Hallo,
Hallo.
ich habe eure Antworten erst jetzt gesehen, deshalb nochmal
das Thema Auto und ALG II.
Die freiberufliche Tätigkeit ist mit ca. 20 Euro/Stunde
bezahlt, so dass ca. ein Einkommen von 1500 brutto erzielt
werden könnte, das läge weit über dem ALG II Satz. Es ist
allerdings nur dann machbar, wenn nicht die Hälfte der
Arbeitszeit für Fahrten mit den Öffentlichen draufginge. Ohne
Auto ist der Job nicht nur nicht lukrativ, sondern schlicht zu
nervenaufreibend. 3 1/3 Stunden für den Hin- und Rückweg +
Fahrtzeiten für die Jobs an sich, da bleiben keine vier
Stunden Arbeitszeit über.
Das ist schon verständlich, liegt aber bei dem Freiberufler, dies so zu tun oder anders zu lösen mit dem PKW. Anders: Es ist seine Sache. Er entscheidet ob er sich einen PKW zulegen will oder nicht.
Deshalb ist die Frage, ob das Auto - das mit 900 Euro für zwei
Jahre TÜV bekommen hat - als Werbungskosten von den Einnahmen
abgesetzt werden kann.
Das sit keine ALG2-Frage. Die Frage müsste bei ‚Steuern‘ gestellt werden. Es ist Sache der Anerkennung duch das FA. PKW’s werden doch i.d.R. nicht nur beruflich genutzt, sondern auch privat. Demnach wären die PKW-Kosten, und das sind auch die lfd. Kosten, entsprechend aufzuteilen.
Und noch was! Die 1500 EUR im Monat, sind der Umsatz. Falls da noch MwSt. drin ist, sind nur noch 1260,50 EUR. Da gehen die Kosten runter, z.B. für den PKW, für Bürobedarf, für Telefon usw. und die Sozialversicherungsbeiträge! Auch wenn der Freiberufler das privat versichert, ist das zu berücksichtigen. Und ob dann noch Hilfebedürftigkeit vorliegt ist eine ganz interessante Frage, die hier so nicht zu beantworten ist, da keiner die Situation der Bedarfsgemeinschaft kennt. Vielleicht müsste noch aufgestockt werden. Und nochmal, wenn das Lehrtätigkeit ist, besteht erstmal grundsätzlich Rentenversicherungspflicht auch für den Selbständigen!
Vielleicht macht der Betreffende erstmal einen Existenzgründerlehrgang, damit ihm ein Licht aufgeht, was da alles dran hängt.
Selbstverständlich ist sehr ehrwürdig, wenn der ALG2-Bezieher von sich aus was machen will und sogar bereit ist in die Selbständigkeit zu gehen. Aber die ARGE ist hier nicht der richtige Unternehmensberater in solchen Fragen, da hier andere Interessen verfolgt werden.