Nochfrau will mich abzocken

du kannst nicht nur, du musst sogar! Was wenn sie einen Unfall baut? Es ist immer der Besitzer auf dessen Name der Brief steht. Da ist nichts kompliziert. Bringe beide vorher weg, damit sie nicht doch noch einen mit nimmt. Das Auto am besten auch abschliessen und Schlüssel verstecken. Aber einen Roller bekommt man auch so weg, also die Garage abschliessen, oder Roller weg. Da kann sie selbst mit Polizei anrücken, das sind deine! Immer gewesen und werden es bleiben!

ihr steht doch gar nichts zu. Natürlich ist der Roller rchtswirksam deiner. Sie kann den nicht mit nehmen.

Danke, ich werde alle Fahrzeuge vor ihrem Auszug verschwinden lassen. Aber die Polizei wird sie trotzdem rufen. Bin mal gespannt.

ihr steht doch gar nichts zu. Natürlich ist der Roller
rchtswirksam deiner. Sie kann den nicht mit nehmen.

Fotos machen! :smile: Kannste bei Bitte lächeln rein setzen, gibt auch noch Geld!

werde es so machen, roller beide in die Garage, schwentor zu und Auto so dicht davor das sich das Tor nichtmehr öffnen läst. Autoschlüssel habe ich alle, auch Ersatzschlüssel. Vieleicht beschädigt sie ja vor Wut auch noch mein Auto. LoL

Fotos machen! :smile: Kannste bei Bitte lächeln rein setzen, gibt
auch noch Geld!

das kann passieren. Bei ihr ist aber nichts zu holen, also gut aufpassen und notfalls die nächste Polzeidienstelle anrufen.
Und rechne mit allem wenn sie auszieht. Vielleicht bringt sie einen neuen Lover mit, der ihr helfen soll.

ok, ich versuch mich mal dran.
voraus schicken möchte ich, dass nach dem überarbeiteten Unterhaltsrecht unterschieden wird zwischen dem Trennungsunterhalt und dem Unterhalt nach der Scheidung. Ziel ist in jedem Fall, dass beide Ehepartner in Zukunft ihren Lebensunterhalt selbst bestreiten. so wird nach der Neuregelung z. B. die Unterhaltszahlung zeitlich befristet und der Ex-Ehepartner muss sich um eine Arbeit bemühen, von der erleben kann.
Ich nehme an, dass ihr keine Kinder habt.
Deine Rechnungen kann ich soweit nachvollziehen, allerdings wirds ab der geänderten Berechnung schwierig, weil du da nur noch Grundwerte angegeben hast.
Ich denke, zwei Dinge müssen berücksichtigt werden. Zum einen ist es wichtig, für was die Kredite bezahlt werden. Wenn das, was abbezahlt wird, von dir genutzt wird, dann fällt dir auch die Schuldenlast zu. Also z. B. Raten für eine Wohnung, die du allein bewohnst oder Möbel die bei dir stehen.
Dann steht auch dem Unterhaltsberechtigten ein Mindesteinkommen von 1.000 Euro zu. Ich denke die Kombi aus diesen zwei Faktoren führt dazu, dass der errechneten Unterhalt dann nicht mehr so weit runter gerechnet wird, dass dir 1.100 Euro bleiben, weil ja die Ex-Frau nach der neuen Berechnung keine 800 Euro Gesamt hat.

Grundsätzlich denke ich aber, dass dein Anwalt weiß was er tut und das richtig berechnet. Hast du ihm diese Frage schon einmal gestellt?

Ein Todesfall kann einen Menschen in eine tiefe Krise und sogar Depression stürzen. Gib eure Ehe nicht gleich auf, vielleicht braucht deine Frau auch nur etwas Zeit. Der Todesfall ist noch sehr frisch.

Viel Geduld und Erfolg
Ally

Wenn ihr euch Schulden gemacht habt um 2 gleichwertige Roller zu kaufen, ist die eine Hälfte der Schulden deiner EX und die andere dir. Ebenso mit den Rollern.

Wenn sie die Schulden nicht haben möchte, und du alleine die Kredite bezahlst,dann würde ich beide verkaufen und die Schulden davon soweit es geht bezahlen.

