Nochmal Auto

Hallo,

ich habe eure Antworten erst jetzt gesehen, deshalb nochmal das Thema Auto und ALG II.
Die freiberufliche Tätigkeit ist mit ca. 20 Euro/Stunde bezahlt, so dass ca. ein Einkommen von 1500 brutto erzielt werden könnte, das läge weit über dem ALG II Satz. Es ist allerdings nur dann machbar, wenn nicht die Hälfte der Arbeitszeit für Fahrten mit den Öffentlichen draufginge. Ohne Auto ist der Job nicht nur nicht lukrativ, sondern schlicht zu nervenaufreibend. 3 1/3 Stunden für den Hin- und Rückweg + Fahrtzeiten für die Jobs an sich, da bleiben keine vier Stunden Arbeitszeit über.

Deshalb ist die Frage, ob das Auto - das mit 900 Euro für zwei Jahre TÜV bekommen hat - als Werbungskosten von den Einnahmen abgesetzt werden kann.

Hallo,

Hallo.

ich habe eure Antworten erst jetzt gesehen, deshalb nochmal
das Thema Auto und ALG II.
Die freiberufliche Tätigkeit ist mit ca. 20 Euro/Stunde
bezahlt, so dass ca. ein Einkommen von 1500 brutto erzielt
werden könnte, das läge weit über dem ALG II Satz. Es ist
allerdings nur dann machbar, wenn nicht die Hälfte der
Arbeitszeit für Fahrten mit den Öffentlichen draufginge. Ohne
Auto ist der Job nicht nur nicht lukrativ, sondern schlicht zu
nervenaufreibend. 3 1/3 Stunden für den Hin- und Rückweg +
Fahrtzeiten für die Jobs an sich, da bleiben keine vier
Stunden Arbeitszeit über.

Das ist schon verständlich, liegt aber bei dem Freiberufler, dies so zu tun oder anders zu lösen mit dem PKW. Anders: Es ist seine Sache. Er entscheidet ob er sich einen PKW zulegen will oder nicht.

Deshalb ist die Frage, ob das Auto - das mit 900 Euro für zwei
Jahre TÜV bekommen hat - als Werbungskosten von den Einnahmen
abgesetzt werden kann.

Das sit keine ALG2-Frage. Die Frage müsste bei ‚Steuern‘ gestellt werden. Es ist Sache der Anerkennung duch das FA. PKW’s werden doch i.d.R. nicht nur beruflich genutzt, sondern auch privat. Demnach wären die PKW-Kosten, und das sind auch die lfd. Kosten, entsprechend aufzuteilen.

Und noch was! Die 1500 EUR im Monat, sind der Umsatz. Falls da noch MwSt. drin ist, sind nur noch 1260,50 EUR. Da gehen die Kosten runter, z.B. für den PKW, für Bürobedarf, für Telefon usw. und die Sozialversicherungsbeiträge! Auch wenn der Freiberufler das privat versichert, ist das zu berücksichtigen. Und ob dann noch Hilfebedürftigkeit vorliegt ist eine ganz interessante Frage, die hier so nicht zu beantworten ist, da keiner die Situation der Bedarfsgemeinschaft kennt. Vielleicht müsste noch aufgestockt werden. Und nochmal, wenn das Lehrtätigkeit ist, besteht erstmal grundsätzlich Rentenversicherungspflicht auch für den Selbständigen!

Vielleicht macht der Betreffende erstmal einen Existenzgründerlehrgang, damit ihm ein Licht aufgeht, was da alles dran hängt.
Selbstverständlich ist sehr ehrwürdig, wenn der ALG2-Bezieher von sich aus was machen will und sogar bereit ist in die Selbständigkeit zu gehen. Aber die ARGE ist hier nicht der richtige Unternehmensberater in solchen Fragen, da hier andere Interessen verfolgt werden.

Hallo,

die Frage ist schon im „fast“ richtigen Brett. „Arbeits-und Sozalesamt“ wäre lt. Brettbeschreibung richtiger!

Hierbei geht es mMn. um einen ALG2 Empfänger, der auch noch Selbständig/Freiberuflich ist!
Hierbei beurteilt die ARGE, ob Ausgaben überhaupt Ausgaben sind!
Dies gilt vorallem für Werbungskosten und notwendige Anschaffungen „über 100 €“!

Bsp.
1000 Einnahmen - 500 Werbungskosten = 500 Gewinn (bei Steuer)
1000 Einnahmen - 250 Werbungskosten = 750 Gewinn (bei ARGE)

Der Sachbearbeiter hat halt mal entschieden, dass 250 nicht „notwendige“ Werbungskosten sind! Basta!

Der Witz aber ist, „notwendige Anschaffungen“ sind voll in dem Monat absetzbar, in dem sie entstehen!

1000 Einnahmen - 900 Auto = 100 Gewinn (bei ARGE)

Darauf zielt sicher die Frage hinaus. Allerdings obliegt die Entscheidung darüber, dem Sachbearbeiter bei der ARGE.

