Meine Frau läst sich nach 16Jahren funktionierender Ehe von mir scheiden, als grund gibt sie mir gegenüber an, das sie den Tot Ihrer Mutter nicht verkraftet hat und zu ihrer Restfamilie(Schwester) will. Die Mutter ist am 9.02.13 gestorben.
Nun flattert mir der Brief ihrer Rechstanwältin ins Haus, mit der forderung nach Trennungsgeld.
Ich Liste mal auf:
Unterhaltrelevantes Einkommen: 1930€
Abzug davon: Altersvorsorge : 80€
Gewerkschaftsbeitrag: 24€
Nach Abzug des Erwerbsanreiz Einkommen: 1565€
Ihr Einkommen nach Abzug Erwerbsanreitz: 334€
Einkommensdifferenz: 1231€
stehen ihr also eigentlich 615€ zu.
Da ich aber einen Selbstbehalt von 1100€ habe möchte sie 465€ haben.
Soweit so gut.
Was sie aber nicht mit angegeben hat, sind die Kredite die während der Ehe entstanden sind, die Raten die ich alleine zahlen muß belaufen sich mittlerweile auf ca.340€, hinzu kommt noch das ehemalige gemeinsame Konto, welches bis zum Limit von 1100€ Überzogen ist. Die Kredite sind immer einvernehmlich genommen worden.
Nach Rücksprache mit meinem Anwalt, meinte dieser, wir können die Kreditraten und den Kontoüberzug mit in die Berechnung reinnehmen, das wäre kein Problem. Also nochmal 400€ von meinem Einkommen abziehen.Womit ich dann bei einem Relevanten Einkommen von ca 1200€ wäre.
Was ich aber nicht verstehe, ich soll dann trotzdem noch ca. 370€ im Monat zahlen.
Dann blieb mir ja vielweniger als der eigentliche Selbstbehalt von 1100€ übrig.
Ich begreif das nicht, kann mir das jemand bitte erklären.
Danke im vorraus
IVIichi