Hallo,
wenn ein Käufer nicht auf eine Unstimmigkeit antwortet, wird neuerdings die Bewertung von eBay mit entsprechenden Kommentar gelöscht, wobei es wohl egal zu sein scheint, ob sie pos. oder neg. ausfällt.
Dies bedeutet doch, daß ein guter VK, der einen K nach entsprechender einwöchiger Wartezeit, mit rot bewertet, sich nicht mehr drei Monate lang um die Rachebewertung sorgen muß.
Hab ich hier irgendwie was übersehen?
Gruß von Mich(ael)
wie weiter vorgehen?
Hallo,
22.01. Artikel verkauft
31.01. Unstimmigkeit gemeldet
01.02. Ich veranlasse die Bezahlung für den Artikel in Höhe von …
06.02. erneute Email an Käufer
07.02. Unstimmigkeit mit Provisionsgutschrift und Verweis von eBay beigelegt
07.02. negative Bewertung verteilt
07.02. diesen Artikel wieder eingestellt (hab allerdings mehrere davon)
08.02. Geld ist auf dem Konto!
Natürlich will und werde ich gerne versenden, denn der erzielte Preis war für mich völlig OK.
Wie würdet Ihr Euch verhalten?
Natürlich würde ich die Negative zurückziehen.
Habe allerdings auch keine große Lust mit jemanden der erst nach mehr als zwei Wochen zahlt lange zu debattieren.
Gruß von Mich(ael)
Hi
22.01. Artikel verkauft
31.01. Unstimmigkeit gemeldet
01.02. Ich veranlasse die Bezahlung für den Artikel in Höhe
von …
06.02. erneute Email an Käufer
07.02. Unstimmigkeit mit Provisionsgutschrift und Verweis von
eBay beigelegt
07.02. negative Bewertung verteilt
07.02. diesen Artikel wieder eingestellt (hab allerdings
mehrere davon)
08.02. Geld ist auf dem Konto!Habe allerdings auch keine große Lust mit jemanden der erst
nach mehr als zwei Wochen zahlt lange zu debattieren.
Du hast dein Geld
Hast den Artikel mehrmalig, also bekommt der K wohl seine Ware.
Du hast mit Rot bewertet
Du bekommst von eBay jetzt auch die Gutschrift?
Was willst du da debattieren?
Sieht nicht so aus, lt. deiner Liste, das du dem K ne Frist gegeben hast (die ja meist 1-2 Wochen ist). Somit hat er nen Recht auf seine Ware selbst wenn er erst nach 2 Monaten zahlt ^^
2 Wochen liegen grad noch an der Grenze imo.
Gibt ebend auch die langsamen -.-
MfG
Lilly
Ich hab mein Geld,
ich verschicke,
ich habe bewertet,
ich habe die Gutschrift,
und ich habe die ebay-Spielregeln beachtet, insbesondere indem ich gestern die Gutschrift beantragt und auch erhalten habe. Dies bedeutet wohl auch, daß ich nicht mehr an den Vertrag gebunden bin. Daraus würde ich dem Käufer ebenfalls das Recht zusprechen die Ware nicht mehr abzunehmen, also den Kaufbetrag zurück zu fordern. Somit seh ich das mit den „zwei Monaten“ mal völlig anders.
die „Zwickmühle“ liegt darin, daß ich eigentlich keinen Vertrag mehr mit dem Käufer habe.
Oder seh ich hier was falsch?
Gruß
Michael
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hi
Du hast einen Vertrag zw. dir und dem K, und meinst eBay, die nur die Plattform boten, kann den Vertrag canceln? 
Wenn du einen Artikel einstellst hast du einen Vertrag mit eBay.
Zu bezahlst für ihre Leistung. Damit hat der Käufer nix zu tun.
Wenn du einen Käufer hast, was geht eBay der Vertrag zw. dir und dem Käufer an?
Nix.
MfG
Lilly
Hallo Lillian,
da ich kein Lagerhaus betreibe, sehe ich es auch nicht ein hier irgendwelches Zeugs für Spaßbieter (kostenlos)aufzubewahren.
