hatte hier unlängst einen thread eröffnet, bei dem es um die gestaltung eines bausparvertrages ging.
im ergebnis wurde geraten, dass bei einem ehepaar (sie beamtin in der elternzeit/ er angestellt/ 1 kind vor 2008/ 1 kind nach 2008) ein bausparvertrag auf die ehefrau abgeschlossen wird, um die förderung für die beiden kinder und die eigene förderung (ohne die des mannes) mit dem mindestbeitrag von 60 euros im jahr zu bekommen.
der sparkassenberater und der lbs-mensch haben nun unisono gegenteilig behauptet, dass das nicht möglich ist und auf jeden fall der ehemann auch einen vertrag abschließen müsse, da die ehefrau nur mittelbar begünstigt ist und das dann nicht funktioniere ?
kann man das evtl. irgenwo nachlesen, damit ich denen das mal
schwarz auf weiss unter die nase legen kann ?
nachzulesen im BMF-Schreiben zur „Steuerlichen Förderung der privaten Altersvorsorge und betrieblichen Altersversorgung“ vom 20.01.2009 unter Rz. 3 („Unmittelbar begünstigte Personen“) i. V. m. Anlage 1 Abschnitt A Nr. 23 ("Pflichtversicherte in der gesetzlichen Rentenversicherung (§ 10a Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 EStG), Versicherungspflicht während Kindererziehungszeiten).
Dort heißt es: „Versicherungspflicht wegen Kindererziehung besteht für die ersten 36 Kalendermonate nach dem Geburtsmonat des Kindes (§ 56 Abs. 5 SGB VI).“