VG René

Hallo,

danke für die Antwort. Der Fragesteller hat nicht nur einen Existenzgründerlehrgang besucht, sondern selbst in einer Existenzrgünderberatung gearbeitet und weiß sehr wohl, was da dran hängt. Umsatzsteuer fällt nicht an.

Es ist keine Steuerfrage, weil es nicht um das Finanzamt geht, sondern um die Frage, ob das Auto aus Sicht der Arge eine notwendige Anschaffung ist und von den Einnahmen abgesetzt werden kann. Würde die Arge das anerkennen, wäre die Hilfebedürftigkeit in wenigen Monaten überwunden. Erkennt sie es nicht an, muss die selbsändige Tätigkeit aufgegeben werden, da sie nicht durchführbar ist, bzw. aus Zeitmangel nicht zur Überwindung der Hilfebedürftigkeit führen kann.

Der selbständigen Person drohen dann keine Konsequenzen, weil sie ein kleines Kind hat und „geschont“ wird (=nicht gefördert).

Hallo,

Hallo.

die Frage ist schon im „fast“ richtigen Brett. „Arbeits-und
Sozalesamt“ wäre lt. Brettbeschreibung richtiger!
Hierbei geht es mMn. um einen ALG2 Empfänger, der auch noch
Selbständig/Freiberuflich ist!

O.k.

Hierbei beurteilt die ARGE, ob Ausgaben überhaupt Ausgaben
sind!

Mhhh.

Dies gilt vorallem für Werbungskosten und notwendige
Anschaffungen „über 100 €“!
Bsp.
1000 Einnahmen - 500 Werbungskosten = 500 Gewinn (bei Steuer)
1000 Einnahmen - 250 Werbungskosten = 750 Gewinn (bei ARGE)
Der Sachbearbeiter hat halt mal entschieden, dass 250 nicht
„notwendige“ Werbungskosten sind! Basta!

O.k.

Der Witz aber ist, „notwendige Anschaffungen“ sind voll in dem
Monat absetzbar, in dem sie entstehen!
1000 Einnahmen - 900 Auto = 100 Gewinn (bei ARGE)
Darauf zielt sicher die Frage hinaus. Allerdings obliegt die
Entscheidung darüber, dem Sachbearbeiter bei der ARGE.

Verstanden. Aber das hieße ja, dass darüber die ARGE in die freie Unternehmerschaft eingreift. Also dass die ARGE für den Unternehmer auf ihn wirkende Entscheidungen für sein Unternehmen trifft, oder eben mit trifft.
Das kann doch eigentlich nicht sein? Das wäre ja keine wirkliche Selbständigkeit mehr, wenn dort eine Art Abhängigkeit besteht, dass der Freiberufler keine eigenen Entscheidungen treffen kann.

Ich hätte auch noch nicht gehört, dass ein Selbständiger, der Hartztler war und einen monatlichen Zuschuss der ARGE bekam, bezgl. seiner unternehmerischen Ausgaben vorher die ARGE fragen musste, ob er jetzt mal investieren könne.

Schon komisch.

Hallo,

Hallo.

Es ist keine Steuerfrage, weil es nicht um das Finanzamt geht,
sondern um die Frage, ob das Auto aus Sicht der Arge eine
notwendige Anschaffung ist und von den Einnahmen abgesetzt
werden kann.

Mhh, also wie ich weiter unten nochmal sagte, sehe ich es so, dass die ARGE für den Selbständigen keine unternehmerischen Entscheidungen zu treffen hat.
Wenn der Unternehmer diese Investition tätigen will und kann, tut er es. Zumal es nach der Beschreibung ja absolut sinnvoll ist, den PKW anzuschaffen.

Würde die Arge das anerkennen, wäre die
Hilfebedürftigkeit in wenigen Monaten überwunden. Erkennt sie
es nicht an, muss die selbsändige Tätigkeit aufgegeben werden,
da sie nicht durchführbar ist, bzw. aus Zeitmangel nicht zur
Überwindung der Hilfebedürftigkeit führen kann.

Also wie gesagt, die ARGE hat hier nichts abzustreiten, was der Unternehmer zu investieren hat oder nicht. Rein rechtlich gibt es hierfür gar keine Grundlage.

Irgend woher müssen aber diese Bedenken sein. Sollte also der Unternehmer/Hartzler seinen ARGE-Sachbearbeiter (SB) gefragt haben, ob man sich ein PKW kaufen „dürfe“, mag es sein, dasss der SB gerechnet hat und feststellte, das wäre ja schlecht für die ARGE.
Das mag sein aber spielt hier keine Rolle.

Hallo,

nur soviel dazu!
Das SGBIII und seine Durchführungsverordnungen haben Stilblüten entwickelt, wo jeder Artikel des GG mit Füßen getreten wird.

Der Grund liegt darin, das der Namensgeber (hier hat D das erste Mal nen passenden Namen gefunden, Hartz: „ich trete die Gesetze mit meinen Füßen“) in seiner grenzenlosen Weisheit die Folgen nicht bedacht hat.
Er war/ist ja der Realität völlig entrückt!

Aber dies würde jetzt zu weit führen…

VG René