Hallo zusammen,
hab da ein paar Fragen zur Berufsunfähigkeits-Versicherung (oder wie immer sie nach div. „Reformen“ jetzt auch heißen mag):
-
- Inwieweit kann ich es einrichten, dass ich im Versicherungsfall eine regelmäßig steigende Erwerbslosenrente erhalte, dass sie also genau wie die Altersrente steigt? Denn sonst frisst die Inflation doch irgendwann meine Rente auf, oder?
-
Muss ich von der Erwerbslosenrente Steuern abführen und wenn ja, in welcher Höhe?
-
Wer zahlt meine Krankenversicherung? Ich alleine, oder die Hälfte die Versicherung?
-
Inwieweit werden das Einkommen des Ehe-Partners, etwaiges Eigentum und andere Einnahmen zu meinen Ungunsten angerechnet?
-
Wie hoch sind eigentlich noch die Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung? Wie werden die berechnet?
Wäre nett, ein paar Infos zu bekommen.
Gruß
Boris
Hallo!
Hallo zusammen,
hab da ein paar Fragen zur Berufsunfähigkeits-Versicherung
(oder wie immer sie nach div. „Reformen“ jetzt
auch heißen mag):
Nennt sich jetzt ERWERBSMINDERUNGSRENTE für alle nach dem
1,1,1961 geborenen und liegt bei max. rund 25% des letzten
Bruttoeinkommens (für alle davor geborenen heißt sie weiterhin
Berufsunfähigkeitsrente ((ca. 30 - 35% vom Brutto) und Erwerbsunfähigkeitsrente ((ca. 45% vom Brutto))
-
- Inwieweit kann ich es einrichten, dass ich im
Versicherungsfall eine regelmäßig steigende Erwerbslosenrente
erhalte, dass sie also genau wie die Altersrente steigt? Denn
sonst frisst die Inflation doch irgendwann meine Rente auf,
oder?
Lässt sich nicht einrichten, kommt auf die künftigen Reformen
an
- Muss ich von der Erwerbslosenrente Steuern abführen und
wenn ja, in welcher Höhe?
Von der gesetzlichen mit Sicherheit nicht, da es Freibeträge gibt, die steuerfrei bleiben. Diese Freibeträge können jedoch künftig auch noch
geändert werden. Frag bei einem Lohnsteuerhilfeverein nach den heutigen
Freibeträgen, um ein Bild zu bekommen.
- Wer zahlt meine Krankenversicherung? Ich alleine, oder die
Hälfte die Versicherung?
Von der BU/EU oder der Erwerbsminderungsrente bekommt man wie auch
von der Altersrente einen Zuschuss in Höhe des halben AOK-Satzes:
Wenn also der AOK-Beitrag bei 15% liegt, bekommt man einen Zuschuss von 7,5%, die andere Hälfte zahlt man selbst.
Von der privaten BU/EU-Rente sind (bisher noch) keine Krankenversicherungsbeiträge zu zahlen - kann aber in künftigen Reformen noch kommen, oder dass man alle Einkünfte, die man hat,
mitteilen muss und dann davon x% Krankenversicherungsbeitrag berappen muss!
- Inwieweit werden das Einkommen des Ehe-Partners, etwaiges
Eigentum und andere Einnahmen zu meinen Ungunsten angerechnet?
Noch nicht - kann aber ebenfalls noch kommen…
- Wie hoch sind eigentlich noch die Ansprüche aus der
gesetzlichen Rentenversicherung? Wie werden die berechnet?
Siehe oben - auf jeden Fall zu wenig zum Leben…
Ich kenne eine Seite, bei der neutral die privaten Berufs-
und Erwerbsunfähigkeitsrentenversicherungen bewertet werden
und kann sie euch gerne mitteilen.
(gehört leider nicht mir)
Gruß
Heinz
Wäre nett, ein paar Infos zu bekommen.
Gruß
Boris
Hallo Heinz,
Von der BU/EU oder der Erwerbsminderungsrente bekommt man wie
auch
von der Altersrente einen Zuschuss in Höhe des halben
AOK-Satzes:
Wenn also der AOK-Beitrag bei 15% liegt, bekommt man einen
Zuschuss von 7,5%, die andere Hälfte zahlt man selbst.
Von der privaten BU/EU-Rente sind (bisher noch) keine
Krankenversicherungsbeiträge zu zahlen - kann aber in
künftigen Reformen noch kommen, oder dass man alle Einkünfte,
die man hat,
mitteilen muss und dann davon x% Krankenversicherungsbeitrag
berappen muss!
So pauschal nicht richtg, oder? Ich müsste lügen, aber kommt es hier ggf. bei BAV und je Durchführungsweg nicht zu einer Sozialabgabeneinstellung bei Rentenbezug?
Wenn nämlich die Pflichtversicherungszeiten zu mehr als 9/10 erfüllt werden und bei freiwillig versicherten sogar generell, oder?
Gruß
Marco