dieses Jahr bin ich noch Umsatzsteuerbefreit, da ich im Jahr nicht mehr als 7664 Euro Gewinn habe. Da mein Umsatz jedoch höher als 17.500 Euro in diesem Jahr sein wird wird sich nächstes Jahr grundlegend etwas ändern…was genau? Bisher war es einmal im Jahr eine Einnahmeüberschussrechnung, was nun? Wieviel Arbeitsaufwand wir auf mich zukommen?
Muss ich von alleine gleich im nächsten Jahr MwSt. berechnen?
dieses Jahr bin ich noch Umsatzsteuerbefreit, da ich im Jahr
nicht mehr als 7664 Euro Gewinn habe.
Nein, deswegen nicht. Sondern deswegen:
Da mein Umsatz jedoch
höher als 17.500 Euro in diesem Jahr sein wird wird sich
nächstes Jahr grundlegend etwas ändern…was genau?
Dann wird bei Dir USt erhoben. Du musst per Quartal eine USt-Voranmeldung erstellen und die USt unaufgefordert abführen. Außerdem weist Du auf Deinen Rechnungen USt aus.
Bisher war
es einmal im Jahr eine Einnahmeüberschussrechnung, was nun?
Dabei bleibt es auch. Sinnvoll, um die Kiste technisch einfacher zu gestalten, ist ein Antrag auf Versteuerung nach vereinnahmten Entgelten („Ist-Versteuerung“).
Wieviel Arbeitsaufwand wir auf mich zukommen?
Das kommt drauf an, womit Du bisher arbeitest: Addistreifen? Excel-Tabellen? FiBu-Software? - Im letzten Fall ists ein Knopfdruck mehr alle drei Monate.
Muss ich von alleine gleich im nächsten Jahr MwSt. berechnen?
Allerdings nicht so schön klar, wie die Antwort, die Martin May Dir hier schon gegeben hat,
sondern zunächst etwas verworrener wegen Missverständnissen bei den Beteiligten.
Aber aus so was kann man ja auch lernen.
Da mein Umsatz jedoch
höher als 17.500 Euro in diesem Jahr sein wird wird sich
nächstes Jahr grundlegend etwas ändern…was genau?
Wieviel Arbeitsaufwand wir auf mich zukommen?
Ab nächstem Jahr will zumindest mein FA die UST-Anmeldungen ausschließlich in elektronischer Form haben (ELSTER). Ich hoffe, daß die Sache damit bequemer wird.
Aktuell mach ich die Dinger noch von Hand auf Vordrucke - d.h. ich übertrage die Zahlen vom Computer aufs Blatt. Ist ca. ne halbe Stunde und eine Briefmarke Aufwand pro Monat.
Ansonsten, du erteilst deinem FA eine Einzugsermächtigung, dann läuft das alles automatisch.
Ab nächstem Jahr will zumindest mein FA die UST-Anmeldungen
ausschließlich in elektronischer Form haben (ELSTER).
nicht nur Deines - bundesweit vorgeschrieben. Bringt aber zunächst nichts, weil die Unterschrift auf Papier reingegeben werden muss. Ist technisch bloß eine Zwischenstufe, nicht mehr und nicht weniger Arbeit.
Ansonsten, du erteilst deinem FA eine Einzugsermächtigung,
dann läuft das alles automatisch.
Die Erstellung der USt-VA nicht.
Betreffend Zahlung gibts zwei Schulen. Diejenige, der ich anhänge, zahlt sonst nichts mehr per Scheck, außer den Beträgen, die an die FinKa gehen. Das gibt eine (allerdings zunehmend kürzere) Zeit von etwa drei bis acht Tagen an Zinsgewinn und Liquiditätsschonung.
Schönen Dank für den Hinweis auf Elster: der ist für Jungunternehmer sicherlich wichtig - das vergisst man leicht, wenn man das Zeug zwischen Feierabend und Heimgehen durchzieht.
nicht nur Deines - bundesweit vorgeschrieben. Bringt aber
zunächst nichts, weil die Unterschrift auf Papier reingegeben
werden muss.
Ich wusste doch, daß da noch ein Haken dran ist.
Ansonsten, du erteilst deinem FA eine Einzugsermächtigung,
dann läuft das alles automatisch.
Die Erstellung der USt-VA nicht.
Stimmt, ich meinte auch nur Zahlung und Rückerstattung.
Das FA zieht Zahlungen immer zum letztmöglichen Zeitpunkt ein.
Wenn’s denn klappt. Noch erinnere ich mich daran, wie ich nach den ersten Monaten meiner Selbständigkeit auf einmal ne Mahnung vom FA im Postfach hatte, weil ich angeblich die UST nicht gezahlt in hätte. In Wahrheit hatte ich unter den Augen meiner Steuerberaterin eine Einzugsermächtigung unterschrieben, das FA hat diese nur verschlampt.
nicht nur Deines - bundesweit vorgeschrieben. Bringt aber
zunächst nichts, weil die Unterschrift auf Papier reingegeben
werden muss. Ist technisch bloß eine Zwischenstufe, nicht mehr
und nicht weniger Arbeit.
Das ist so aber nicht ganz richtig: die Unterschrift muss einmal vor der ersten Übertragung per Elster eingereicht werden. Alle folgenden Übertragungen funktionieren ohne Unterschrift.
Zu 2 Antworten weiter oben:
Wieso quartalsweise - das hängt doch von anderen Faktoren ab, die man anhand des Eingangspostings gar nicht erkennen kann, oder hab ich hier was überlesen?