Art Straftaten begangen werden sollen, durch die in oder an diesen Objekten befindliche Personen oder diese Objekte selbst unmittelbar gefährdet sind,

  4. an einer Kontrollstelle, die von der Polizei eingerichtet worden ist, um Straftaten im Sinn von § 100a der Strafprozeßordnung (StPO) oder § 27 des Versammlungsgesetzes zu verhindern,

  5. im Grenzgebiet bis zu einer Tiefe von 30 km sowie auf Durchgangsstraßen (Bundesautobahnen, Europastraßen und andere Straßen von erheblicher Bedeutung für den grenzüberschreitenden Verkehr) und in öffentlichen Einrichtungen des internationalen Verkehrs zur Verhütung oder Unterbindung der unerlaubten Überschreitung der Landesgrenze oder des unerlaubten Aufenthalts und zur Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kriminalität oder
    6.zum Schutz privater Rechte (Art. 2 Abs. 2).

(2) 1 Die Polizei kann zur Feststellung der Identität die erforderlichen Maßnahmen treffen. 2 Sie kann den Betroffenen insbesondere anhalten, ihn nach seinen Personalien befragen und verlangen, daß er mitgeführte Ausweispapiere zur Prüfung aushändigt. 3 Der Betroffene kann festgehalten werden, wenn die Identität auf andere Weise nicht oder nur unter erheblichen Schwierigkeiten festgestellt werden kann. 4 Unter den Voraussetzungen von Satz 3 können der Betroffene sowie die von ihm mitgeführten Sachen durchsucht werden.

Absatz 1 regelt wieso, weshalb, warum
Absatz 2 regelt WIE

Danke.

Bitte

Grüße
Schmidti

Gruß hatchbeck

Hallo hatchbeck21,

Du hast wahrscheinlich an den falschen Stellen gegoogelt :wink:

Wie so oft… :wink:

Im PAG des schönen Bayern steht folgendes geschrieben:

Ähmm, PAG ist Bundesgesetz, aber in Bayern laufen ja nicht nur die Uhren anders…

Art. 13
Identitätsfeststellung und Prüfung
von Berechtigungsscheinen

Stehen in Gesetzen eigentlich nicht §§ statt Artikeln drin (Grundgesetz mal ausgenommen)?

Im deutschen PAG hab ich nur 7 §§ gefunden, aber das steht nichts von aushändigen drin.

So Spass beiseite, wo hast Du denn das jetzt wirklich nachgelesen?
So was gibts ja dann bestimmt auch für andere Bundesländer.

Grüße
Schmidti

Im PAG des schönen Bayern steht folgendes geschrieben:

Ähmm, PAG ist Bundesgesetz, aber in Bayern laufen ja nicht nur
die Uhren anders…

PAG = Polizeiaufgabengesetz
Und Polizei ist Ländersache. So hat jedes Bundesland ein eigenes PAG. Und der Bund natürlich auch für seine Bundespolizei

Art. 13
Identitätsfeststellung und Prüfung
von Berechtigungsscheinen

Stehen in Gesetzen eigentlich nicht §§ statt Artikeln drin
(Grundgesetz mal ausgenommen)?

Wie du schon sagtest - in Bayern gehen nicht nur die Uhren anders

Im deutschen PAG hab ich nur 7 §§ gefunden, aber das steht
nichts von aushändigen drin.

So Spass beiseite, wo hast Du denn das jetzt wirklich
nachgelesen?

nachgelesen habe ich hier
http://by.juris.de/by/PolAufgG_BY_1990_rahmen.htm

das von Thüringen findest du z.B. hier
http://www.thueringen.de/imperia/md/content/tim/rech…

Grüße
Schmidti

Gruß hatchbeck

Hi,

PAG = Polizeiaufgabengesetz

Schei… Abkürzungen, ich dachte das heißt PersonalAusweisGesetz…

Ich hab’s jetzt auch gefunden, allerdings nicht im Polizeigesetz Ba-Wü.

Auf alle Fälle steht auch hier, das man den Ausweis aushändigen muss.

Danke für die Hilfe.

Grüße
Schmidti