Hinzu kommt, daß die nicht bezahlte Ware in dieser Zeit für mich wertlos, ja eigentlich sogar kostenverursachend ist. (Totes Kapital)
Sicherlich habe ich einen Vertrag mit dem Käufer, den ich auch zu gerne erfülle.
Nur nach der zweiten Mahnung/Unstimmigkeit fühle ich mich nicht mehr daran gebunden, denn der Verkäufer hat auch einen Vertrag mit mir. Auch wenn ich solche Selbstverständlichkeiten wie „Bezahlung hat innerhalb von … Tagen zu erfolgen, ansonsten…“ nicht in meine Angebotstexte aufnehme.
___________
Aktuell hab ich die Ware verschickt und die Unstimmigkeit zurückgenommen/Provision ist wieder von eBay verbucht.
Bei der negativen Bewertung ist jetzt wohl der Käufer erstmal am Zug.
Gruß
Michael
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
…warum eigentlich nicht?
Hallo Michael,
Nur nach der zweiten Mahnung/Unstimmigkeit fühle ich mich
nicht mehr daran gebunden, denn der Verkäufer hat auch einen
Vertrag mit mir. Auch wenn ich solche Selbstverständlichkeiten
wie „Bezahlung hat innerhalb von … Tagen zu erfolgen,
ansonsten…“ nicht in meine Angebotstexte aufnehme.
Warum eigentlich nicht?
Das kann man doch auch ganz freundlich formulieren.:
„Ich erwarte Ihren Geldeingang auf meinem Konto innerhalb von X Tagen.
Danach gehe ich davon aus, daß Sie kein Interesse an der Ware haben und werde die Ware nicht mehr für Sie verwaren.“ … oder so ähnlich.
Dann ist alles klar und der Käufer gerät automatisch in Verzug.
Grüße
Gordie
weil…
…ich es für selbstverständlich halte…
Gruß zurück Michael
… anscheinend nicht
…es ist immer die Frage, wieviele „Selbstverständlichkeiten“ man klar und deutlich formulieren muß, weil sie für andere leider nicht selbstverständlich sind und es dadurch zu Mißverständnissen und Problemen kommt.
Wenn ich die Ebay-Diskussionen hier verfolge, werden selbst die klar formulierten Dinge wie Versandkosten, Verkauf nur in USA, Versand nur an die bei Ebay hinterlegte Adresse etc einfach ignoriert und NACH Gebot in Frage gestellt.
Im Klartext: Selbst deutlich formulierte Kriterien werden nicht akzeptiert und anschließend diskutiert (Kann ich das verlangen?).
Wie kannst Du da Dinge als Selbstverständlichkeit voraussetzen, die Du NICHT formulierst?
Du hast zwar Recht, aber leider funktioniert es so nicht immer / nur selten …
Grüße
Gordie
Hallo Gordie,
ich versende eigentlich auch prinzipiell nur nach Deutschland. Hat auch Bequemlichkeitsgründe, andererseits lohnt sich der aufwand für den Euro mehr nicht. Obwohl ich es natürlich nicht in den Angebotstexten ausschließ, sollte bei „unversicherter Versand nur innerhalb Deutschlands für …Euro“ ein ausländischer Bieter gefälligst vorher fragen, oder woanders bieten. Hatte letzten mal so einen Tulpenknicker, ging aber problemlos. (Wenn er es sich leisten kann, dann ist ja gut
)
Aber ansonsten ich kann eigentlich nicht alles ausschließen, wenn ich selber in fremden Angebotstexten solche (Droh-)Klauseln lese wie „sollte innerhalb von einer Woche das Geld nicht auf meinem Konto sein…“ klick ich schon weiter.
Gruß Michael
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
… anders formulieren
Hallo Michael,
wenn ich selber in fremden Angebotstexten solche
(Droh-)Klauseln lese wie „sollte innerhalb von einer Woche das
Geld nicht auf meinem Konto sein…“ klick ich schon weiter.
ich auch! So eine Formulierung stößt mich auch ab.
Wenn ich aber lese „Ich erwarte/erbitte Ihrer Zahlung innerhalb von X Tagen. Danach gehe ich davon aus …“
… ist das derselbe Inhalt, klingt aber viiiiel freundlicher.
Grüße
Gordie