Etwas ganz wichtiges bei einer Scheidung ist,…seine 0 Linie zu finden. So nenn ich das. Das heißt, alles was nicht mehr gebraucht wird zu verkaufen, Schulden soweit möglich zu bezahlen, alle Versicherungen kündigen, soweit das geht, billigere Versicherungen abschließen,…KURZ … zuerst mal alle Ausgaben gegen 0 fahren. Und nach der Scheidung eine neue Lebensplanung, vor allem in finanzieller Hinsicht aufstellen und Sicherheiten nicht vergessen.

Habe ich fast alles hinter mir…Kenn mich aus.

Aber reich schnellstens die Scheidung ein. Befrei dich von allem unnötigen Balast. Glaub mir, das ist sehr wichtig.


Hallo,

also der Grund einer Trennung oder Scheidung ist irrellevant vor Gericht,auch wenn es 16 Jahre gut lief!
Ich selbst hatte eine Ehemann,der dachte es gäbe die Möglichkeit sich"schuldig Scheiden "zu lassen,da kam er 25 Jahre zu spät.
Was Fakt ist,das ihr der Trennungs Unterhalt zusteht,aber auch nicht auf Ewig.
Alles was du an Augaben hast auch Anfahrtkosten zur Arbeit mußt du mit angeben.
Ebenso ist es ,das wenn sie mit in den Kreditunterlagen steht,auch mit Haftet.
Sooo,einfach ist es nicht,dich über den Tisch zu ziehen.
LG,Alles Gute,

Ich fange mal GANZ WOANDERS, als beim Unterhalt an!
Lieben Sie Ihre Frau (noch)?

Falls ja, dann sollten Sie um sie kämpfen!

Falls nein, sind die Finanzen zu regeln, nicht mehr und nicht weniger, vorausgesetzt - und davon hatten Sie nichts geschrieben - es sind keine Kinder von dem Unglück betroffen!

http://www.familien-u-erbrecht.de/befristung-von-unt…

Habe ich zum Thema für Sie gefunden.

Was meine Kenntnis anbetrifft, so besteht die Möglichkeit beim zuständigen Amtsgericht eine ERHÖHUNG des Selbstbehaltes zu beantragen, speziell bei Selbständigen.

Was Kredite anbetrifft, so lauten diese ausschließlich auf Ihren Namen?

Was ist der jeweilige Kreditgegenstand und bei wem verbleiben die Vermögenswerte, die damit finanziert werden?

Das spielt zumindest für den Zugewinnausgleich eine Rolle!

TILGUNGSAUSSETZUNG ist hier das Mittel der Wahl, wenn Sie nicht SOFORT die Scheidung einreichen wollen.

Informieren Sie sich auf jeden Fall zum Thema ZUGEWINNAUSGLEICH, bei der Zugewinngemeinschaft!

Hier ist ganz wichtig die Vermögensstände VOR und am Tag des Scheidungsantrags präsent zu haben!!!

Als Beispiel: Sie tilgen Kredite alleine und Vermögensewerte verbleiben bei Ihnen, so erhöht jede Tilgung IHR Vermögen BIS zum Zeitpunkt der Einreichung der Scheidung! Ihre zukünftige Ex partizipiert also auch nach der Trennung noch von IHREN TILGUNGEN, die Sie alleine bewältigen (müssen)!

Ein Tip: Versuchen Sie alle Vermögenswerte und den Zugeinnausgleich vorab über einen Notar in Form einer Scheidungsfolgenvereinbarung zu regeln!

Das spart erheblich an Kosten und das Scheidungsverfahren wird WESENTLICH erleichtert!

Zum Abschluß noch ein Satz eines durchschnittlichen A… nwaltes: „Es ist egal ob Sie nichts mehr zum Leben haben! Sie müssen DAS zahlen, was das Gericht Ihrer Ex als Unterhalt zugesprochen hat!“

VIEL, VIEL GLÜCK!!!

das weiss ich leider auch nicht,sorry

Hallo,

Zahlungsverpflichtungen (Kredite) zählen vermutlich nicht zum Selbstbehalt - andere Leute mit geringem Einkommen müssen doch ebenfalls ihre Schulden bezahlen.

VG Moni