Noch ohne Arbeitsvertrag

Guten Tag,
man nehme an… fiktiver Fall…

jemand ist arbeitslos und hat begonnen, auf 400€-Basis bei einem Unternehmen zu arbeiten. Vorher hat er dor hospitiert. Ihm wurde mündlich der Beginn Anfang des Monats zugesagt, und seitdem arbeitet derjenige auch dort. Der Vertragsabschluss wurde zunächst um zwei Wochen hinausgezögert, dann aufgrund der Beschwerde eines Kunden wieder um zwei Wochen verschoben. Zum Ende des Monats hat der „AN“ immer noch keinen Vertrag, ihm ist aber mündlich zugesagt worden, dass die Arbeitszeit bezahlt würde und dass der Vertrag in einer Woche abgeschlossen wird- je nachdem, wie sich „die Dinge entwickeln“ (beispielsweise ob sich weitere Kunden beschweren oder ob der AN dem AG weiterhin „gefällt“.

Es ergeben sich nun zwei Fragen für den „AN“.
1: Darf er nur einen gewissen Betrag zum ALO-Geld zuverdienen und muss für den Zuverdienst einen Nachweis bringen (der ja nun noch nicht existiert).?
2: Der AN hat einen Unfall auf dem Arbeitsweg verursacht. Welche VErsicherung springt ein?

Danke
Gruß
A.

Hallo,

Darf er nur einen gewissen Betrag zum ALO-Geld zuverdienen
und muss für den Zuverdienst einen Nachweis bringen (der ja
nun noch nicht existiert).?

ALG-I-Bezug? ALG-II-Bezug? Anrechnung von Nebeneinkommen gibts bei beiden Leistungen … nur unterschiedlich geregelt (und unterschiedliche Beträge).

Der AN hat einen Unfall auf dem Arbeitsweg verursacht.
Welche VErsicherung springt ein?

Wofür? Wenn er dabei einen gesundheitlichen Schaden erlitten hat, springt dafür der Unfallversicherungsträger (= BG) ein. Wenn er anderen Menschen Schaden zugefügt hat, ist das seine Sache. Da springt keine Versicherung des AG ein.

MfG

ALG 1. Aber kein Vertrag.