Nochmal 58er-Regelung

Hallo,
ich hatte ja schonmal etas dazu gefragt:
Mein Bekannter (nun 60 Jahre alt) hat die 58er-regelung unterschrieben und bezieht zur Zeit Arbeitslosengeld, für nun fast 6 Monate.
Sein Bearbeiter vom Arbeitsamt hatte ihm nach seiner Unterschrift unter diese Regelung gesagt, er solle sich nach 6 Monaten wieder auf dem Amt melden.

WIESO ???
Ich denke er ist jetzt aus Statistik und Vermittlung raus ???

Muss er da hingehen ?
Eigentlich ist es doch sinnlos, da er ja durch seine Unterschrift den Vermittlungsdiensten des Arbeitsamtes entsagt hat ?
Oder doch nicht ???
Er wohnt auf dem Land und müsste extra deshalb in die Kreisstadt fahren.

Danke im Voraus
Frank

Der arme, muss in 6 Monaten in die Kreisstadt fahren *heul*

der Sachbearbeiter wird mit ihm dann klären, wie seine Ansprüche dann weiterlaufen! gibt es ALG2 und wenn ja in welcher Höhe und wie lange.

aber wenn ihm der Weg in die Kreisstadt zu weit ist, kann er ja gerne auch auf die weiteren zahlungen verzichten.

gruss

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Hallo Frank,

da ich nicht beim Arbeitsamt arbeite, kann ich dir nur sagen, was ich aufgrund meiner beruflichen Tätigkeit von der sog. 58er-Regelung weiß.

Ein Arbeitsloser muss jedes 4tel Jahr beim AA vorstellig werden.
Wenn ein älterer Arbeitsloser von der 58er-Regelung Gebrauch macht, kann er sich unter „erleichterten Bedingungen“ arbeitslos melden - d.h. ein Besuch pro Halbjahr, meines Wissens kann er sogar länger als ein „normaler Arbeitslose“ Urlaub machen.
Im Gegenzug verpflichtet er sich durch die Unterschrift dazu, dass er sobald es ihn möglich ist, ABSCHLAGSFREI in Rente zu nehmen. Also in Rente geht, sobald er die Rente ungekürzt bekommen kann. Egal welche Art der Rente es ist (Altersrente für Schwerbehinderte Mensche, AR wegen Arbeitslosigkeit, AR für langjährig Versicherte, …)
Ob er komplett aus der Vermittlung bzw. aus der Statistik raus ist, weiß ich nicht - bin nicht vom Fach.

Demnach ist es richtig, dass sich dein Bekannter jedes halbe Jahr zum AA fährt und sich dort weiterhin meldet, ansonsten wird sicherlich schnell der Leistungsbezug eingestellt.
Und das sollte doch ein Grund für ihn sein, dass er die Fahrerei auf sich nimmt.

Gruß
Molika

PS: Schaut euch mal das Schreiben an, was er unterschrieben hat (er müsste ne Zweitschrift ausgehändigt bekommen haben), da müsste das eigentlich drin stehen.
Ich habe die Erfahrung gemacht, dass zwar viele den Wisch unterschreiben, aber gar nicht wissen, was es eigentlich bedeutet. Einige sind vielleicht mangelhaft oder gar nicht beraten worden - andere sind schlichtweg überfordert, das ganze zu verstehen.

DANKE
Danke, das hilft mir weiter

Gruß
Frank

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