Noch nie eine Krankenversicherung in D besessen

Hallo,

unser Geschäftsführer möchte sich - nach ca. 8 Jahren in der BRD ohne Krankenversicherung - jetzt doch versichern. Bisher hat er Cash bezahlt.

Er ist jetzt 48 Jahre alt und stammt aus dem Nicht-EU-Ausland. Die Firma hat er 1997 angemeldet und ist alleiniger Gesellschafter. Seit ca. 2003 bekommt er regelmäßig eine Aufenthaltsgenehmigung für 1-2 Jahre (demnächst wohl unbefristet). Eine KV hat er noch nie besessen, weder hier noch sonst wo.

Ich habe einige Telefonate geführt und die Infos waren recht widersprüchlich. Mal hieß es, die GKV müsste ihn aufnehmen, dann wieder GKV unmöglich, nur PKV. Bei der GKV müssen die Beiträge seit 1.4.2007 nachgezahlt werden, bei der PKV seit 1.1.2009 (kann aber verhandelt werden), etc.

Aber grundsätzlich hieß es, eine KV ist in Deutschland seit ein paar Jahren Pflicht und irgendjemand müsste ihn aufnehmen.

Fragen:

  1. Ist eine KV wirklich Pflicht, sprich: ist eine Leben ohne KV illegal?
  2. Wer müsste ihn aufnehmen, GKV oder PKV?
  3. Stimmen die Gerüchte über Nachzahlungen für Nichtversicherte, die sich erst jetzt versichern?

Gruß,
Habakuk

Hallo,
1, Es gibt in Deutschland eine Antragspflichtversicherung (§5/1/13 SGB V). Wenn jemand aus dem Ausland zuzieht, muss er ab Einreise versichert werden.
2, Er hat die Wahl zwischen GKV und PKV
3, ergibt sich aus 1, Nachzahlung ab Einreise
mfg

Hallo,
ich bin mehr im Leistungswesen zuhause. So einigen Angaben sind für mich kaum vorstellbar. Z.B. befristete Aufenthaltsgenehmigung und selbständigkeit (vgl. http://www.konstanz.ihk.de/starthilfe/gruendung/merk…).
Wie dem auch sei, ich gehe davon aus, das ein Einkommen oberhalb der versicherungspflichtgrenze erreicht wird. M.E. muss man sich dann nicht versichern. Eine Aufnahme in die gkv sehe ich nicht. Wenn rückwirkende Beiträge verhandelbar sind, so lassen sie das nicht die aufsichtsbehörde wissen

Hallo,

Zu den Fragen:
1.) Eine Krankenversicherung ist in Deutschland mittlerweile Pflicht. Hier muss eine Krankenversicherung gewählt werden.
2.+3.) Ich gehe mal davon aus das der Geschäftsführer auch der Firmeninhaber und somit selbstständig ist. Dann kann er sich zwischen einer freiwilligen Mitgliedschaft in der GKV oder eine Mitgliedschaft in der PKV entscheiden. Es ist richtig das die GKV die Beiträge für die Vergangenheit einfordern kann, wobei dies hier auch Verhandlungssache ist. Die PKV wird in der Regel keine Beiträge nachfordern, dafür den Gesundheitszustand genau betrachten und dann annehmnen oder ablehen.
Eine pauschale Auskunft ist hier sehr schwierig, da hier Punkte wie Gesundheitszustand, Familienstand, Einkommen usw. zu berücksichtigen sind.

Mein Rat, suchen Sie einen Spezialisten für Krankenversicherung oder Vermögensberater auf und lassen Sie sich persönlich beraten.

Mit freundlichen Grüßen
Lohmes

Hallo Habakuk,

zuerst einmal: Ja, es gibt eine Versicherungspflicht in Deutschland. In diesem Sinne ist es dann strafbar (kostet Strafe), wenn man nicht versichert ist.

Im Prinzip müsste das grundsätzlich auch auf Ihren Geschäftsführer zutreffen, und dann muss ihn jede Versicherung nehmen. Er hat dann die Wahl, ob er sich in die GKV begibt oder in die PKV (ich unterstelle hier, dass er mit seinem Einkommen oberhalb der Beitragsbemessunggrenze liegt).

Um aber eine verlässliche Auskunft geben zu können, inwieweit das tatsächlich zutrifft, muss ich mich aber selber noch einmal genau schlau machen. Ausländer mit befristeter Aufenthaltserlaubnis sind in vielen Dingen ein Sonderfall. Bevor ich da etwas Falsches sage, sage ich lieber erst einmal nichts. Ich melde mich aber spätestens übermorgen wieder.

Herzliche Grüße

Jürgen Schnitzler

  1. Ist eine KV wirklich Pflicht, sprich: ist eine Leben ohne

KV illegal?

Leben ist nie illegal, aber seit 01.01.2009 besteht in Deutschland auch für Selbständige eine Pflicht zur Krankenvollversicherung.

  1. Wer müsste ihn aufnehmen, GKV oder PKV?

Er kann sich freiwillig in der GKV versichern oder in der PKV
Was für Deinen Geschäftsführer die bessere Variante ist, sollte ein unabhängiger Fachmann herausfinden.

