Ersteinmal Danke für die Beantwortung meiner Frage zum Thema Reparatur der Gastherme.
U.a. hatte Roland M. geantwortet und geschrieben, dass der Vermieter für die Wartung der Therme zuständig ist. Das wundert mich nun ein wenig, da mein Vermieter diesbezüglich nie Anstalten gemacht hat, den Wartungsdienst zu schicken.
In meinem Mietvertrag steht folgendes:
„§3 Miete
(…)
Neben der Miete sind vom Mieter Betriebskosten für (…) Betrieb der Heizungs- und Warmwasservorsorgungsanlage einschliesslich Brennstoff- und Wartungskosten (…) zu tragen“
Außerdem:
„§ 18 Sonstige Vereinbarungen
Der Gasdurchlauferhitzer wird jährlich einmal gewartet, $3 Betriebskosten“
Nun dachte ich immer, dass somit ich für die Wartung zuständig bin. Sollte ich mich getäuscht haben??
so sehr hast Du Dich nicht getäuscht. Normalerweise muß der Vermieter die Wartungskosten der Therme übernehmen, diese können aber per Mietvertrag auf die Nebenkosten umgelegt werden.
Sollte aber im Mietvertrag unabhängig von den Betriebskosten eine Klausel sein, z.B. unter Instandhaltung/Instandsetzung, wonach der Mieter verpflichtet ist, die Kosten für eine Thermenwartung zu übernehmen, bzw. einen Wartungsvertrag mit einem bestimmten Unternehmen abzuschliessen, ist diese Klausel unwirksam. Die Klausel könnte nur wirksam sein, wenn eine Obergrenze vereinbart wurde, bis zu der der Mieter die Kosten tragen muß. Der Mieter muß die Arbeiten aber nicht selbst in Auftrag geben, das ist Aufgabe des Vermieters, das gilt auch in Deinem Fall, in dem die Wartungskosten auf die Betriebskosten umgelegt werden.