Noch zusammen veranlagt/getrennt lebend-aber Partner behauptet bereits die Steuererklärung abgegeben zu haben-einzeln ?..?

Die Ehepartner sind noch kein Jahr getrennt. Ehefrau behauptet, bereits die Steuererklärung (zusammen veranlagt) abgegeben zu haben, ohne Unterschrift des Ehemannes und seinen Formularen/Auskünften …
Das ist doch in keinem Fall möglich, oder?
Sie erzielte Einkünfte aus nichtselbstständiger Tätigkeit. Also Mantel und Anlage N und Vorsorgeaufwand.
Ich ermittle für ihn den Gewinn, also erstelle die EÜR, er betreibt ein sogenanntes "Kleingewerbe… "
unter 17.500,00 € . Anlage G
Irgendwas stimmt da nicht-ich bin zwar nur Bürokauffrau, aber der Braten stinkt doch…
Hat jemand Auskunft für mich, bitte.
Ich wäre sehr dankbar-das hiesige Finanzamt verwies mich an einen Rechtsanwalt… …

Gruss Nicole

Klar kann die Frau das behaupten.
Hat sie behauptet, dass sie ihre Erklärung abgegeben hat, oder dass sie eine gmeinsame abgegeben hat?
Unterschrift braucht es in Zeiten elektronischer Erklärungen und digitaler Signaturen nicht mehr. Also technisch durchaus möglich, dass die Ehefrau mit vorhandener Zertifikatsdatei eine Erklärung für beide abgeben kann.

Wer ist in dieser Konstellation „ich“? Eine Bürokauffrau, die für andere Leute die Steuererklärung macht?

gemeinsam-also zusammen veranlagt soll die Est abgegeben worden sein.

Ich mache die Erklärung nicht-ich ermittle den Gewinn
des Selbstständigen.
Kasse, RG Ein u Ausgang - Kontierungen sind mir geläufig. Auch als Bürokauffrau

Wurde schriftlich abgegeben-nicht elektronisch.
Laut Aussage der Ehefrau

Damit ist mir nicht geholfen. Rein steuerrechtlich ist da keinerlei Aussage.

Bist du dir sicher, was du da tust?

Warum verweist das FA an einen Rechtsanwalt?

Nochmal, bist du dir sicher, was du tust?

Wenn du für den Ehemann eine EÜR erstellst, bist du schon beratend tätig und ein fetter Fall für das Steuerberatungsgesetz. Bist du überhaupt ausgebildete Buchhalterin und schon längere Zeit tätig? Dann darfst du die laufende Buchführung machen. Wenn du allerdings,wie ich befürchte, nicht mal die Grundlagen der Buchführung kennst (Stichwort Kleinunternehmer), solltest du gerade in einer Trennungssituation einen Steuerberater ranlassen. Wie sieht es denn mit Trennungsunterhalt aus? Ist der erfasst worden? Wer bezahlt an wen?

Fragen über Fragen. Deine bisherigen Ausführungen sind nicht zielführend.

Data

Woher weiß sie „zusammen veranlagt“?

Glaub ich nicht.

Sie hat wie alle monetär geringer Bemittelten in dieser Situation die Idee, sie könnte jetzt dem Blödian richtig eine reinwürgen, wenn sie für sich alleine eine ESt-Erklärung zur getrennten Veranlagung reingibt.

DA IST MEIN VATER GRADE SELBER SCHULD WENN ES MICH AN DIE FINGER FRIERT! WARUM KAUFT ER MIR KEINE HANDSCHUHE?