  1. Stimmen die Gerüchte über Nachzahlungen für
    Nichtversicherte, die sich erst jetzt versichern?

Wenn Dein Geschäftsführer wirklich noch nicht Krankenversichert war, dann gibt es keine Nachzahlung. Wenn er sofort ohne Wartezeiten vollen Versicherungsschutz haben möchte, muss er bestimmte ärztliche Atteste beibringen.
Für weitere Fragen einfach an mich wenden.
Viele Grüße
Jochen Seidel

Hallo Habakuk,

so, jetzt bin ich etwas schlauer. :smile:

Laut Gesetz muss jeder, der in Deutschland seinen Wohnsitz hat, eine Krankenversicherung haben. Punkt.
Also keine Ausnahmen für Ausländer mit befristeter Aufenthaltserlaubnis.

Quelle: Versicherungsvertragsgesetz § 193
http://dejure.org/gesetze/VVG/193.html

In diesem Gesetz ist auch geregelt, welche zusätzlichen Gebühren zu bezahlen sind, wenn man diese Versicherung nicht hat, bzw. bisher keine hatte.
Nach meiner Erfahrung ist gerade Letzteres bei den privaten Krankenkassen oft eine Ermessenssache; d.h. dass wahrscheinlich nicht der gesamte Beitrag rückwirkend gezahlt werden muss. (Das ist aber keine Garantie für den speziellen Einzelfall.)

Ergebnis ist also: Der Geschäftsführer ist versicherungspflichtig und muss im Extremfall die letzten Jahre (anteilig) nachzahlen.

In der Praxis bedeutet das:

  • Bei mehreren Versicherungen nachfragen und den Fall schildern, danach ein Angebot erstellen lassen
  • Er muss sich auch darauf einstellen, dass die privaten Krankenkassen eine komplette Untersuchung (mit Blutuntersuchung) plus Attest auf eigene Kosten verlangen werden - und zwar vom Arzt und vom Zahnarzt.
    Je nach Versicherer kann das durch den jeweiligen Hausarzt erfolgen oder muss bei einem ausdrücklich benannten Arzt durchgeführt werden.
  • Er wird, falls er irgendwelche Vorerkrankungen hatte, evtl. Risikozuschläge bekommen.
  • Falls er schwerwiegende Erkrakungen hat oder hatte, wie Herzinfarkt, Krebs o.ä., kann es sein, dass er nur in die Grundversorgungsvariante aufgenommen werden kann.

Wer hat ihn denn bisher in Versicherungsfragen beraten? Er hat doch bestimmt mindestens ein Auto und eine Betriebshaftpflichtversicherung, oder? Der zuständige Kollege hätte ihn doch längst auf die Versicherungspflicht hinweisen müssen.

Bei der Suche nach einer Versicherung bin ich natürlich gerne behilflich. Als Makler habe ich Zugriff auf so ziemlich alle Krankenkassen am Markt - und ich bin auch öfter in Deutschland unterwegs, falls der Standort nicht im Rheinland sein sollte… :smile:

Herzliche Grüße

Jürgen Schnitzler

hallo,

alles richtig was man euch gesagt hat
kv ist pflicht…also gkv und pkv aufsuchen, angebote einholen und dann schnell entscheiden
gruß,
nils

So einigen Angaben
sind für mich kaum vorstellbar. Z.B. befristete
Aufenthaltsgenehmigung und selbständigkeit (vgl.
http://www.konstanz.ihk.de/starthilfe/gruendung/merk…).

Danke erstmal für die Infos. In den ersten paar Jahren nach Firmengründung (1997) hat er überhaupt keine Aufenthaltsgenehmigung, da musste er für Deutschland ein ganz normales Visum beantragen. Ging zwar dann recht problemlos, aber das war die Situation.

Das Einkommen liegt definitiv unterhalb der Versicherungspflichtgrenze.

Gruß,
Habakuk

  • Falls er schwerwiegende Erkrakungen hat oder hatte, wie
    Herzinfarkt, Krebs o.ä., kann es sein, dass er nur in die
    Grundversorgungsvariante aufgenommen werden kann.

Nein, schwerwiegende Erkrankungen liegen nicht vor. Der macht eigentlich jedes Jahr einen Komplettcheck (Röntgen, Blut, Urin, etc.), und soweit ist alles top.

Aber die meisten privaten wollen von diesem Fall nichts wissen. Wenn die hören „8 Jahre ohne Versicherung“ hat sich das Thema meistens erledigt.

Wer hat ihn denn bisher in Versicherungsfragen beraten? Er hat
doch bestimmt mindestens ein Auto und eine
Betriebshaftpflichtversicherung, oder? Der zuständige Kollege
hätte ihn doch längst auf die Versicherungspflicht hinweisen
müssen.

Der Berater hat ihm mal ganz zu Anfang ein Angebot für eine Privatversicherung gemacht. Kostenpunkt ca. 400 EUR im Monat. Das übersteigt bei weitem das, was er als Cashpatient in der Zeit bezahlt hat. Daher hat er sich nicht versichert damals.

In der Zwischenzeit ist die KV Pflicht geworden, was aber irgendwie an uns allen vorbeigelaufen ist.

Bei der Suche nach einer Versicherung bin ich natürlich gerne
behilflich. Als Makler habe ich Zugriff auf so ziemlich alle
Krankenkassen am Markt - und ich bin auch öfter in Deutschland
unterwegs, falls der Standort nicht im Rheinland sein
sollte… :smile:

Wenn Sie da eine Möglichkeit für eine Aufnahme in die GKV sehen, würde ich mich über ein Angebot freuen. Standort ist Kreis Steinfurt.

Alternativ dazu vielleicht auch eine günstige PKV. Ich habe nach langem Suchen ein horrendes Angebot bekommen, und das ist noch nicht mal sicher.

Die Situation ist ein wenig seltsam. Er ist vom Gesetz her verpflichtet, sich zu versichern. Die meisten GKV sagen, bei uns kommt er nicht rein. Die meisten PKV wollen nicht. Da er noch nicht in Deutschland versichert war, gibt es auch keine vorherige KV, die ihn aufnehmen müsste. Ich habe heute mal bei der AOK angerufen (die ja eigentlich die unversicherbaren Fälle aufnimmt), und selbst die sagte mir erstmal, dass es wohl schlecht aussieht.

Auf jeden Fall besten Dank (auch an alle anderen) für die Infos. Ich sehe schon, dass der Fall nicht so einfach ist.

Gruß,
Habakuk

Hallo,Habakuk,zu den Fragen:
Bei Wohnsitz in D besteht Versicherungspflicht in der KV. Da spielt es zunächst keine Rolle, ob eine GKV oder PKV gewählt wird.
Die Beiträge müssen wie von Dir bereits aufgelistet nachbezahlt werden, allerdings nicht die kompletten. Die Nachzahlung ist gestaffelt. Ich denke ab dem 7. Monat ohne Versicherung betragen diese 1/6 MB.
Aufnehmen müsste Ihn die PKV, auch bei schlechten Gesundheitsfragen zumindest im Basistarif. Auch die GKV hat Kontraktionszwang und müsste Ihn aufnehmen.
Dass die Nachzahlung verhandelbar ist, habe ich noch nie gehört. Verhandelbar ist allenfalls Ratenzahlung.
Bei Rückfragen, gerne melden.

Gruß
Avalon

Guten Morgen Habakuk,

inzwischen habe ich mich auch noch einmal bei ein paar Kassen erkundigt.
Wenn er ganz normaler Angestellter wäre, müssten ihn die gesetzlichen Kassen nehmen, so aber können die sich das aussuchen. Selbst wenn die ihn nähmen, würde das sicher auch um die 500,- Euro pro Monat kosten, wenn nicht mehr.
Es scheint aber wohl tatsächlich so zu sein, dass er nur in die PKV kann.

Um dazu Angebote einzuholen, brauche ich mehr Daten.
Geburtsdatum, Größe, Gewicht, Raucher/Nichtraucher, Beruf (Art des Unternehmens), verheiratet?, die schon erwähnten Vorerkrankungen und Krankenhausaufenthalte und seine Wünsche bezüglich Krankenhaus, Zahnarzt/Zahnersatz und ambulanten Leistungen.

Am besten schicken Sie das direkt an mich:
[email protected]

Ich werde das dann einmal mehreren Versicherungen präsentieren und Ihnen dann die Angebote vorstellen.

Was die Strafen betrifft, ist hier noch einmal ein Zitat einer sehr kompetenten Maklerbetreuerin:
„In ihrem konkreten Fall wäre es so, dass sich Ihr Kunde nur privat versichern kann, mit entsprechend rückwirkender Zahlungsaufforderung einer PKV ab 1.2.2009!
Der Januar 2009 wurde grundsätzlich als Übergangsregelung gesehen und zählt nicht in die Berechnung der Strafbeiträge.
Von Februar bis Juni 2009 wird der ganze Monatsbeitrag und ab Juli 2009 1/6 des Monatsbeitrages als Berechnungsgrundlage herangezogen - sprich bis jetzt, März 2011.
ABER:
Da das Einfordern der Strafbeiträge der PKV im Gegensatz zur GKV nicht klar und deutlich formuliert ist, gibt es unterschiedliche praktische Umsetzungen dieses Gesetzes.
Einige PKVen verzichten, andere klagen diese Strafbeiträge ein und schreiben diese der Versichertengemeinschaft gut.“

D.h. 6 Monate voller Beitrag und 21 Monate 1/6 Beitrag - das könnte im Extremfall also ziemlich teuer werden.

Herzliche Grüße

Jürgen Schnitzler

wie gesagt, ich bin im Leistungswesen zuhause. Hier hilft es nur, sich zu informieren.

  1. ja, man ist gesetzlich verpflichtet
  2. wohl pkv, da er selbstaendig ist…und wohl auch ueber Beitragsbemessungsgrenze verdient
  3. ja, ab in Kraft treten des Gesetzes, das die Krankenversicherung zur Pflicht gemacht hat.

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  1. Ja
  2. PKV
  3. Ja